# taz.de -- Keine Strafe für Waffen von rechter Seite: Revolver als Geburtstags-Gag
       
       > Ein Arzt hatte über die rechte Seite „Migrantenschreck“ Waffen bestellt.
       > Das Verfahren wurde nun eingestellt, weil er sie nur aus Spaß gekauft
       > haben soll.
       
 (IMG) Bild: Waffenscheinpflichtig? Ach, egal! (Symbolbild)
       
       Berlin taz | Auf der Geburtstagsfeier mit waffenscheinpflichtigen
       Gummigeschossen auf Töpfe schießen? Kein Problem. Zumindest kein großes,
       wenn es nach dem Amtsgericht Bautzen geht. Das Gericht hat am Mittwoch ein
       Verfahren gegen einen 66-jährigen Arzt aus Wehrsdorf in der Oberlausitz
       gegen Geldauflage eingestellt, der seinen eigenen Angaben zufolge als
       Partygag unerlaubt zwei Waffen aus Ungarn einführte.
       
       Der 66-Jährige hatte die Waffen auf der [1][inzwischen geschlossenen
       rechten Hetzseite „Migrantenschreck“] erworben. [2][Der Sächsischen Zeitung
       zufolge] handelte es sich um zwei Revolver des Modells „Antifaschreck“, die
       insgesamt 1.170 Euro kosteten. In deren Verkaufsbeschreibung der Revolver
       stand unter anderem: „Werden Sie öffentlich in den Dreck gezogen, weil Ihre
       Meinung nicht systemkonform genug ist? Lassen Sie sich derlei Frechheiten
       nicht länger bieten!“
       
       Die Waffen sind waffenscheinpflichtig, weil sie mit Heißgas betrieben
       werden, erklärt der Pressesprecher des Amtsgerichts Bautzen, Markus
       Kadenbach, gegenüber der taz. Der Angeklagte sei zwar Mitglied in einem
       Schützenverein und dementsprechend berechtigt, Waffen zu besitzen. Dazu
       zählten aber nur Sportwaffen und nicht die von ihm im Internet erworbenen.
       Da es sich um eine Bestellung aus dem Ausland handelte, war zudem die
       Einfuhr der Waffen erlaubnispflichtig. Der Arzt hatte eine solche Erlaubnis
       nicht. Das sei in dem Fall „das schwerer wiegende Delikt“, auf das
       eigentlich eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe liege, so
       Kadenbach.
       
       Das Amtsgericht sah in dem Verstoß aber nur einen minderschweren Fall, da
       der Angeklagte die Waffen für seine Geburtstagsfeier erworben hatte und
       „bislang unbescholten“ sei. Einen fremdenfeindlichen Hintergrund hielt das
       Gericht für ausgeschlossen, und zwar auch deshalb, weil der 66-Jährige
       „glaubhaft beteuert“ habe, dass er Ende der 1980er Jahre Entwicklungsdienst
       in einem Krankenhaus in Managua, Nicaragua, geleistet habe, sagt Kadenbach.
       
       Die Waffen habe der Angeklagte bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens
       herausgegeben. Kadenbach spricht von „makellosem Verhalten“, weil der
       Verdacht zunächst nur wegen einer Waffe bestand und der 66-Jährige von sich
       aus offenbarte, eine zweite Waffe bestellt und an eine Bekannte
       weitergegeben zu haben. Er trug dann dazu bei, dass auch diese zweite Waffe
       durch die Polizei schnell sichergestellt werden konnte.
       
       Das Amtsgericht schenkte den Erklärungen des Angeklagten offenbar Glauben
       und verzichtete auf die Mindeststrafe. Mit einer Geldauflage in Höhe von
       5.000 Euro an die [3][„Gesellschaft Bürger & Polizei e.V.“] wird das
       Verfahren nun eingestellt.
       
       12 Jan 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://motherboard.vice.com/de/article/yp3a5g/die-waffenschmiede-hinter-der-hetzseite-migrantenschreck
 (DIR) [2] https://www.sz-online.de/sachsen/teurer-party-gag-marke-migrantenschreck-3857129.html
 (DIR) [3] http://www.netzwerk-brueckenbau.de/site/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Belinda Grasnick
       
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