# taz.de -- Gerichtsurteil zur Grundsteuer: Eine neue Berechnung ist notwendig
       
       > Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Berechnungsgrundlage der Steuer
       > für verfassungswidrig. Bis Ende 2019 muss die Regierung sie reformieren.
       
 (IMG) Bild: Grundstücke mitten in der Stadt können viel teurer verkauft werden, als in Randlagen
       
       Karlsruhe dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat die
       [1][Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer] in Westdeutschland für
       verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine kurze Frist zur
       Neuregelung gesetzt. Die Steuer darf nur noch bis Ende 2019 auf Grundlage
       des alten Gesetzes erhoben werden, entschied der Erste Senat am Dienstag in
       Karlsruhe. Die aktuellen Regelungen zur Einheitsbewertung verstoßen demnach
       gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Wegen des hohen
       Aufwands für eine Neufestsetzung können die alten Werte nach einer
       Neuregelung noch bis zu fünf Jahre weiter genutzt werden, längsten bis Ende
       2024. (1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12).
       
       Das Bundesverfassungsgericht entschied über drei Vorlagen des
       Bundesfinanzhofs und zwei Verfassungsbeschwerden, die sich alle gegen die
       Besteuerung von Grundstücken auf der Basis der Jahrzehnte alten
       Einheitswerte im Westen richteten. Nicht geprüft hat das Gericht die
       Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und die Bewertung in
       den neuen Bundesländern. Dort gelten besondere Regeln, die
       verfassungsrechtlich gesondert überprüft werden müssten. Es sei aber nicht
       ausgeschlossen, die Maßstäbe der Entscheidung zu übertragen, entschied das
       Gericht.
       
       Die gesetzte Frist erscheine dem Senat angemessen, „weil die
       verfassungsrechtliche Problematik der grundsteuerlichen Einheitswerte seit
       Langem bekannt ist … und schon ausformulierte Novellierungsentwürfe zum
       Gesetz vorliegen“, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand
       Kirchhof. Die Verfassungsrichter halten die Einheitswerte – also die Werte
       für jedes Grundstück (für jede Einheit) – spätestens seit dem Jahr 2002 für
       verfassungswidrig, weil die Ungleichgewichte seit 1964 ständig zugenommen
       haben. „Grundstücke in Citylagen oder in bevorzugten Wohnlagen besitzen
       heute angesichts rasant steigender Immobilienpreise viel höhere
       Verkehrswerte als Grundstücke in Randlagen“, sagte Kirchhof.
       
       Das Bewertungsgesetz sieht vor, dass alle Grundstücke im Abstand von sechs
       Jahren neu bewertet werden sollen. Das ist aber seit der letzten
       Hauptfeststellung von 1964 nie mehr geschehen. Der Gesetzgeber hatte das
       mit dem großen Aufwand begründet.
       
       Insgesamt wird in Deutschland für mehr als 35 Millionen Grundstücke
       Grundsteuer erhoben. Sie steht den Kommunen zu und bringt aktuell etwa 14
       Milliarden Euro im Jahr ein.
       
       Eine Neuregelung der Grundsteuer ist seit Langem geplant, blieb vor der
       letzten Bundestagswahl jedoch liegen. Die große Koalition hat eine Reform
       vereinbart. Es gibt mehrere Modelle mit unterschiedlich großem Aufwand bei
       der Neufestsetzung. Eine Reform könnte je nach Art von Grundstück und
       Immobilie zu deutlichen Veränderungen der Steuerlast führen. Insgesamt soll
       das Aufkommen den Plänen zufolge aber ähnlich bleiben.
       
       10 Apr 2018
       
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