# taz.de -- Kommentar Gescheiterte Gender-Klage: Im Namen des Patriarchats
       
       > Angela Merkel und der Bundesgerichtshof sind sich einig: Gendern ist
       > nicht. Sie sprechen damit nicht mehr im Namen des Volkes.
       
 (IMG) Bild: Sprachen am Dienstag nicht im Namen des Volkes: die Richter*innen des Bundesgerichtshofs
       
       [1][Gestern die Nationalhymne], heute das Sparkassenformular. Kein Text
       scheint mehr sicher vor einer Verweiblichung. Und da Verweiblichung ganz
       offenbar als Bedrohung angesehen wird, schieben die verantwortlichen
       Personen ganz schnell den Riegel vor. Und so sind sich Kanzlerin Angela
       Merkel und der Bundesgerichtshof (BGH) einig: Gendern ist nicht. [2][Am
       Dienstag hat der BGH über die Klage einer Sparkassenkundin entschieden.]
       Demnach müssen Frauen nicht geschlechtsspezifisch angesprochen werden.
       
       Die Deutschen bleiben weiterhin brüderlich. Die Sparkasse in Saarbrücken
       wird weiterhin keine Kundinnen haben. Die symbolische Ordnung bleibt
       unangetastet. Und dass es letztlich nur darum geht, zeigt die mehr als
       abenteuerliche Argumentation des BGH. Er postuliert schlicht, dass ein
       männlicher Sprachgebrauch keine Geringschätzung gegenüber Frauen ausdrücke.
       Das ist, gelinde gesagt, erstaunlich. Denn immerhin ist der gesamte
       deutsche Staat anderer Meinung und empfiehlt, wie auch fast alle
       gesellschaftlichen Institutionen, offiziell seit Längerem einen
       geschlechtergerechten Sprachgebrauch.
       
       Der BGH greift nun zu dem Trick, den „allgemeinen Sprachgebrauch“ an den
       Formulierungen in den deutschen Gesetzestexten festzumachen. Ja, in der
       Tat, da ist der Staat mit dem Gendern noch nicht sehr weit gekommen. Aber
       dies vor allem, weil man unsere halbe Million Gesetze nicht mal eben
       umschreiben kann, man müsste sie alle eigens neu beschließen.
       
       Doch das „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ des Bundesjustizministeriums,
       das die Formulierungen von Gesetzestexten regelt, empfiehlt durchaus, dass
       bei Neuformulierungen geschlechtergerechte Sprache verwendet werden soll.
       Deshalb kennt die neue Straßenverkehrsordnung zum Beispiel nun keine
       „Verkehrsteilnehmer“ mehr, sondern formuliert: „Wer am Verkehr teilnimmt“
       und Ähnliches mehr.
       
       Der BGH ignoriert nicht nur die Haltung des Staates. Er behauptet einfach
       das Gegenteil: Die männliche Sprache diskriminiere Frauen nicht. Punkt. Er
       spricht damit nicht mehr im Namen des Volkes, das sich bereits mehrere
       Regierungen gewählt hat, die dies anders sehen. Er spricht im Namen des
       Patriarchats. Und das Gleiche, muss man nun leider sagen, tut unsere
       weibliche Kanzlerin in Sachen Nationalhymne auch. Auch sie beschwichtigt
       die Damen und Herren, die gern die alte Ordnung behalten möchten: Ich bin
       zwar eine Frau, aber ich taste die alte symbolische Herrschaft nicht an.
       
       Zum Trost sei angenommen, dass Merkel nicht der Typ für Sprachrevolutionen
       ist und die Hymnendebatte aus dem Befremden abwürgte, das ostdeutsche
       Ärztinnen auch behaupten lässt, sie seien Ärzte. Am Effekt für das System
       ändert das allerdings nichts. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt: Vielleicht
       denkt ja nun das Verfassungsgericht mal drüber nach, warum in
       „geschlechtergerecht“ das Wort „gerecht“ steckt.
       
       13 Mar 2018
       
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