# taz.de -- Laserpointerangriff auf Hubschrauber: „In den Krieg gezogen“
       
       > Während in der Rigaer Straße Autonome und Polizei aufeinander prallen,
       > wird ein Polizei-Pilot geblendet. Jetzt muss der Täter ins Gefängnis.
       
 (IMG) Bild: Ganz so viele Laser waren es nicht, die den Hubschrauber trafen
       
       Berlin taz | Nachdem das Strafmaß – anderthalb Jahre Gefängnis ohne
       Bewährung – ausgesprochen war, blieb die Anspannung im Saal 101 des
       Amtsgerichts Tiergarten bestehen. Der 22-jährige Jonathan M., angeklagt für
       das Blenden eines Polizeihubschrauberpiloten mit einem Laserpointer, sowie
       seine Unterstützer und Freunde auf den Zuschauerbänken hofften auf ein
       erlösendes Wort: Haftverschonung. Doch vergebens. Kurz darauf flossen die
       Tränen im Publikum. Die Voraussetzungen für das Aussetzen der Haft – etwa
       ein fester Wohnsitz – „liegen nicht vor“, so der Richter.
       
       M. wurde am Mittwoch des versuchten gefährlichen Eingriffs in den
       Luftverkehr und der versuchten gefährlichen Körperverletzung für schuldig
       befunden. 55 Sekunden hatte der grüne Strahl seines starken Laserpointers
       den Hubschrauber anvisiert, aus dem heraus Zusammenstöße zwischen Autonomen
       und Polizisten in der Rigaer Straße beobachtet und aufgezeichnet wurden.
       Der Pilot, der als Zeuge auftrat, sagte, er sei nur deshalb nicht verletzt
       worden, weil er sich weg gedreht und seine Nachtsichtbrille aufgesetzt
       habe.
       
       In der Nacht zum 17. Juni dieses Jahres hatten Autonome die Polizei in das
       Viertel gelockt, Barrikaden errichtet und die Beamten mit Gegenständen
       beworfen. Der Angeklagte habe mit seinem Angriff vom 800 Meter entfernten
       Boxhagener Platz aus die Polizeiarbeit gezielt verhindern wollen. Der
       Richter sprach von einer geplanten Tat: „Sie sind wohl ausgerüstet in den
       Krieg gezogen.“ Unter anderem wurden bei seiner Festnahme unmittelbar nach
       der Tat auch eine Sturmhaube sowie verbotene Böller sichergestellt.
       
       Schon in der Vorabsprache zum Prozess hatte M. die Tat gestanden. Doch das
       nutzte ihm nichts, ebenso wenig wie die Aussicht darauf, seine Stelle als
       Krankenpfleger wieder aufnehmen zu können, oder die Zusage eines
       befreundeten Zeugen, dass M. bei ihm wohnen könne. Dass der Verurteilte
       außerhalb der Haft jederzeit für das Gericht erreichbar wäre, könne er
       nicht erkennen, so der Richter. Auch sprächen seine Vorstrafen, etwa wegen
       – szenetypischen – Landfriedensbruchs, gegen ihn. An den kahlgeschorenen,
       muskulösen jungen Mann gerichtet, der die Verhandlung scheinbar ungerührt
       verfolgte, sagte der Richter: „Ich habe nicht das Gefühl, dass es ihnen
       besonders leid tut.“
       
       Ein Absturz des Hubschraubers mit all seinen Folgen war eine reale Gefahr,
       da waren sich Pilot, Staatsanwalt und Richter einig. Der 30-jähige Polizist
       schilderte, dass beim Eintreffen des Laserstrahls eine ordnungsgemäße
       Bedienung des Hubschraubers nicht mehr möglich gewesen sei.
       
       18 Oct 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
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