# taz.de -- Klage der Herero gegen Deutschland: Sühne für einen Völkermord
       
       > Vor einem Jahr reichten Herero und Nama vor einem New Yorker Zivilgericht
       > Klage gegen die Bundesrepublik ein. Das sind die Hintergründe.
       
 (IMG) Bild: 2004 bot die damalige Ministerin für Entwicklunghilfe, Heidemarie Wieczorek-Zeul, erstmalig den Herero eine Entschuldigung an
       
       Berlin taz | Am 5. Januar 2017 reichten die namibischen Volksgruppen der
       Herero und Nama – vertreten durch ihre traditionellen Chiefs sowie den
       Verband der Herero-Völkermordüberlebenden in den USA und einen in den USA
       eingebürgerten Herero – vor dem US-Bundesbezirksgericht New York
       [1][Zivilklage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein].
       
       Die Kläger forderten Reparationen für den Völkermord, den deutsche Truppen
       zwischen 1885 und 1909 im heutigen Namibia (damals Deutsch-Südwestafrika)
       begingen, sowie eine Beteiligung an Regierungsverhandlungen zwischen
       Deutschland und Namibia.
       
       Die Kläger gründen ihre Forderung auf das Gesetz „Alien Claims Tort Act“
       (ACTA) der USA aus dem Jahr 1789, das Nicht-US-Bürgern erlaubt, Schäden
       infolge von Verstößen gegen internationales Recht weltweit in den USA
       einzuklagen.
       
       Deutschland bestreitet die Zuständigkeit des New Yorker Gerichts und
       bestreitet auch, dass es einen Völkermord an den Herero und Nama gab, weil
       der Tatbestand des Völkermordes erst seit 1948 juristisch existiert.
       
       Doch Nachfahren von Holocaust-Opfern und NS-Zwangsarbeitern haben durch
       ACTA-Klagen in den USA Entschädigung von Deutschland erstritten. Den
       Holocaust erkennt Deutschland als Völkermord an, obwohl er vor 1948
       geschah, und seit Juni 2016 auch den türkischen Völkermord an den Armeniern
       ab 1915. Die Armenien-Anerkennung durch den Deutschen Bundestag ermutigte
       die Herero und Nama, ihrerseits eine rechtsverbindliche – also mit
       finanziellen Folgen behaftete – Anerkennung des deutschen Völkermordes in
       Namibia erstreiten zu wollen.
       
       ## Erst 2004 Völkermord anerkannt
       
       Noch 2015 war eine Herero- und Nama-Delegation in Deutschland abgeblitzt:
       Sie konnte ihren Forderungskatalog über einen „bedingungslosen und offenen
       Dialog“ nicht offiziell übergeben. Daraufhin wurde die Klage vorbereitet.
       
       Die deutsche Regierung hat den Völkermord in Namibia erst 2004 überhaupt
       als solchen benannt. Seit diesem Schritt der damaligen Bundesministerin
       Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) ruht eine 2001 in Washington eingereichte
       ACTA-Klage von Herero gegen deutsche Firmen auf zwei Milliarden US-Dollar
       Entschädigung.
       
       Eine rechtsverbindliche Anerkennung des Geschehens in Namibia als
       Völkermord gibt es von offizieller deutscher Seite bis heute nicht.
       Deutsche Truppen im heutigen Namibia hatten ab 1904 Aufstände von Herero
       und Nama gegen ihre Enteignung dadurch niedergeschlagen, dass die
       Angehörigen dieser Volksgruppen gezielt getötet, in Konzentrationslagern
       interniert oder in die Wüste getrieben wurden. 80 Prozent aller Herero und
       50 Prozent aller Nama starben.
       
       25 Jan 2018
       
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 (DIR) Dominic Johnson
       
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