# taz.de -- Kommentar Bremer Zwangseinweisungen: Besser stoppen als aufbereiten
       
       > In Bremen haben sich Staatsanwaltschaft, Psychiatrie und Richter zu einem
       > Wegschließkartell zusammen getan. Dem muss Einhalt geboten werden.
       
 (IMG) Bild: Zwangseinweisungen kommen in Bremen exorbitant oft vor
       
       Gut ist es und richtig, den [1][historischen Missbrauch psychiatrischer
       Einrichtungen aufzuarbeiten]. Noch wichtiger wäre jedoch, ihn zu
       unterbinden: Zum Beispiel dort, wo die Zwangseinweisung als Strafmittel
       missbraucht wird von Richtern, die sich anmaßen, ärztliche Anweisungen zu
       erteilen, statt Recht zu sprechen. So etwas kommt meist – die Sowjetunion
       war berüchtigt dafür – in Unrechtsregimen vor. Aber auch in Bremen, wie
       jetzt der [2][Beschluss des Bundesgerichtshofs] im Fall von Maike S.
       verdeutlicht.
       
       Dass Bremen, in den 1970er-Jahren Vorreiter einer humanisierenden
       Psychiatriereform, heute vor allem durch exorbitante
       Zwangseinweisungsziffern auffällt, hat mit einem allzu gut funktionierenden
       Zusammenspiel von Staatsanwaltschaft, städtischer Psychiatrie und
       selbstherrlichen Richtern zu tun. Statt einander wechselseitig zu
       kontrollieren, um das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit und die Rechte der
       Einzelnen in Ausgleich zu bringen, tun die sich zu einem Wegschließkartell
       zusammen, das als schäbig zu bezeichnen untertrieben wäre: Diese Trias ist
       gefährlich.
       
       Für ein Unrechts-, oder gar nur ein Problembewusstsein ist in solchen
       Kumpel-Netzwerken kein Platz. Wenn Medien wie die taz wagen, das obszöne
       Gebaren einschlägiger Richter zu thematisieren, lassen die das in ihre
       pseudomedizinischen Diagnosen einfließen: Der journalistische Zuspruch
       bestärke die Angeklagten in ihrem Wahn heißt es dann. Und sie werden
       weggesperrt.
       
       In Wirklichkeit macht diese Spruchpraxis aus Bremen eine Sonderrechtszone,
       in der Grundgesetz und Menschenrechte nur je nachdem Geltung haben. Und wo
       Kontrolle versagt: Folgenlos hatte schon das Bundesverfassungsgericht
       Bremen deshalb gerügt. Jetzt bestätigt der Bundesgerichtshof den Eindruck:
       Das Bremer Landgericht schickt Leute in die Forensik, ohne auch nur
       Anhaltspunkte zu nennen, dass befürchtete Gewalttaten von ihnen zu erwarten
       wären.
       
       Zu befürchten ist, dass auch das den zuständigen Richter nicht beeindruckt.
       Anhaltspunkte dafür, dass er sein Tun fortsetzt, gibt es in Fülle. Not täte
       jemand, der ihm Einhalt gebietet. Und bitte bevor eine Historikerkommission
       es aufarbeitet.
       
       18 Jan 2018
       
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 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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