# taz.de -- Vattenfall vs. Deutschland: Es geht um Milliarden
       
       > Hatte der schwedische Atomkonzern einen finanziellen Schaden durch den
       > Atomausstieg? Und muss der deutsche Staat dafür zahlen?
       
 (IMG) Bild: Vattenfall hofft auf Entschädigungszahlungen für die Abschaltung des Sorgen-AKWs Krümmel
       
       Bekommt Vattenfall wegen des beschleunigten Atomausstiegs
       Milliarden-Schadensersatz von Deutschland? Das wird noch im März ein
       Schiedsgericht in Washington entscheiden. Die Entscheidung ist völlig
       offen.
       
       Schon 2001 wurde der Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen, nicht erst
       nach Fukushima. Damals handelte die rot-grüne Bundesregierung mit den
       Atomkonzernen „Reststrom-Mengen“ für die AKWs aus, die einer Laufzeit von
       32 Jahren entsprachen. So sollten Entschädigungen vermieden und ein
       angemessener Gewinn der Betreiber sichergestellt werden. Zwar verlängerte
       die schwarz-gelbe Bundesregierung 2010 die Restlaufzeiten um
       durchschnittlich 12 Jahre pro AKW.
       
       Doch dann kam es in Fukushima zur Reaktorkatastrophe, gewaltige Mengen
       Radioaktivität traten aus. Drei Monate später nahm der Bundestag die
       verlängerten Laufzeiten zurück und orientierte sich wieder am
       ursprünglichen Ausstiegsplan. Zudem wurden sieben ältere AKWs und der
       Pannen-Reaktor Krümmel sofort stillgelegt. Für die anderen neun Meiler
       wurden konkrete Stilllegungsdaten festgelegt. Die letzten AKWs sollen 2022
       vom Netz gehen.
       
       [1][Vattenfall klagte gegen diesen beschleunigten Ausstieg vor dem
       Bundesverfassungsgericht und auch vor dem Schiedsgericht der Weltbank Icsid
       in Washington]. Icsid steht für International Center for Settlement of
       Investment Disputes. Vattenfall gehört dem schwedischen Staat und sieht
       sich in Deutschland als ausländischer Investor.
       
       Es geht um drei deutsche AKWs 
       
       Der Konzern beruft sich mit seiner Klage auf die Energiecharta von 1994,
       einen völkerrechtlichen Vertrag von 51 Nationen, der ausländische
       Investoren im Energiebereich schützt. Damals sollten westliche Gelder in
       den Energiesektor Osteuropas gelotst werden. Die Investoren wurden
       vertraglich vor willkürlicher Enteignung geschützt und ihnen wurde eine
       „faire und gerechte Behandlung“ zugesichert. Deutschland hat wohl kaum
       damit gerechnet, einmal selbst auf dieser Grundlage verklagt zu werden.
       
       Vattenfall ist an drei deutschen AKWs beteiligt: Krümmel, Brunsbüttel und
       Brokdorf. Im Mittelpunkt des Washingtoner Prozesses steht Krümmel, weil
       dieses AKW statt 32 nur 27,5 Jahre am Netz war. Die verbliebenen
       Reststrommengen seien jetzt wertlos und könnten derzeit auch nicht an
       andere Stromkonzerne verkauft werden, so die Vattenfall-Anwälte bei der
       mündlichen Verhandlung im Oktober 2016.
       
       Da die letzten deutschen AKWs nur noch kurze Restlaufzeiten haben, komme
       nur Eon als Käufer in Frage. Eon habe bisher aber abgewinkt und könnte als
       Monopolist auch einen Preis diktieren. Damit habe Deutschland garantierte
       Reststrommengen faktisch enteignet. Man akzeptiere zwar das Recht des
       Staates, die Atomkraft nach Fukushima neu zu bewerten und fixe
       Ausstiegsdaten festzulegen. „Aber dann muss Deutschland an Vattenfall
       Entschädigung zahlen“, so Anwalt Kaj Hobér.
       
       Die Bundesregierung bestritt, dass Vattenfall einen finanziellen Schaden
       hat. Am Ende werde Eon die Reststrommengen von Krümmel doch zu einem guten
       Preis kaufen. Schließlich sei Eon zu 50 Prozent mit an dem AKW beteiligt.
       Mit der Gewährung von Reststrommengen habe der Staat die Interessen der
       Kraftwerksbetreiber ausreichend berücksichtigt. Es sei nicht die Schuld der
       Bundesregierung, so Sabine Konrad, deren Anwältin, dass Vattenfall
       Reststrommengen übrig habe. Schließlich habe Krümmel wegen der vielen
       Pannen und Reparaturen vier Jahre stillgestanden. „Sie wollen jetzt
       Entschädigung für diesen Stillstand“, kritisierte Konrad.
       
