# taz.de -- Beschlusspaket des Bundesrats: Familiennachzug bleibt begrenzt
       
       > Der Bundesrat stimmt der Aussetzung des Familiennachzugs zu. Er
       > beschließt Gesetzentwürfe zu Cyberkriminalität, Waffenkontrollen und
       > Gaffern.
       
 (IMG) Bild: Eine Syrerin arbeitet in Mannheim an einem Kunstprojekt mit. Ob ihre Familie bei ihr sein kann, ist unklar
       
       Berlin dpa/afp | Der Bundesrat beschloss am Freitag eine ganze Reihe von
       Gesetzentwürfen und stimmte der Aussetzung des Familiennachzugs zu. Er
       bleibt für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bis Ende Juli
       ausgesetzt. Ab 1. August soll es für diese Gruppe nur in sehr begrenztem
       Umfang möglich sein, enge Angehörige nach Deutschland nachzuholen.
       Schleswig-Holstein hatte dafür plädiert, das Vorhaben vorerst zu stoppen
       und den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Das
       Land konnte für diesen Vorstoß aber nicht die nötige Mehrheit erreichen –
       obwohl auch aus anderen Bundesländern Kritik an der Regelung kam.
       
       Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte dürfen seit März 2016 keine
       Angehörigen mehr nach Deutschland nachholen. Die große Koalition hatte den
       Anspruch darauf damals angesichts sehr hoher Flüchtlingszahlen für zwei
       Jahre ausgesetzt: bis Mitte März 2018. Nun bleibt den Betroffenen dies auch
       für viereinhalb weitere Monate komplett verwehrt. Unter ihnen sind
       besonders viele Syrer.
       
       Union und SPD hatten sich bei ihren Koalitionsverhandlungen vorab auf den
       [1][Kompromiss zum Familiennachzug] verständigt, um kurz vor Ablauf der
       Frist Mitte März eine Übergangsregelung auf den Weg zu bringen. Ab 1.
       August soll einer begrenzten Zahl von bis zu 1.000 Familienangehörigen pro
       Monat der Nachzug wieder erlaubt werden, also maximal 12.000 pro Jahr. Wie
       genau sie ausgewählt werden, ist unklar. Zusätzlich sollen Härtefälle
       berücksichtigt werden. Außerdem haben die Bundesländer auch in Zukunft die
       Möglichkeit, aus humanitären Gründen zusätzlich Flüchtlinge aufzunehmen.
       
       Menschenrechtsorganisationen und Sozialverbände verurteilen die
       Beschränkung des Familiennachzugs seit langem und reagierten enttäuscht auf
       die Bundesratsentscheidung. Sie halten die Regelung für unbarmherzig,
       familienfeindlich und unvereinbar mit Grundrechten.
       
       ## Neuer Straftatbestand „digitaler Hausfriedensbruch“
       
       Die Länderkammer beschloss am Freitag einen Gesetzentwurf, mit dem der neue
       Straftatbestand „digitaler Hausfriedensbruch“ eingeführt werden soll. Mit
       der Vorschrift soll der unerlaubte Zugriff auf fremde Computer,
       Smartphones, Webcams und Navigationssysteme mit einem Freiheitsentzug von
       bis zu zehn Jahren geahndet werden.
       
       Die bestehenden Strafvorschriften sind nach Ansicht der Länderkammer nicht
       geeignet, die modernen Erscheinungsformen der Kriminalität in der digitalen
       Welt zu erfassen. So würden derzeit nur Daten geschützt, nicht aber
       IT-Systeme selbst. Gegen die massenhaften unbemerkten Infiltrationen durch
       Botnetze und Schadsoftware und das Ausspähen von Daten durch international
       agierende Cyber-Kriminelle könnten sich selbst aufmerksamste Nutzer nicht
       wehren. Bis zu 40 Prozent aller internetfähigen informationstechnischen
       Systeme in Deutschland seien mit Schadsoftware verseucht, heißt es in dem
       Gesetzentwurf.
       
       Mit einer Gesetzesänderung will der Bundesrat dafür sorgen, dass
       Extremisten künftig nicht mehr so leicht an Waffen kommen. Ein am Freitag
       von der Länderkammer beschlossener Gesetzentwurf sieht vor, dass die
       zuständigen Behörden vor der Erteilung eines Waffenscheins Auskünfte von
       Verfassungsschutzbehörden einholen dürfen. Dies sei insbesondere dann
       sinnvoll, wenn der Antragsteller polizeilich noch nicht in Erscheinung
       getreten ist, aber die Verfassungsschützer schon Erkenntnisse über ihn
       haben.
       
       Bislang prüfen die Waffenbehörden lediglich das Bundeszentralregister, das
       zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Auskünfte der
       örtlichen Polizeidienststellen. Die Ermittlungen gegen den rechtsextremen
       NSU hätten gezeigt, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein
       erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstellt, hieß es zur
       Begründung des Gesetzentwurfes. Zudem hatten gewaltbereite „Reichsbürger“
       für Aufsehen gesorgt, die über legale Waffenarsenale verfügen.
       
       ## Beschlüsse zu Gaffern und Schweinepest
       
       Die Länder wollen sensationsgierigem Fotografieren und Filmen von
       Todesopfern bei Unfällen Einhalt gebieten und dies zur Abschreckung unter
       Strafe stellen. Der Bundesrat beschloss am Freitag, einen entsprechenden
       Gesetzentwurf erneut in den Bundestag einzubringen. Demnach sollen auch
       Aufnahmen von Toten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe
       geahndet werden. Bisher ist dies nur für lebende Menschen geregelt. Schon
       der Versuch, wenn Gaffer bei Unglücken zum Beispiel ihr Handy zücken, soll
       künftig strafbar sein.
       
       Der Bundesrat stimmte außerdem stärkeren Schutzvorkehrungen gegen eine
       Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland mit einigen
       Änderungen zu. Um im Fall eines Ausbruchs der Tierseuche schnell reagieren
       zu können, werden damit EU-Vorschriften etwa zur Desinfektion von
       Viehtransportern national umgesetzt.
       
       2 Mar 2018
       
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