# taz.de -- Kommentar Mollath-Urteil: Freispruch mit Makel
       
       > Mollaths Einweisung in die Psychiatrie war Unrecht. Die
       > Misshandlungsvorwürfe aber bleiben bestehen. Das Urteil ist ein auch
       > Erfolg für den Rechtsstaat.
       
 (IMG) Bild: Gustl Mollath auf dem Weg ins Landgericht Regensburg.
       
       Gustl Mollath hat gewonnen und verloren. Gewonnen hat er, weil seine
       Einweisung in die Psychiatrie ein Unrechtsurteil war, das Richterin Elke
       Escher gegeißelt hat. Die Begründung von Mollaths damaligen Richtern und
       Gutachtern, Mollath sei gefährlich, weil er Dutzende Autoreifen zerstochen
       habe, zerlegte sie sorgfältig. Die Vorwürfe sind ihm nicht nachzuweisen.
       
       Weder ist sicher, dass es immer der gleiche Täter war, noch wurde bei
       Mollath eine Tatwaffe gefunden. Das Schreiben, in dem Mollath mehrere der
       Geschädigten als Mitglied eines Komplotts gegen ihn bezeichnete, ist nur
       ein Indiz, mehr aber auch nicht. Nie hätte es einem Richter ausreichen
       dürfen, um so gravierend in das Leben eines Menschen einzugreifen, ihm
       sieben Jahre seines Lebens zu rauben. Das Urteil ist deshalb auch ein
       Erfolg für den Rechtsstaat.
       
       Verloren hat Mollath, da die Richter überzeugt waren, er habe seine Frau
       geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt. Ein Armutszeugnis für den
       Rechtsstaat ist das aber nicht. Die Sichtweise ist nachvollziehbar. Dass
       Mollaths damalige Frau, Petra M., erheblicher stumpfer Gewalt ausgesetzt
       war, bestätigte nicht nur der Rechtsmediziner. Auch gegenüber drei Zeugen
       schilderte Petra M. die Misshandlung weitgehend konstant. Und es bleibt
       immer noch der Arzt, dessen Attest die Verletzungen bestätigt.
       
       Unklug war von Mollath, sich selbst nie genau zu der Tat zu äußern. Seine
       Version, die Verletzungen würden von einem Sprung aus dem Auto stammen,
       erscheint deshalb unglaubhaft. Richterin Escher hat mit ihrem Urteil
       bewiesen, dass sie trotz des Unrechts, das Mollath erfahren hat, kein Auge
       zudrückt. Sie hat aber auch die erheblichen Fehler der bayerischen Justiz
       beanstandet. Mollaths Vorwurf, es fehle hier an Aufklärungswillen, ist
       daher nicht gerechtfertigt.
       
       14 Aug 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lisa Schnell
       
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