# taz.de -- Höhere Mieten nach Grundsteuerreform: Die Angst vor dem Mietpreisturbo
       
       > Hamburgs Finanzsenator will die vom Bundesrat beschlossene
       > Grundsteuerreform nicht: Sie treibe Mieten in die Höhe und lasse sich vom
       > Land nicht ausgleichen.
       
 (IMG) Bild: Die Mieten für diese Hamburger Wohnungen könnten noch teuerer werden
       
       HAMBURG taz | Es ist so ziemlich das Gegenteil einer Mietpreisbremse: 104
       Euro pro Monat mehr für eine 44-Quadratmeter-Wohnung in Eimsbüttel, 206
       Euro für 80 Quadratmeter in Altona. Mit solcherlei erschreckenden
       Beispielen hat Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) versucht deutlich zu
       machen, warum Hamburg gegen einen Gesetzentwurf des Bundesrats zur Reform
       der Grundsteuer gestimmt hat.
       
       Dass die Grundsteuer reformiert werden muss, hat das
       Bundesverfassungsgericht am Dienstag [1][angedeutet]. Denn der Bund und die
       Länder haben die Einheitswerte, auf deren Basis die Grundsteuer berechnet
       wird, in Westdeutschland seit 1964 nicht mehr angepasst. Ganz egal, wie
       sich eine Gegend seither entwickelt hat: Es gelten die Werte von damals.
       
       Weil sich das Urteil schon länger abzeichnet, hat der Bundesrat Ende 2016
       eine Anpassung beschlossen, die aber noch durch den Bundestag muss. Wer die
       Reform nicht wolle, müsse „den Hausbesitzern in den weniger gefragten
       Vierteln erklären, warum sie weiterhin Jahr für Jahr die Steuer für
       Hausbesitzer in den besseren Vierteln mitzahlen sollen“, warb der damalige
       niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) für den
       Gesetzentwurf.
       
       Dieses Argument hat jedoch eine Kehrseite, denn in vielen Vierteln Hamburgs
       haben sich die Bodenpreise vervielfacht. „Legt man die heutigen Bodenwerte
       und das bestehende System von Messzahlen und Hebesätzen zugrunde, würde
       sich die Grundsteuer in bestimmten Lagen Hamburgs um das 40-fache erhöhen“,
       sagt Finanzsenator Tschentscher. Im Durchschnitt stiege sie um das
       Zehnfache. Wohnungseigentümer würden so zu „Mietern des Staates“, warnt die
       FDP-Bürgerschaftsabgeordnete Jennyfer Dutschke.
       
       Doch der Anstieg beträfe nicht nur Leute, die im eigenen Heim wohnen,
       sondern vor allem auch die Mieter, denn die Grundsteuer kann auf die Mieter
       umgelegt werden. Der Vorschlag des Bundes würde alle Bemühungen, die Bau-
       und Wohnkosten zu reduzieren, „auf einen Schlag vergebens“ machen, warnt
       der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), in dem die
       Genossenschaften und die öffentlichen Unternehmen organisiert sind.
       
       Hamburg wäre nicht in der Lage, seine Bürger vor den drastischen
       Auswirkungen einer solchen Reform zu schützen, warnt Tschentscher.
       Verändern kann der Stadtstaat, der zugleich Kommune ist, den Hebesatz, mit
       dem der Einheitswert multipliziert wird, woraus sich die Höhe der
       Grundsteuer ergibt. Allerdings sei Hamburgs Handlungsspielraum hier
       begrenzt, sagt Christopher Harms, der Sprecher der Finanzbehörde.
       
       „Um die starke Wertsteigerung im Vergleich zu anderen Gemeinden in
       Deutschland auszugleichen, müsste Hamburg den Hebesatz überdurchschnittlich
       senken“, sagt Harms. Beim Länderfinanzausgleich würden Hamburg aber
       Grundsteuereinnahmen zugeordnet, die sich aus einem bundesweit
       durchschnittlichen Hebesatz ergeben. Als Folge müsste Hamburg einen
       dreistelligen Millionenbetrag zusätzlich in den Länderfinanzausgleich
       einzahlen.
       
       ## Ausgleich über den Hebesatz kaum praktikabel
       
       Abgesehen davon wäre ein Ausgleich über den Hebesatz kaum praktikabel. „Sie
       bräuchten für eine Stadt wie Hamburg eine Vielzahl unterschiedlicher
       Hebesätze“, sagt Harms. Denn die Grundstückswerte variierten schon von
       Quartier zu Quartier stark.
       
       Um diese Klippen zu umschiffen, schlägt Tschentscher vor, den Bodenwert bei
       der Ermittlung der Grundsteuer außen vor zu lassen und sich lediglich an
       den Flächen des Grundstücks und der darauf stehenden Gebäude zu
       orientieren.
       
       Der [2][Naturschutzbund und einige Gemeinden] hingegen wollen sich nur am
       Bodenwert orientieren – unabhängig von der Bebauung. Damit würde die Steuer
       steigen, wenn eine Brache als Bauland ausgewiesen wird. Es wäre weniger
       lohnend, Brachen unbebaut zu lassen.
       
       19 Jan 2018
       
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