# taz.de -- Abtreibungsarzt und Paragraf 219a: Hetze mit „Pizza-Flyern“
       
       > Auch der Mediziner Friedrich Stapf stand schon wegen des
       > Abtreibungsparagrafen vor Gericht. Derzeit wird mit geschmacklosen Flyern
       > gegen ihn gehetzt.
       
 (IMG) Bild: Das Deckblatt des Flyers sieht aus wie die Werbung eines Pizza-Lieferdienstes
       
       „In dieser Art habe ich das noch nie erlebt“, sagt Friedrich Stapf. Das
       Deckblatt des Flyers sieht aus wie die Werbung eines Pizza-Lieferdienstes.
       Innen aber ist ein Foto des Abtreibungsarztes mit wutverzerrtem Gesicht zu
       sehen, seine Klinik wird als „Kinderschlachthof“ bezeichnet mit
       „Kinderschlachtung im Akkord“. Abgebildet sind die „Pizza Mafioso“ und
       „Pizza Diabolo“ – als Belag liegen darauf blutige, teils zerstückelte
       Föten.
       
       Zumindest in München wurden die Flugblätter verteilt, die sich auf diese
       ekelhafte Weise gegen den 71-Jährigen und seine Klinik im Stadtteil Freiham
       richten. Stapf gilt deutschlandweit als einer der erfahrensten Mediziner
       für Schwangerschaftsabbrüche, in seiner knapp 40-jährigen Berufstätigkeit
       hat er schon rund 100.000 vorgenommen. Und damit ist er zur Zielscheibe
       radikaler Abtreibungsgegner geworden. Stapf hat das Flugblatt der Polizei
       übergeben – ohne Hoffnung auf Strafverfolgung: Die Aktionen der Gegner
       gelten häufig als von der Meinungsfreiheit gedeckt.
       
       Pingelig hingegen zeigt sich die Strafverfolgung beim Paragraf 219a des
       Strafgesetzbuches, den Stapf abschaffen will: Er verbietet die Werbung für
       Schwangerschaftsabbrüche und wird in der Praxis auch gegen Abtreibungsärzte
       angewandt, die öffentlich nur über ihre Tätigkeit informieren. Erst vor
       zehn Tagen wurde die [1][Gießener Ärztin Kristina Hänel zu 6.000 Euro
       Geldstrafe verurteilt], weil sie auf ihrer Homepage geschrieben hatte, dass
       sie Abbrüche vornimmt.
       
       Friedrich Stapf ist auch schon vor Gericht gebracht worden, weil in dem
       Ärzteportal Jameda stand, was er macht. Das Verfahren wurde gegen 500 Euro
       Geldbuße eingestellt, seine Anwaltskosten lagen bei 2.500 Euro. Über eine
       Abschaffung oder Änderung des Paragrafen 219a wollen in dieser Woche
       Vertreter der Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen, Linken und der FDP
       reden.
       
       ## Mit „übelst verpfuschten Abtreibungen“
       
       Stapf sieht sich durch den Paragrafen derartig bedroht, dass er sich etwa
       in der taz nicht mit dem Satz zitieren lässt, er betreibe in München
       Schwangerschaftsabbrüche. Dafür finden sich auch am großen
       „Gesundheitszentrum Medi-Care“ in München-Freiham keine Hinweise. Eine
       Kinderkrippe ist dort untergebracht, Physiotherapie, Zahn- und Augenärzte.
       Auf der Info-Tafel im Eingang steht für den zweiten Stock nur „Klinik
       Stapf“, sonst nichts.
       
       „Schwangerschaftsabbrüche werden sich nie verhindern lassen“, meint der
       Arzt, „darum müssen sie auch ordentlich gemacht werden.“ Stapf entschied
       sich, ein solcher Arzt zu werden, als er Ende der 60er Jahre seine
       Famulatur in einer gynäkologischen Klinik machte. Dorthin kamen reihenweise
       Patientinnen nach damals illegalen und, wie sich Stapf erinnert, „übelst
       verpfuschten Abtreibungen“.
       
       Die Ärzte bemühten sich, Leben zu retten, sie mussten Gebärmütter
       entfernen, manche Frauen starben. Stapf sagt: „Ich möchte, dass die Frauen
       nach einem Abbruch gesund rausgehen können.“ Und die Ärzte, die sie
       behandeln, nicht vor Gericht landen.
       
       4 Dec 2017
       
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