# taz.de -- AfD-Politiker muss sich outen: Kein Mieter wie jeder andere
       
       > Das Göttinger Amtsgericht gibt einer Vermieterin im Streit mit einem
       > AfD-Politiker Recht. Der hätte seine Identität offenlegen müssen.
       
 (IMG) Bild: Die AfD ist vielerorts nicht willkommen. Das Amtsgericht Göttingen nimmt das jetzt ernst
       
       Hamburg taz | Für Lars Steinke, den niedersächsischen Landesvorsitzenden
       der Jungen Alternative, ist es ein „Skandalurteil“. Für Alexander
       Schneehain, den Anwalt seiner nun ehemaligen Vermieterin in Göttingen, ist
       es einerseits eine schlichte Mietrechtsangelegenheit. Aber die Genugtuung
       darüber, dass ein abgefilmter Facebook-Eintrag des AfD-Nachwuchspolitikers
       das Göttinger Amtsgericht zumindest mit überzeugt hat, ist ihm deutlich
       anzumerken.
       
       In dem Film hatte Steinke geäußert, dass die Gegner der AfD sie durch die
       Straßen jagen und ihre Wohnungen niederbrennen könnten – und damit nach
       Ansicht des Gerichts gezeigt, dass er kein Mieter sei wie jeder andere. Und
       dass daher das Vorgehen beim Anmieten der Wohnung „arglistige Täuschung“
       gewesen sei.
       
       Denn unterzeichnet hat den Mietvertrag nicht Lars Steinke, sondern sein
       Vater. In dem Mietvertrag ist zwar festgeschrieben, dass der Vater seinem
       Sohn die Wohnung dauerhaft überlässt, dessen Name taucht jedoch nicht auf.
       Lars Steinke war zwar bei der Wohnungsbesichtigung anwesend, doch die war
       bevor er einen solchen Bekanntheitsgrad erlangte, dass die Vermieterin ihn
       hätte erkennen können, sagt Schneehain.
       
       Steinke ist selbst in der eigenen Partei wegen seiner Nähe zu
       rechtsextremen Figuren und Organisationen, etwa der Identitären Bewegung
       Österreichs, umstritten. Trotz eines Parteiausschlussverfahrens, das der
       Kreisverband Göttingen angestrengt hat, stellte man ihn aber als Kandidaten
       für drei Kreistagswahlen auf.
       
       Für die linksautonome Szene Göttingens ist er so etwas wie ein
       Lieblingsfeind: Als Steinke Mahnwachen der „Volksbewegung“, jener äußerst
       rechten Gruppierung, die bis Mai 2017 unter dem Namen „Freundeskreis
       Thüringen/Niedersachsen“ bekannt war, gegen die deutsche Flüchtlingspolitik
       organisierte, ketteten sich linke AktivistInnen am Tor der
       Studentenverbindung fest, in der Steinke damals wohnte. Sie wollten so
       seine Teilnahme an der Mahnwache verhindern.
       
       Im Schriftsatz, den Schneehain für die Vermieterin aufgesetzt hat, sind
       weitere Aktionen aufgelistet: Steinke wurde niedergeschlagen, das Haus, in
       dem er zuletzt wohnte, mit dem Graffiti „Steinke, du Nazi, wir kommen
       wieder“ besprüht, davor wurden bengalische Feuer entzündet und über Megafon
       Drohungen ausgesprochen.
       
       Im Urteil des Amtsgerichts heißt es nun, dass „ein potenzieller Mieter
       gegenüber einer potenziellen Vermieterin nicht seine politische Auffassung
       offenbaren muss“. Aber: Für einen potenziellen Vermieter kann jedoch der
       Umstand, dass der potenzielle Mieter „Anziehungspunkt für linksgerichtete
       Gewalt“ ist, so bedeutsam sein, dass darüber „bei Vertragsschluss
       aufgeklärt werden muss“.
       
       Lars Steinke kommentiert das in seiner Pressemitteilung auf Facebook als
       politisches Urteil: „Somit wird die politische Zugehörigkeit zu einem
       Kündigungsgrund von Mietverträgen“. Anwalt Schneehain weist das zurück:
       Schon im vorangegangenen Mediationsverfahren habe die Richterin immer
       wieder betont, dass es nicht um die Parteizugehörigkeit Steinkes gehe.
       Letzten Endes gehe es nicht einmal um die Kündigung eines Mietvertrags,
       sondern um die erfolgreiche Anfechtung eines unzulässig abgeschlossenen.
       
       Für den Anwalt ist die Rechtsprechung nicht neu: Das Landgericht Magdeburg
       habe ähnlich entschieden, als es einem Vermieter recht gab, der sich durch
       einen Mieter getäuscht sah, der nicht angekündigt hatte, Mode des
       umstrittenen Thor-Steinar-Labels zu verkaufen.
       
       Der Sprecher des Göttinger Amtsgerichts, Stefan Scherrer, will in dem
       Urteil auf jeden Fall keinen Präzedenzfall sehen: „Es ist immer ein
       Einzelfall, der beurteilt wird.“ Es gehe bei der Entscheidung nicht um ein
       Verschulden des Vermieters an den Attacken auf ihn, sondern um die Sorge
       der Vermieterin um das Mietobjekt. Steinke hat bereits angekündigt,
       Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
       
       7 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Friederike Gräff
       
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