# taz.de -- Kommentar Urteil zu Werbeblockern: Er oder ich
       
       > Ein Grundsatzurteil sagt: Medienhäuser müssen sich mit Werbeblockern im
       > Internet abfinden. Die Pressefreiheit ist aber trotzdem nicht in Gefahr.
       
 (IMG) Bild: Gefahr für die Pressefreiheit? Vom AdBlock-Plus fühlte der Springer-Verlag sich bedroht
       
       Die deutschen Medienhäuser haben eine wichtige juristische Schlacht
       verloren. Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag das Anbieten von
       Werbeblockern für Internet-Inhalte [1][für zulässig erklärt]. Damit ist der
       Springer-Verlag mit seiner Klage gegen das Kölner Produkt „AdBlock-Plus“
       gescheitert.
       
       Die Verleger sehen jetzt die Pressefreiheit in Gefahr. Denn aufwendige
       journalistische Webangebote wie bild.de oder spiegel.de ließen sich nicht
       mehr refinanzieren, wenn die dortige Online-Werbung blockiert werden darf.
       Doch die Kritik der Verleger ist polemisch. Ein Ad-Blocker ist kein
       destruktiver Wegelager, der dafür Geld verlangt, dass er den Weg freigibt.
       Es gibt vielmehr ein Bedürfnis nach Werbeblockern: Die Leute installieren
       sie freiwillig, weil sie aggressive Werbung vermeiden wollen – Werbung, die
       beim Lesen stört oder ungefragt losplärrt, während man gerade in der
       Bibliothek sitzt.
       
       Deshalb hat auch ein Werbeblocker wie AdBlock-Plus, der mit einer Whitelist
       „akzeptabler“ Werbung arbeitet, seine Berechtigung. Seine Leistung besteht
       in der Prüfung und Aussonderung besonders störender Werbung. Gerade die
       Medienhäuser sollten sich über Modelle freuen, die nicht jede Werbung
       blocken. Und die Kunden, die solche differenzierten Werbefilter nutzen,
       sind erst recht nicht destruktiv. Denn sie haben verstanden, dass viele der
       kostenlosen Internet-Inhalte, die sie konsumieren, auf Werbeeinnahmen
       angewiesen sind.
       
       ## Verlage sind nicht hilflos ausgeliefert
       
       Wenn die Verlage für diesen Service nicht bezahlen wollen, sind sie den
       Werbeblockern aber auch nicht hilflos ausgeliefert. Sie können ihre Nutzer
       vor die Alternative stellen: „Er oder ich“. Entweder der Werbeblocker wird
       auf dieser Seite abgestellt oder der Nutzer kann nicht mehr auf die Seite
       zugreifen.
       
       Alternativ kann ein Werbangebot auch seine Nutzer bitten, den Ad-Blocker
       für diese Seite freiwillig auszuschalten. Wenn das werbebasierte
       Finanzkonzept gut erklärt wird, kann auch das durchaus erfolgversprechend
       sein. Im BGH-Verfahren kam zur Sprache, dass immerhin vierzig bis sechzig
       Prozent der Nutzer solchen Bitten folgen.
       
       Werbeblocker sind so gesehen also keine existenzielle Gefahr für
       Medienseiten. Zwar hat der Axel-Springer-Verlag jetzt eine
       Verfassungsbeschwerde angekündigt. Bis Karlsruhe in einigen Jahren darüber
       entscheidet, wird der Markt aber vermutlich schon wieder ganz anders
       aussehen.
       
       Eher müsste man sich um ein Angebot wie Adblock Plus Sorgen machen. Da seit
       Februar sogar Googles Chrome-Browser einen moderaten Werbeblocker enthält,
       werden immer mehr Nutzer auf die Installation einer zusätzlichen
       Browserergänzung verzichten. Und wenn Google vermutlich schon bald den
       wichtigsten Werbeblocker betreibt, können sich auch die Verlags-Chefs
       wieder etwas beruhigen. Auch dort wird es vor allem gegen allzu störende
       Werbung gehen. Schließlich verdient Google sein Geld vor allem mit Werbung
       und nicht mit deren Verhinderung.
       
       20 Apr 2018
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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