# taz.de -- Kommentar Abtreibungsparagraf: 219a ist erst der Anfang
       
       > Die Union sträubt sich gegen die Abschaffung der strittigen Regelung –
       > und eröffnet unfreiwillig die Debatte um das gesamte Abtreibungsrecht.
       
 (IMG) Bild: Der Paragraf 218 steht nun auch zur Debatte
       
       Kommt er weg? Wird er nur geändert? Oder bleibt am Ende alles, wie es ist?
       Die Zukunft des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs, der das „Werben“ für
       Schwangerschaftsabbrüche verbietet, hängt nicht zuletzt an der SPD und der
       ausstehenden Regierungsbildung. Am Mittwoch trafen sich Vertreter*innen
       verschiedener Fraktionen, [1][um über die Regelung zu diskutieren].
       
       Unabhängig davon ist die gesellschaftliche Debatte um den Paragrafen längst
       in vollem Gange. Und die kann für die Union nur nach hinten losgehen. Denn
       es gibt schlicht keine sinnvollen Argumente dafür, dass Ärzt*innen auf
       ihrer Webseite [2][nicht schreiben dürfen, dass sie
       Schwangerschaftsabbrüche durchführen].
       
       Eine Frau gehe womöglich mit einer vorgefertigten Entscheidung für den
       Eingriff in die gesetzlich vorgeschriebene Beratung, wenn sie zuvor mit
       einem Arzt oder einer Ärztin rede, sagt Elisabeth Winkelmeier-Becker,
       rechtspolitische Sprecherin der Union.
       
       Als würden Ärzt*innen geradezu darauf warten, Frauen eine Abtreibung
       aufzuquatschen. Mehr noch: Als ob Frauen nicht in der Lage wären,
       eigenständig zu entscheiden; je nachdem, wer der ungewollt Schwangeren
       zuerst etwas sagen darf, bestimmt ihre Entscheidung? Ein wenig plausibles
       Szenario.
       
       Das ungelenke Verhalten der Union zeigt vor allem eins: Ihr geht es nicht
       um Paragraf 219a. Vermutlich könnten viele Konservative auch ohne diesen
       Paragrafen nachts noch schlafen. Die eigentliche Gefahr aus Unionssicht:
       eine Diskussion um das gesamte Gesetzespaket zum Schwangerschaftsabbruch,
       also auch um Paragraf 218, der Abtreibungen als eine Straftat gegen das
       Leben definiert.
       
       ## Union riskiert den Burgfrieden
       
       „Eine gesetzliche Änderung würde als Parteinahme zugunsten derer
       verstanden, die hier bloß von ‚Schwangerschaftsgewebe‘ sprechen“, sagt
       Winkelmeier-Becker. Das mag sein – doch ironischerweise beschwört die Union
       diese Debatte um so stärker herauf, je länger sie sich sträubt.
       
       Der bestehende gesetzliche Kompromiss ist in harten Auseinandersetzungen
       errungen worden. Und aus feministischer Sicht ist er nicht gut; denn
       Abtreibungen sind in Deutschland eine Straftat, die unter bestimmten
       Bedingungen straffrei bleibt. Trotzdem haben viele Feminist*innen sich mit
       der Lösung arrangiert; in der Praxis ließ es sich damit ja irgendwie leben.
       Genau diesen Burgfrieden riskiert die Union nun.
       
       Nach dem Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel bleibt die Frage, warum das
       Wort „Schwangerschaftsabbruch“ auf einer Webseite mit einer Geldstrafe von
       6.000 Euro geahndet werden sollte. Hätte die Union gleich zu Beginn der
       Debatte eingelenkt – die Diskussion wäre längst erledigt. Doch sie
       verteidigt den Paragrafen, indem sie Frauen wie Ärzt*innen vor den Kopf
       stößt, sie entmündigt und ihnen Unterstellungen macht.
       
       Diese Strategie des Aussitzens aus ideologischen Gründen beweist nur, dass
       man die Union beim gesamten Thema Abtreibung niemals mit sachlichen
       Argumenten wird überzeugen können. Warum soll man dann nicht auch gleich
       Paragraf 218 angehen?
       
       18 Jan 2018
       
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