# taz.de -- Hilfe bei polizeilicher Überwachung: Verordnete Sicherheitslücken
       
       > Thomas de Maizière will die Hersteller von Alarmanlagen und Autos
       > verpflichten, der Polizei zu helfen. So könnte leichter abgehört werden.
       
 (IMG) Bild: Kann die Polizei bald Elektrogeräte zur Überwachung nutzen? Nein, sagt Innenminister de Maizière
       
       Freiburg taz | Lauschangriffe der Polizei auf Wohnungen und Autos sollen
       einfacher werden. Innenminister Thomas de Maizière will eine Hilfspflicht
       für die Hersteller von Alarmanlagen und Fahrzeugen einführen. Das sieht ein
       Antrag für die Innenministerkonferenz vor, die am Donnerstag beginnt.
       
       Die Polizei darf seit 1998 zur Strafverfolgung Verdächtige in ihrer Wohnung
       akustisch überwachen. Mit diesem „großen Lauschangriff“ sollen etwa
       mutmaßliche Gangster abgehört werden, wenn sie am Küchentisch über die
       Aufteilung der Beute sprechen. Außerhalb von Wohnungen dürfen Gespräche
       schon länger überwacht werden, zum Beispiel, wenn die Verdächtigen zusammen
       im Auto unterwegs sind. Nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts von
       2004 und 2016 dürfen aber jeweils keine Gespräche mit Familienangehörigen
       und Beziehungspartnern abgehört werden.
       
       Der große Lauschangriff spielt in der Praxis bisher fast keine Rolle.
       Bundesweit hat die Polizei im Jahr 2015 nur sechsmal in Wohnungen abgehört.
       Zwar darf die Polizei in Wohnungen einbrechen, um dort ein Kleinmikrofon
       anzubringen. Es ist jedoch sehr aufwändig, unbemerkt eine so genannte Wanze
       in der Wohnung zu installieren.
       
       Häufiger sind die Lauschaktionen in Autos. Doch auch beim Eindringen in
       PKWs hat die Polizei zunehmend Schwierigkeiten. So sorgt neue digitale
       Sicherheitstechnik bei manchen Fahrzeugen dafür, dass der Eigentümer eine
       SMS erhält, nachdem jemand die Tür des Fahrzeugs öffnete. Die Polizei
       ärgert das. So werde ein Verdächtiger gewarnt und ein heimliches Abhören
       sei kaum noch möglich. Seit 2016 gab es laut Innenministerium schon 25
       Fälle, in denen ein richterlicher Beschluss zum Abhören eines Autos nicht
       umgesetzt werden konnte.
       
       ## Hilfe „im Einzelfall“
       
       De Maizière schlägt nun vor, dass die Hersteller von Autos und
       Sicherheitstechnik gesetzlich verpflichtet werden sollen, der Polizei zu
       helfen. Über diesen Vorschlag hatte erstmals das Redaktionsnetzwerk
       Deutschland berichtet. Wie diese Hilfspflicht konkret aussieht, will der
       Minister vorerst offen lassen. Eine Möglichkeit wäre, die Hersteller zu
       verpflichten, in ihre Technik Schwachstellen einzubauen, die nur die
       Polizei nutzen darf.
       
       Allerdings könnten sich diese Hintertüren schnell auch unter Autodieben
       herumsprechen. Ein Sprecher de Maizières betonte deshalb, der Minister habe
       keine „Hintertüren“ vorgeschlagen. Es gehe um Hilfe „im Einzelfall“.
       Außerdem müsse das Abhören weiterhin vom Richter genehmigt werden.
       
       Kritiker von SPD, Grünen und FDP legten de Maizières Vorschlag so aus, dass
       Verdächtige künftig in ihrer Wohnung von den eigenen Elektrogeräten
       abgehört werden sollen. Das Bundesinnenministerium wies dies zurück. De
       Maizière wolle der Polizei nicht den Zugriff auf Mikrofone von Laptops,
       Tablets und Smart-TVs erleichtern. Die Nutzung der Mikrofone in
       „informationstechnischen Systemen“ sei der Polizei zum Abhören von
       Wohnungen und Autos gar nicht erlaubt. Eindeutig ist das aber nicht. Die
       entsprechenden Paragraphen der Strafprozessordnung (100c und 100f) sprechen
       ganz neutral von „technischen Mitteln“.
       
       Die Diskussion ist aber noch ganz am Anfang. Sollten die Innenminster der
       Länder am Donnerstag und Freitag de Maizières Vorschlag unterstützen, würde
       nur die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vozulegen,
       zuständig wäre der Justizminister. Amtsinhaber Heiko Maas (SPD) war in de
       Maizières Vorstoß aber nicht eingeweiht.
       
       Im Jahr 2001 hatte die Innenministerkonferenz schon einmal die Einführung
       einer Hilfspflicht vorgeschlagen. Damals ging es um Hausmeister, Handwerker
       und Schornsteinfeger, die der Polizei den Zutritt zu Wohnungen ermöglichen
       sollten. Die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) lehnte den
       Vorschlag ab, der Vorstoß versandete.
       
       4 Dec 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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