# taz.de -- Gustl Mollath klagt auf Schadenersatz: Er will 2,1 Millionen Euro
       
       > Zahlen will man dem Justizopfer nur 170.000 Euro. Das ist ihm nicht genug
       > für ein Leben, das er als zerstört ansieht. Jetzt will er klagen.
       
 (IMG) Bild: Gustl Mollath am 1.3.2018 in München
       
       München taz | 2.747 Tage – das sind siebeneinhalb Jahre – war Gustl Mollath
       in der Gefängnispsychiatrie weggesperrt – zu Unrecht, [1][wie das
       Landgericht Regensburg im Sommer 2014 geurteilt hatte.] Auch hatten die
       Richter damals festgestellt, dass der heute 61-jährige Mann aus Nürnberg
       Anspruch hat auf staatliche Entschädigung für das ihm widerfahrene Unrecht.
       
       Aus dem Schadenersatz ist aber bisher, dreieinhalb Jahre nach dem Urteil,
       noch nicht viel geworden, wie gestern auf einer Pressekonferenz mit Mollath
       und seinem gegenwärtigen Anwalt Hildebrecht Braun zu erfahren war. „Nach
       dem Freispruch ist keiner auf ihn zugekommen“, klagt Braun. Niemand in der
       Justiz oder im zuständigen Ministerium habe sich gefragt: „Wovon lebt der
       Mann eigentlich?“ Nachdem Mollath schließlich im vergangenen Jahr beim
       bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU) angefragt hatte, wurde
       ihm beschieden, dass er maximal 170.000 Euro für die siebeneinhalb Jahre
       erhalte, 70.000 davon wurden schon gezahlt.
       
       Mollath sieht das als viel zu wenig an für sein weitgehend zerstörtes Leben
       und wird deshalb Klage beim Landgericht München einreichen: Er möchte 2,1
       Millionen Euro an materiellem und immateriellem Schadenersatz.
       Justizminister Bausback erklärt, Mollath habe die Frist für die Beantragung
       von Entschädigung verstreichen lassen. Zudem habe er keine Angaben über
       seinen mutmaßlichen Verdienstausfall gemacht. Auch in einem
       Gerichtsverfahren würden ihm nicht mehr als 170.000 Euro zugesprochen
       werden.
       
       ## Ein höheres Angebot könnte die Klage wohl abwenden
       
       In der Klage Mollaths wiederum sind unter anderem veranschlagt:
       Verdienstausfall, Entzug seines Hauses, keine Chance auf Wiedereinstellung
       sowie ein Schmerzensgeld für Zufügung seelischer Qualen, schwere
       Traumatisierung und öffentliche Stigmatisierung. Der Anwalt Braun lässt
       aber durchblicken, dass ein deutlich höheres Angebot Bayerns die Klage noch
       abwenden könnte. Im Vergleich: Zu Unrecht eingesperrte Gefangene erhalten
       25 Euro Haftentschädigung pro Tag plus den Verdienstausfall.
       
       Als bekanntestes deutsches Psychiatrie-Opfer wirkt Gustl Mollath so, wie
       man ihn schon bei früheren Treffen erlebt hat: Gekleidet im schwarzen Anzug
       mit roter Krawatte, gepflegtem Oberlippenbart und akkuratem Seitenscheitel.
       Entschieden kritisiert er weiterhin die Zwangspsychiatrie, ist aber auch
       ironisch bis witzig und sagt etwas geschraubte Sätze wie: „Ich bin ihnen
       sehr dankbar, dass sie uns ihre Zeit gönnen und uns zuhören.“ Weiterhin
       wird er von einigen Freunden unterstützt, mehr will er nicht erzählen: „Ich
       möchte mir wieder ein privates Leben aufbauen.“
       
       2006 war Mollath vom Landgericht Nürnberg für schuldunfähig erklärt worden,
       ihm wurden paranoide Wahnvorstellungen attestiert. Da er als für die
       Allgemeinheit gefährlich eingestuft wurde, landete er in der Forensik, der
       geschlossenen Psychiatrie für Straftäter. Vorangegangen war eine auch im
       letzten Urteil festgestellte Misshandlung seiner damaligen Frau im Jahr
       2001. Mollath hatte der Vermögensberaterin der bayerischen Hypo-Vereinsbank
       – im Mai 2017 ist sie gestorben – und weiteren Angestellten vorgeworfen,
       für Kunden in großem Ausmaß Schwarzgeldgeschäfte zu tätigen. Dies wurde vom
       Gericht als Wahn eingestuft, 2012 gab die Bank die Vorwürfe aber im
       wesentlichen zu. Im Urteil 2014 wurde festgestellt, dass Mollath nicht
       gemeingefährlich war und ist.
       
       1 Mar 2018
       
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 (DIR) Patrick Guyton
       
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