# taz.de -- Intersexualität im Spitzensport: Welches Geschlecht?
       
       > Athleten, die sich einer klaren geschlechtlichen Zuordnung entziehen,
       > werden diskriminiert. Das muss sich ändern. Nur wie?
       
 (IMG) Bild: Caster Semenya aus Südafrika bei einem Wettkampf im vergangenen August in Berlin
       
       Hermaphroditos, wie Ovid ihn beschreibt, ist ein Wesen, das aus unbändiger
       Liebe entstanden ist. Die Nymphe Salmakis war vom nackt badenden,
       schüchternen Jüngling, Sohn der Aphrodite und des Hermes, so verzückt, dass
       sie ihn umschlang und eins mit ihm wurde. Der junge Mann wurde wohl etwas
       überrumpelt, er wunderte sich auch ein bisschen darüber, dass er künftig
       als Mann und Frau durch die Welt gehen sollte, als ein Wesen, für das seine
       Mitmenschen in der Folgezeit, in der die Gendertheorie noch nicht so
       fortgeschritten war wie heute, meist wenig schmeichelhafte Worte fanden:
       Zwitter, Mannweib, Freak.
       
       Weil das Geschlecht sich scheinbar klar kategorisieren lässt, Männlein hier
       und Weiblein dort, sind jene Zwischenbereiche immer wieder von einer
       unaufgeklärten Öffentlichkeit zu Tabuzonen erklärt worden. Dort wurden
       Menschen, die sich einer klaren Zuordnung entzogen, diffamiert, ausgegrenzt
       und stigmatisiert. Caster Semenya ist zwar über 2.000 Jahre nach Ovid auf
       die Welt gekommen, aber die Ressentiments, mit denen Intersexuelle heute
       leben müssen, kennt die südafrikanische Leichtathletin nur zu gut.
       
       Als sie das erste Mal vor einem größeren Publikum bei der Leichtathletik-WM
       in Berlin auftrat, da entrüstete sich ihre italienische Konkurrentin Elisa
       Cusma: „Für mich ist sie keine Frau, sie ist ein Mann.“ Semenya gewann
       trotz aller Anfeindungen das Finale im 800-Meter-Lauf. Auch bei der letzten
       WM in London gewann sie wieder nach zwei Stadionrunden. Semenya ist
       freilich nicht mehr die einzige beargwöhnte Person in der
       Leichtathletikszene. Die Mittelstrecklerinnen Francine Niyonsaba aus
       Burundi und die Kenianerin Margaret Wambui sind gleichfalls intersexuell.
       
       Und dann ist da noch die indische Sprinterin Dutee Chand, die wie keine
       andere vor ihr für die Rechte von intersexuellen Athleten gekämpft hat. Sie
       ist bis vor das internationale Sportgericht CAS in Lausanne gezogen und hat
       durchgesetzt, dass sie als jene Person an den Start gehen kann, die sie nun
       einmal ist: eine Frau mit gewissen Besonderheiten.
       
       ## Mehr Leistung durch mehr Testosteron
       
       Sie musste sich nun nicht mehr einer entwürdigenden Körperuntersuchung samt
       Messung des Testosteronspiegels unterziehen. Auch Caster Semenya konnte
       nach dem Urteilsspruch der CAS-Richter vor gut zwei Jahren jene Medikamente
       weglassen, die ihre männlichen Sexualhormone auf ein zulässiges Niveau
       drückten. Aber nun steht ein neues Urteil des CAS bevor. Das ist
       zweifelsohne heikel, weil es zu einer Güterabwägung kommen muss.
       
       Und darum geht es: Ist es okay, wenn intersexuelle Athletinnen mit einem
       hohen Testosteronspiegel, also einer Veranlagung, die wohl bis zu zehn
       Prozent mehr Leistung garantiert, einfach so gegen ihre Konkurrentinnen
       antreten dürfen? Welches Rechtsgut wiegt schwerer: die uneingeschränkte
       Teilhabe intersexueller Athletinnen oder die Chancengleichheit aller? Ist
       die Chancengleichheit nicht eines der obersten Prinzipien im Sport? Nicht
       uninteressant ist auch die Frage, ob Läuferinnen wie Semenya ihren
       Testosteronspiegel nicht künstlich pushen können durch die Einnahme von
       exogenem Testosteron, also durch Doping.
       
