# taz.de -- Koloniale Objekte und Gerechtigkeit: Es war ein Völkermord
       
       > Das Deutsche Reich hat einen Völkermord an den Herero und Nama begangen.
       > Das sagt Ruprecht Polenz bei einem Symposium.
       
 (IMG) Bild: 6.685 Jahre sei die Welt alt, da habe König Johann II. den Befehl gegeben, das Land zu entdecken
       
       Die Debatte um die deutsche Verantwortung für die Untaten der deutschen
       Kolonialmacht an Nama und Herero unter dem Befehlshaber Generalleutnant
       Lothar von Trotha im damaligen Deutsch-Südwest-Afrika krankte lange Zeit
       daran, dass Kanzlerin, Bundespräsident und Bundestag davor
       zurückschreckten, den Völkermord als solchen zu bezeichnen.
       
       Dabei hatte von Trotha die vollständige Vernichtung der Aufständischen in
       Deutsch-Südwestafrika nicht nur angestrebt, sondern in seinem berüchtigten
       Vernichtungsbefehl auch angekündigt: „Innerhalb der Deutschen Grenze wird
       jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme
       keine Weiber und keine Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück
       oder lasse auch auf sie schießen.“ Deutsche Truppen ermordeten zwischen
       1904 und 1908 mehr als 85.000 Herero und Nama.
       
       Am Freitagabend machte Ruprecht Polenz, der Sondergesandte der
       Bundesregierung für die deutsch-namibische Vergangenheitsbewältigung,
       deutlich, dass der Begriff des Völkermords in den Gesprächen zwischen
       Nambia und Deutschland nicht mehr umstritten ist. Man arbeite derzeit an
       einem gemeinsamen Text, der als Grundlage für Resolutionen beider
       Parlamente dienen soll. Dort werde der Völkermord auch als solcher benannt.
       
       Bereits im Jahr 2015 hatte sich diese Entwicklung abgezeichnet, als das
       Auswärtige Amt verlauten ließ, für die Bundesregierung gelte als politische
       Leitlinie nun der Satz: „Der Vernichtungskrieg in Namibia von 1904 bis 1908
       war ein Kriegsverbrechen und Völkermord.“
       
       ## Der Herrschaftsanspruch von João II.
       
       Ruprecht Polenz saß am Freitag auf dem abschließenden Podium eines
       Symposiums im Schlüterhof des Deutschen Historischen Museums in Berlin, bei
       dem über die Wappensäule von Cape Cross gesprochen wurde. Sie befindet sich
       seit der Kolonialzeit in deutschem Besitz. Die Säule hielt einst den
       Herrschaftsanspruch des portugiesischen Königs João II. über das Land fest.
       
       Als das Gebiet Teil der Kolonie „Deutsch-Südwest-Afrika“ geworden war, ließ
       Kaiser Wilhelm II. ein eigenes Herrschaftszeichen errichten. Heute wird die
       Säule in der Dauerausstellung des Deutschen Historischen Museums gezeigt,
       nicht in der Abteilung Kolonialzeit, sondern unter der Rubrik
       „Entdeckungen“. Namibia hat im vergangenen Jahr einen Anspruch auf die
       Wappensäule bekundet.
       
       ## Eine gerechte und faire Lösung
       
       In der Diskussion am Freitag diente die Säule gewissermaßen als Index für
       die vielfältigen Probleme im Umgang mit dem kolonialen Erbe für Museen und
       die betroffenen Gesellschaften. Erst in den vergangenen Jahren hat sich
       allmählich ein Bewusstsein herausbildet, dass es sich tatsächlich um
       Probleme handelt, die einer Antwort harren. Um „Koloniale Objekte und
       historische Gerechtigkeit“ sollte es gehen.
       
       Moderatorin Julia Voss stellte die Frage, ob es im Prozess der
       Verhandlungen über den Umgang mit geraubten Kulturgütern aus Afrika einer
       neuen „Washingtoner Erklärung“ bedürfe. In der „Washingtoner Erklärung“
       hatte man sich 1998 darauf geeinigt, eine „gerechte und faire Lösung“ für
       die Rückgabe von NS-Raubkunst zu finden, gerade wenn den geschädigten und
       ihren Erben juristische Mittel nicht (mehr) zur Verfügung stehen.
       
       ## Normative Gründe
       
       Der Philosoph Lukas H. Meyer antwortete, eine solche Erklärung könne
       hinsichtlich der Verfahren und Prozesse einiges leisten, und eben die
       Verfahren und Prozesse, das Wie, seien sehr wichtig. Es stelle sich
       außerdem die Frage, ob es richtig sei, dass die Beweislast in einem Fall
       wie der Säule bei Namibia und nicht umgekehrt beim Museum und bei
       Deutschland liege. Für ihn ist die Sache klar: Die Säule sollte
       zurückgegeben werden.
       
       Meyer wendet sich auch gegen einen bloß juristischen Blick auf die
       umstrittenen Artefakte. Wer rein juristisch argumentiere, verkenne, dass es
       normative Gründe geben kann, die im Einzelfall für die Rückgabe sprechen,
       und verlängere daher das Unrecht. Daher müsse auch über Reparationen
       gesprochen werden.
       
       ## Essentialismus der Rückgabekampagnen
       
       Der Historiker Sebastian Conrad wies darauf hin, dass den Rückgabekampagnen
       ein Essentialismus zugrunde liegt, nämlich die Idee, dass kulturelle
       Artefakte als bestimmten Gemeinschaften zugehörig begriffen würden. So
       valide dieses Argument sei, müsse man es doch in der gegenwärtigen
       Situation „in Klammern setzen“, also hintan stellen. Sonst blieben die
       Dinge, um die es geht, bis in alle Ewigkeit in London, Paris und Berlin. Es
       sei gerechtfertigt, Objekte zurückzugeben, insbesondere, wenn die
       Gemeinschaften aus denen sie stammen, diese zurückfordern.
       
       Winani Thebele-Kgwatalala steht auf demselben Standpunkt, wenn es
       ausdrückliche Rückgabeforderungen gibt. Die Chefkuratorin und Leiterin der
       Abteilung Ethnologie des Botswana National Museums wirft aber ein, dass man
       angesichts von Streitigkeiten und Animositäten die Idee, komplette Bestände
       rückzuführen, für den Moment zurückstellen könne, um stattdessen fürs erste
       die Zusammenarbeit zwischen Ländern, Museen und Forschungseinrichtungen in
       den Vordergrund zu stellen.
       
       ## Feedback der Gemeinschaften
       
       Denn es gehe darum, das Bewusstsein zu verändern und sich im Zuge dessen
       vor allem um das Feedback der Gemeinschaften zu bemühen, aus denen die
       fraglichen Objekte stammen. Auch die Besucher von Museen seien manchmal
       besser über bestimmte Artefakte informiert als die Museen selbst und
       könnten Aufklärung leisten.
       
       Die Deutschen tendieren dazu, die Aufarbeitung der Kolonialzeit mit einem
       Imperativ der Erinnerung zu verknüpfen, der sich in der historischen und
       gesellschaftlichen Aufarbeitung der NS-Verbrechen herausgebildet hat. Nicht
       von ungefähr ist Ruprecht Polenz als Sonderbeauftragter für die
       „deutsch-namibische Vergangenheitsbewältigung“ zuständig.
       
       Doch Thebele-Kgwatalala stellt infrage, ob Erinnerung im gemeinsamen
       Prozess das Entscheidende sei. Ausgleich, Versöhnung und Abschluss seien
       den betroffenen Communities, Familien und Individuen oft viel wichtiger.
       
       9 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrich Gutmair
       
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