       Verhandlung im Live-Stream 
       
       Die zehntägige Verhandlung in Washington [2][wurde via Internet gestreamt],
       die Schlussplädoyers sind als Video im Netz dokumentiert. Die
       Schlusssitzung war auch unter Gender-Aspekten bemerkenswert. Vattenfall
       hatte sein vierstündiges Schlussstatement auf fünf Anwälte (alle Männer)
       aufgeteilt, Dagegen sprach für Deutschland nur eine Frau: Sabine Konrad.
       Sie redete sich in ihren vier Stunden richtig in Fahrt, während
       Vattenfall-Anwalt Hobér am Ende immer traniger wurde.
       
       Das Schiedsgericht besteht aus drei Personen. Der Amerikaner Charles N.
       Brower wurde von Vattenfall vorgeschlagen, die Bundesregierung benannte den
       Briten Vaughan Lowe. Gemeinsam einigte man sich auf den Holländer Albert
       Jan van den Berg als Vorsitzenden. Der hatte den Schiedsspruch bis Juli
       2017 angekündigt. Doch in der Zwischenzeit haben die Streitparteien weitere
       Schriftsätze ausgetauscht.
       
       Denn nach der Verhandlung im Oktober 2016 passierte noch einiges. So
       verkündete im Dezember 2016 das Bundesverfassungsgericht sein Urteil, dass
       der beschleunigte Atomausstieg rechtmäßig war. Vattenfall hat jedoch
       Anspruch auf Kompensation für die ungenutzten Strommengen von Krümmel.
       Karlsruhe zeigte drei Möglichkeiten auf: Entweder wird Vattenfall mit Geld
       entschädigt oder durch neue Laufzeiten für Krümmel, oder Eon wird
       verpflichtet, die Reststrommengen zu einem fairen Preis aufzukaufen. Bis
       Juni 2018 muss der Bundestag dies im Atomgesetz regeln.
       
       Im Juni 2017 kippte das Bundesverfassungsgericht zudem die
       Brennelementesteuer, die Vattenfall in Washington ebenfalls gerügt hatte.
       Der Bund habe keine Kompetenz für die Erfindung dieser Steuer gehabt, so
       die Richter. Der Staat muss den Atomkonzernen deshalb 6,2 Milliarden Euro
       zurückzahlen.
       
       Geld oder neue Laufzeiten 
       
       Vattenfall hat seine Klage in Washington dennoch aufrechterhalten. Nach
       eigener Lesart ist man verstimmt, dass die Bundesregierung sich immer noch
       nicht festgelegt hat, wie sie das Karlsruher Urteil umsetzen will. Es
       dürfte aber noch andere Gründe geben. So hofft Vattenfall beim
       Icsid-Schiedsgericht auf vollen Schadensersatz, während nach deutschem
       Recht nur eine „angemessene“ Entschädigung erforderlich ist, die durchaus
       niedriger sein kann.
       
       Vor allem aber klagt in Washington neben Vattenfall auch die
       Betriebsgesellschaft des AKW Krümmel. Diese macht den gesamten Schaden für
       Krümmel geltend, 3,6 Milliarden Euro, während Vattenfall in Karlsruhe nur
       für seinen 50-prozentigen Anteil Entschädigung zugesprochen bekam. Faktisch
       klagt Vattenfall damit im Interesse von Eon zusätzliche 1,8 Milliarden Euro
       ein, obwohl Eon gerade kein ausländischer Investor ist und sich daher auch
       nicht auf die Energiecharta berufen kann.
       
       Der Schiedsspruch soll im ersten Quartal 2018, also bis Ende März,
       verkündet werden. Der genaue Tag wird vorher nicht bekannt gegeben. Icsid
       wird mit etwas Abstand zumindest eine Zusammenfassung der Entscheidung
       publizieren. Ob der Schiedsspruch schon am Tag der Entscheidung
       veröffentlicht wird, hängt von Vattenfall und der Bundesregierung ab.
       
       Neue Diskussionen löste Anfang der Woche der Europäische Gerichtshof aus,
       als er Schiedsgerichtsverfahren innerhalb der EU für unzulässig erklärte.
       Der Leipziger Rechtsprofessor und Umweltaktivist Felix Ekardt twitterte
       sofort: „Vattenfall-Atomausstiegsklage gegen Deutschland damit ebenfalls
       europarechtswidrig“. So einfach ist es wohl nicht. Ob das EuGH-Urteil auf
       einen Vertrag wie die Energiecharta übertragen werden kann, ist völlig
       offen. Vermutlich würde die Bundesregierung gegen eine Washingtoner
       Verurteilung aber auch nicht den Weg zum EuGH suchen. Schließlich versteht
       sich Deutschland bisher als Befürworter von Investorenschutz per
       Schiedsgerichten.
       
       8 Mar 2018
       
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