# taz.de -- Kommentar US-Einreisestopp: Teilerfolg für Donald Trump
       
       > Der US-Einreisestopp für sechs muslimische Länder darf vorerst in Kraft
       > treten. Dennoch bleibt die Position des US-Präsidenten juristisch
       > schwach.
       
 (IMG) Bild: Tweety
       
       Mit sieben zu zwei Richterstimmen hat der Oberste Gerichtshof der USA
       angeordnet, dass der von Präsident Donald Trump verhängte Einreisestopp
       gegen die BürgerInnen von sechs mehrheitlich muslimischen Ländern
       [1][vorerst in Kraft treten] darf. Ganz klar: Ein Teilsieg für Trump und
       seine Regierung.
       
       Wirklich entschieden ist damit allerdings noch nichts. Noch immer sind
       mehrere Verfahren bei Bundesberufungsgerichten anhängig. Die Richter haben
       – ohne dafür eine Begründung zu liefern – lediglich geurteilt, dass die
       Urteile niedrigerer Instanzen keine aussetzende Wirkung mehr auf Trumps
       Dekret haben sollen. Das kann man als Signal interpretieren, dass der
       Oberste Gerichtshof auch in der Hauptsache zugunsten Trumps entscheiden
       würde – muss man aber nicht.
       
       Denn gerade in der vergangenen Woche hat Trump selbst seine juristische
       Position deutlich geschwächt. Die Urteile mehrerer Bundesrichter gegen den
       Einreisestopp begründeten sich ja vor allem darauf, dass Trump im Wahlkampf
       und auch in seiner späteren Rhetorik immer wieder den Islam angegriffen
       hatte und dass es gegen die Verfassung verstoße, Menschen qua
       Religionszugehörigkeit bestimmte Rechte abzusprechen.
       
       Im Dekret selbst taucht das Wort „Islam“ zwar gar nicht auf, aber verbunden
       mit Trumps eigenen Äußerungen, hatten die Richter argumentiert, sei das
       Dekret nicht anders zu verstehen denn als Umsetzung seiner
       anti-muslimischen Versprechungen. In der vergangenen Woche hatte Trump noch
       eins draufgelegt, als er auf Twitter anti-muslimische Videos der britischen
       Rechtsaußengruppierung [2][Britain First teilte] – und eben das könnte ihm
       in der Rechtssache weiter schaden.
       
       Denn so sehr sich die Regierung auch Mühe gegeben hat, diesen jetzt vorerst
       in Kraft tretenden dritten Anlauf des Einreiseverbots mit mangelnder
       Sicherheitskooperation der betroffenen Länder zu begründen, so
       offensichtlich ist es auch, dass es darum nicht wirklich geht. Trump hat
       auch ein Jahr nach seinem Wahlsieg die anti-muslimische Rhetorik nicht
       abgelegt. Er handelt nach wie vor nicht wie ein Präsident, sondern wie ein
       Rechtspopulist, dessen Hauptinteresse darin liegt, die radikalsten Teile
       seiner Basis bei der Stange zu halten, und sei es mit gefährlichen
       Handlungen ohne jede Faktenbasis.
       
       Sollte Trump noch in dieser Woche, wie derzeit spekuliert wird, seine
       Wahlkampfposition der Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels
       bekräftigen und gar einen Zeitplan zum Umzug der US-Botschaft in die Stadt
       vorlegen, dann hätte er es geschafft, erneut die gesamte arabische Welt
       gegen die sich aufzubringen. Sicherer werden die USA dadurch ganz sicher
       nicht.
       
       5 Dec 2017
       
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