# taz.de -- Angriff auf afghanisches Kind in Sachsen: Rassist nach Hass-Attacke angeklagt
       
       > In Sachsen hatte ein Mann einen afghanischen 15-Jährigen beschimpft und
       > geschlagen. Nun wird er wegen Körperverletzung angeklagt.
       
 (IMG) Bild: Tatort Vogtlandbahn: Selbst als der Junge aus dem Zug floh, wurde er verfolgt
       
       Zwickau epd | Wegen der Attacke auf einen afghanischen Jungen im Vogtland
       muss sich ein 32-Jähriger vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft
       Zwickau hat vor dem städtischen Amtsgericht Anklage wegen gefährlicher
       Körperverletzung, Volksverhetzung und dem Verwenden von Kennzeichen
       verfassungswidriger Organisationen gegen den Mann erhoben, wie die
       Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Der Angeklagte sitzt in Zwickau in
       Untersuchungshaft.
       
       Laut Staatsanwaltschaft soll er den 15-jährigen Afghanen am 21. Oktober in
       der Vogtlandbahn bei Pöhl zunächst verbal angegriffen und gerufen haben:
       „Euch hätte man früher vergast, verpisst euch aus unserem Land, redet
       gefälligst Deutsch, ihr seid hier in Deutschland, du Hurensohn.“ Zudem
       zeigte er den Hitlergruß, rief „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ und verpasste
       dem Jungen eine Ohrfeige und Schläge gegen den Kopf. Der Angreifer sei
       stark betrunken gewesen.
       
       Als der 15-Jährige aus dem Zug floh, soll ihm der Angreifer laut
       Staatsanwaltschaft gefolgt sein und über ein Geländer geworfen haben.
       Anschließend sei der 32-Jährige selbst die knapp zwei Meter auf das Dach
       eines Carports hinuntergesprungen, wo er den Kopf des 15-Jährigen packte
       und ihn mehrfach gegen eine Hauswand schlug. Erst als der Hausbesitzer
       eingriff, habe der Angreifer aufgehört.
       
       Der 15-Jährige erlitt bei dem Angriff den Angaben nach Prellungen, Hämatome
       und Schürfwunden an Kopf und Oberkörper und musste stationär behandelt
       werden. Der Afghane leidet demnach an einer posttraumatischen
       Belastungsstörung und schweren Angstzuständen. Wann der Prozess beginnt,
       stand zunächst noch nicht fest.
       
       15 Dec 2017
       
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