# taz.de -- Prozess gegen Ärztin Kristina Hänel: „Werbung“ für Abtreibungen
       
       > Die Ärztin Kristina Hänel kommt vor Gericht – weil auf ihrer Webseite
       > steht, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
       
 (IMG) Bild: Mit Regenschirmen gegen Kreuze: Teilnehmerinnen der Gegendemo zum Marsch für das Leben
       
       Abtreibungen sind in Deutschland eine Straftat, wenn auch unter bestimmten
       Bedingungen straffrei. Viele Menschen wissen das nicht – vielleicht, weil
       es lange keine große öffentliche Debatte über Schwangerschaftsabbrüche mehr
       gab. Das könnte sich jetzt ändern. Am 24. November steht in Gießen die
       Ärztin Kristina Hänel vor Gericht. Vorwurf: Werbung für Abtreibungen.
       Drohende Strafe: bis zu zwei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.
       
       [1][„Es ist doch niemand für Abtreibungen“, sagte die Allgemeinmedizinerin
       jüngst der taz, „weder ich noch die Frauen, die zu mir kommen.“] Es gebe
       aber Situationen, in denen eine Frau eine Abtreibung brauche. „Es ist doch
       meine verdammte Pflicht, diese Frauen medizinisch zu versorgen.“ Das tut
       sie seit mehr als 30 Jahren.
       
       Was Hänel vor Gericht gebracht hat, ist vordergründig das Wort
       „Schwangerschaftsabbruch“ auf ihrer Homepage. Hintergründig sind es
       radikale Abtreibungsgegner_innen, die reihenweise Ärzt_innen, die Abbrüche
       durchführen, diffamieren und anzeigen. Denn laut Paragraf 219a des
       Strafgesetzbuches ist das Werben für Abtreibungen zum eigenen
       Vermögensvorteil in Deutschland verboten. Meist kommt es nicht zum Prozess,
       weil Staatsanwaltschaften keine Anklage erheben.
       
       „Dass die sachliche Information als Werbung ausgelegt wird, ist ein
       Skandal“, sagt Hänel. „Das beschränkt Frauen in ihrer Informationsfreiheit
       und in ihrem Recht auf freie Arztwahl. Wenn dieser Paragraf so
       interpretiert wird, dann muss er weg oder geändert werden.“ Wer im Netz
       nach Informationen zu Abtreibungen sucht, landet wegen des Verbots selten
       auf den Seiten von Ärzt_innen – umso eher aber auf denen von
       Abtreibungsgegner_innen, die Bilder von blutigen Föten und Mordvorwürfe
       posten. „Das ist doch unzumutbar“, sagt Hänel. Mit der Juristin Monika
       Frommel will sie notfalls durch alle Instanzen gehen.
       
       „Gewünscht habe ich mir das alles nicht“, sagt die 61-Jährige. Lieber sei
       ihr ein ruhiges Leben mit ihren Enkelkindern und ihrer Arbeit gewesen –
       Hänel arbeitet auch im Rettungsdienst und bietet therapeutisches Reiten für
       traumatisierte Kinder oder solche mit Behinderung an. „Aber dieser Paragraf
       ist Unrecht. Und wenn ich da jetzt durchmuss, dann muss ich es halt – damit
       andere später nicht mehr darunter leiden müssen.“
       
       In einer [2][Petition auf der Plattform change.org] fordert Hänel den
       Bundestag auf, den Paragrafen 219a zu ändern. Nach nur wenigen Tagen hatten
       am Sonntagmittag mehr als 59.000 Menschen unterschrieben. Auch privat
       erreichen sie zahlreiche Zuschriften, sagt Hänel. „Ich bin unheimlich
       gerührt.“
       
       Auf der anderen Seite stehen die Zuschriften von Lebensschützer_innen und
       Diffamierungen auf deren Webseiten. Als „Tötungsspezialistin für ungeborene
       Kinder“ etwa wird Hänel auf der Webseite abtreiber.com bezeichnet.
       Abschrecken lässt sie sich nicht: „Ich gehe gestärkt in diesen Prozess“,
       sagt sie. „Und als Marathonläuferin habe ich einen langen Atem.“
       
       29 Oct 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Werbung-fuer-Abtreibungen/!5444891
 (DIR) [2] https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-informationsrecht-f%C3%BCr-frauen-zum-schwangerschaftsabbruch
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dinah Riese
       
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