       Die Richter befinden sich in einer Zwickmühle, zumal sie über etwas
       urteilen, das in seiner schillernden Vielgestaltigkeit selbst
       Humangenetiker manchmal überfordert: Es gibt Menschen mit dem sogenannten
       Androgen-Rezeptor-Defekt, bei dem ein Fötus mit XY-Chromosomen Hoden
       entwickelt, aber da die Rezeptoren für Testosteron fehlen, entwickelt das
       Kind ein „weibliches“ Genital.
       
       Beim Swyer-Syndrom ist der Chromosomensatz männlich, aber weil ein Gen
       fehlt, werden ein Uterus und eine Vagina ausgebildet. Noch komplizierter
       wird es beim 5-Alpha-Reduktase-Mangel – um nur einen kurzen Überblick zu
       geben. Kein Wunder, dass der gute alte Sigmund Freud einst schrieb, „ein
       gewisser Grad an anatomischem Hermaphroditismus“ gehöre der Norm an.
       
       ## Inklusion schlägt Chancengleichheit
       
       Intersexualität ist dennoch selten. Im Leistungssport etwas weniger, weil
       Talente wie Caster Semenya natürlich dort landen, wo sie gut sind: in der
       Leichtathletik oder anderen Sportarten, in denen sie ihren körperlichen
       Vorteil bei gutem Training nutzen können. Der Sport öffnete für Chand und
       Co. ein Betätigungsfeld. Sie konnten sich ausleben und ihr Nischendasein in
       einem nicht selten gnadenlosen Umfeld erträglicher gestalten. Das muss der
       CAS berücksichtigen – und auch die Repressionsgeschichte von intersexuellen
       Athletinnen.
       
       Als die Niederländerin Foekje Dillema 1950 von Funktionären „aussortiert“
       wurde, soll sie sich aus Scham in ihrer friesischen Heimat verschanzt und
       ein Jahr lang das Haus nicht verlassen haben. Die Inderin Santhi
       Soundarajan, die 2006 gesperrt worden war, sagte seinerzeit: „Ich werde
       behandelt wie eine Aussätzige. Ich werde von meiner eigenen Verwandtschaft
       gemieden.“ Ähnlich erging es der spanischen Hürdenläuferin Maria José
       Martínez-Patiño.
       
       Die Richter des Sportgerichtshofs kennen sicherlich den juristischen Kniff
       des Lex specialis. Dieses Gesetz verdrängt ein allgemeines Gesetz. Der
       Lateiner sagt dazu: lex specialis derogat legi generali. Etwas plump
       formuliert könnte man sagen, Ober sticht Unter. In diesem Fall hieße das:
       Das Recht der etwas anderen Athletinnen, ohne hormonsupressive Medikamente,
       also letztlich körperlich unversehrt, zu laufen, wiegt schwerer als der
       Leistungsvorteil, den sie gegenüber den Konkurrentinnen haben: Inklusion
       schlägt Chancengleichheit.
       
       Das verlangt nicht nur dem Publikum eine gewisse zivilisatorische Reife ab,
       vor allem die Rivalinnen auf der Rennbahn müssen etwas zugestehen, das
       nicht selbstverständlich ist – den Sonderstatus einer Minderheit. Es geht
       nicht um eine heroische Selbstlosigkeit, ein wenig Empathie für die
       intersexuellen Athletinnen würde schon reichen. Deren Sonderstatus ist auch
       deswegen zu rechtfertigen, weil die Fälle, in denen sich „normale“
       Topathletinnen benachteiligt fühlen könnten, im gesamten Leistungssport
       dann doch extrem selten sind.
       
       7 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Markus Völker
       
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