# taz.de -- Trotz drohendem Todesurteil: Tunesier darf abgeschoben werden
       
       > Ein islamistischer Gefährder darf abgeschoben werden, obwohl ihm in
       > Tunesien womöglich ein Todesurteil droht. Grund sind „drohende
       > terroristische Aktivitäten“.
       
 (IMG) Bild: Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen nach dem Terroranschlag auf das Bardo-Museum, bei dem der Tunesier beteiligt gewesen sein soll, 2015
       
       Leipzig epd | Ein islamistischer Gefährder aus Tunesien darf abgeschoben
       werden, obwohl ihm in seinem Heimatland womöglich ein Todesurteil droht.
       Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig laut einer Mitteilung vom
       Dienstag entschieden. Die tunesischen Behörden werfen dem Mann demnach vor,
       im März 2015 an einem Terroranschlag auf das Bardo-Museum in Tunis mit
       mehreren Toten beteiligt gewesen zu sein. (AZ: BVerwG 1 VR 1.18)
       
       Das Gericht könne nach Auskünften des Auswärtigen Amtes nicht ausschließen,
       dass gegen den Mann in Tunesien ein Todesurteil oder eine lebenslange
       Freiheitsstrafe verhängt werde, hieß es. Dass ein mögliches Todesurteil
       auch vollstreckt werde, drohe dem Mann wegen eines „seit Jahren bestehenden
       Moratoriums“ allerdings nicht, argumentierte das Gericht. Die tunesischen
       Behörden hätten die Einhaltung dieses Moratoriums bestätigt.
       
       Der betroffene Tunesier reiste nach Angaben des Gerichts erstmals 2003 und
       dann erneut 2015 nach Deutschland ein. Nachdem die Behörden des
       nordafrikanischen Landes ein Auslieferungsgesuch gestellt hatten, wurde der
       Mann festgenommen. Am 1. August 2017 ordnete das hessische Innenministerium
       wegen „drohender terroristischer Aktivitäten“ im Namen der Terrormiliz
       „Islamischer Staat“ seine Abschiebung an.
       
       Hiergegen richtete der Betroffene einen Eilantrag, den das
       Bundesverwaltungsgericht am 19. September 2017 ablehnte. Zur Begründung
       hieß es, es bestehe ein „beachtliches Risiko“, dass der Mann in Deutschland
       einen Terroranschlag begehe. Als Bedingung für die Abschiebung legte das
       Gericht den Angaben zufolge eine Zusicherung der tunesischen Regierung zur
       möglichen Verringerung einer drohenden Strafe fest.
       
       Daraufhin habe der tunesische Generalstaatsanwalt Ende Dezember 2017 eine
       Erklärung „zur Umwandlung von Todesstrafen in lebenslange Freiheitsstrafen
       und zur Möglichkeit der Verkürzung von Freiheitsstrafen durch Begnadigung“
       abgegeben, hieß es. Gegen die nach Ansicht des Gerichts daraufhin
       rechtmäßige Abschiebung stellte der Mann erneut einen Eilantrag, den das
       Bundesverwaltungsgericht nun abgelehnt hat.
       
       27 Mar 2018
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Tunesien
 (DIR) Bardo Museum
 (DIR) Abschiebung
 (DIR) Asylpolitik
 (DIR) Schwerpunkt Flucht
 (DIR) Gefährder
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Asylpolitik in Deutschland: Deutlich weniger Abschiebungen
       
       Im vergangenen Jahr wurden deutlich weniger Menschen aus Deutschland
       abgeschoben. Ein Grund dafür ist auch ein Sondereffekt.
       
 (DIR) Abschiebung von Gefährdern: Neue Härte
       
       36 Islamisten wurden zuletzt aus Deutschland abgeschoben – ein beachtlicher
       Anstieg. Dieses Vorgehen ist juristisch heikel.