# taz.de -- Neuregelung des Familiennachzugs: Kabinett beschließt Gesetzentwurf
       
       > Ab August sollen Flüchtlinge Angehörige nachholen dürfen – mit starken
       > Einschränkungen. Im Bundestag erwartet die Regelung viel Gegenwind.
       
 (IMG) Bild: Horst Seehofer äußert sich im Innenministerium zum Thema Familiennachzug
       
       Berlin dpa | Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus sollen vom 1.
       August an wieder Angehörige zu sich nach Deutschland holen dürfen. Eine
       entsprechende Änderung im Aufenthaltsgesetz verabschiedete das
       Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Bei den Beratungen dazu im Bundestag
       dürfte es reichlich Gegenwind von der Opposition geben. Grüne und Linke
       finden die Regelung zu hartherzig. Die AfD will den Familiennachzug für
       Flüchtlinge abschaffen. Die FDP ist für eine Härtefallregelung. Doch auch
       in der Union regt sich Widerstand gegen einige Punkte im Gesetzentwurf.
       
       Aktuell dürfen subsidiär Schutzberechtigte – darunter sind viele
       Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien – nur in seltenen Ausnahmefällen
       Angehörige nach Deutschland holen. Die Neuregelung sieht jetzt vor, dass
       ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder demnächst wieder kommen dürfen.
       Auch Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen
       Flüchtlingen mit diesem zeitlich begrenzten Status könnten dann einen
       Visumsantrag stellen. Pro Monat sollen aber nur 1.000 Angehörige einreisen
       dürfen. Gegenwärtig liegen an deutschen Auslandsvertretungen bereits 26.000
       Termingesuche von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter vor.
       
       Neben Neuerungen für subsidiär Schutzberechtigte will die große Koalition
       mit ihrem Gesetzentwurf außerdem bestimmte Gruppen grundsätzlich vom
       Familiennachzug ausschließen. Dabei geht es um Terrorsympathisanten, Hetzer
       oder sogenannte Gefährder. Das sind vor allem radikale Islamisten, denen
       die Behörden Terroranschläge zutrauen. Allerdings sollen auch hier
       Ausnahmen möglich sein. Und zwar für Menschen, die sich nun glaubhaft von
       ihrem früheren Handeln distanzieren. Das sorgt in der Union für Unmut.
       Betroffen wären nicht nur Migranten sondern auch Deutsche, die ausländische
       Angehörige zu sich holen wollen.
       
       Das internationale Kinderhilfswerk Terre des Hommes sieht das Wohl der
       betroffenen Kinder verletzt. Vorstandssprecher Albert Recknagel warnte, die
       Trennung von Familien werde so zementiert. „Familienleben ist aber nicht
       kontingentierbar – auch subsidiär Schutzberechtigte müssen mit ihren
       Familien zusammenleben können.“
       
       Caritas-Präsident Peter Neher befürchtet komplizierte Entscheidungsprozesse
       zu Lasten der Flüchtlinge: „Wir sind in Sorge, dass sich die Verfahren für
       die betroffenen Familien noch weiter verzögern und sich ihr Leid durch die
       inhumanen Familientrennungen noch verschlimmert.“
       
       Der Sprecher der unionsgeführten Länder-Innenministerien, Lorenz Caffier,
       kritisierte, dass das bestehende Nachzugsverbot für Gefährder dann nicht
       gelten soll, wenn diese sich glaubhaft von ihrem früheren Handeln
       distanzieren. Ausländische Gefährder gehörten abgeschoben, sagte der
       Ressortchef von Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin. Damit könne auch dessen
       Familie keine Zukunft in Deutschland haben. Die vom Kabinett beschlossene
       Regelung gefährde die innere Sicherheit erheblich. Die
       AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel sagte, die Pläne der Bundesregierung
       seien „ein Stück aus dem Tollhaus“ und gefährdeten die Sicherheit der
       Bürger.
       
       Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan
       Mayer (CSU), sagte dem Kölner Stadt-Anzeiger, er hätte auf diesen Passus
       gern verzichtet. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium habe aber aus
       verfassungsrechtlichen Gründen darauf bestanden. Da die Entscheidung im
       konkreten Einzelfall ohnehin im Bundesinnenministerium getroffen werde,
       sehe er jedoch keine Gefahr.
       
       9 May 2018
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Flucht
 (DIR) Familiennachzug
 (DIR) Migration
 (DIR) Familiennachzug
 (DIR) Geflüchtete
 (DIR) Familiennachzug
 (DIR) Schwerpunkt Flucht
 (DIR) Schwerpunkt Flucht
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kommentar Familiennachzug: Grausames Glücksspiel
       
       Die „humanitären“ Kriterien für die Auswahl beim Familiennachzug sind
       zweifelhaft und liefern die Geflüchteten der Behördenwillkür aus.
       
 (DIR) Interview zum Familiennachzug: „Integration verliert ihre Bedeutung“
       
       Geflüchtete, deren Familien nicht nachziehen dürfen, wollen vier Tage lang
       vor dem Bundestag protestieren. Mohamad Malas erklärt, warum.
       
 (DIR) Kindeswohl gilt nicht für Flüchtlinge: Die Schwester soll in Syrien bleiben
       
       Kein Einzelfall: Flüchtlingsjunge darf nur seine Eltern nach Berlin
       „nachholen“, weil er nicht für den Unterhalt der Schwester sorgen kann.
       
 (DIR) EuGH zu minderjährigen Flüchtlingen: Auch mit 18 bleiben Eltern wichtig
       
       Der Anspruch auf Familiennachzug verfällt nicht mit der Volljährigkeit. Das
       stellt der Europäische Gerichtshof klar. Deutsche Behörden müssen handeln.
       
 (DIR) Kommentar Seehofers Familiennachzug: Der Sound des Stammtischs
       
       Geflüchtete können bald wieder ihre Familie nachholen. Das
       Heimatministerium legt allerdings Ausnahmen fest – sie sind plump und
       populistisch.