# taz.de -- Schweizer Spitzel vor Gericht: Ein Deal für den Spion
       
       > Daniel M. soll Steuerfahnder in NRW ausgespäht und dafür Zehntausende
       > Euro kassiert haben. Er könnte mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.
       
 (IMG) Bild: Die Regierung hätte auch auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Daniel M. (M.) dringen können
       
       FRANKFURT AM MAIN taz | Ein Schweizer Spion in Deutschland? Das klingt
       schon reichlich bizarr. Doch inzwischen ist relativ sicher, dass Daniel M.
       die Steuerfahndung von Nordrhein-Westfalen ausspioniert hat. Offen ist
       noch, was ihm im Detail nachgewiesen werden kann. Wahrscheinlich aber ist,
       dass M. glimpflich davonkommt. Am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, an
       dem der Prozess gegen ihn am Mittwoch eröffnet wurde, wird ein Deal
       vorbereitet. Am Ende wird es wohl auf eine Bewährungsstrafe für M.
       hinauslaufen.
       
       Der Angeklagte ist ein ehemaliger Züricher Polizist. Ab dem Jahr 2000
       arbeitete er für die Konzernsicherheit der Schweizer Bank UBS. Von 2010 an
       hatte M. ein eigenes Unternehmen als Privatdetektiv. Im Frankfurter
       Gerichtssaal wirkte er unauffällig: mittelgroß, gestutzter Vollbart,
       dunkelrotes Hemd ohne Sakko.
       
       M. ist angeklagt wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für den
       Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Konkret soll er 2011 für
       10.000 Euro Informationen über drei NRW-Steuerfahnder besorgt haben.
       Außerdem soll er für 90.000 Euro eine Quelle in der NRW-Steuerfahndung
       platziert haben. Rund fünfmal soll er zudem eine Spesenpauschale von 3.000
       Franken kassiert haben.
       
       Der Konflikt zwischen Deutschland und der Schweiz begann 2010. Damals
       kaufte NRW erstmals eine CD mit Schweizer Bankdaten. Das Land zahlt 2,5
       Millionen Euro an einen Mittelsmann und erhielt dafür Informationen über
       (mutmaßlich nicht versteuerte) deutsche Geldanlagen in Höhe von 1,2
       Milliarden Euro bei der Bank Credit Suisse.
       
       Die Schweiz sah im Vorgehen der Deutschen strafbares Handeln. Im Jahr 2012
       wurde gegen drei NRW-Steuerfahnder sogar ein Schweizer Haftbefehl erlassen,
       unter anderem wegen Beihilfe zum wirtschaftlichen Nachrichtendienst.
       Bekanntester Betroffener ist Peter Beckhoff, bis Mai diesen Jahres leitete
       er die Steuerfahndung in Wuppertal. Die drei Haftbefehle sind wohl immer
       noch in Kraft, obwohl einer der Fahnder bereits gestorben ist.
       
       Parallel dazu soll der Schweizer Geheimdienst NDB Daniel M. mit
       Nachforschungen beauftragt haben. In der Anklageschrift wird angenommen,
       dass seine Informationen in den Schweizer Haftbefehl eingeflossen sind. Die
       Schweizer Justiz bestreitet das. Der angebliche Maulwurf in der
       NRW-Finanzverwaltung sollte dem NDB zudem offenbaren, wie die NRW-Fahnder
       beim Ankauf von Steuer-CDs vorgehen. Ob es diese Quelle tatsächlich gegeben
       hat, ist bis heute umstritten. Die Karlsruher Bundesanwaltschaft kennt auch
       keinen Namen. M.s Anwalt Robert Kain betonte: „Für 90.000 Euro können Sie
       keinen deutschen Finanzbeamten kaufen.“
       
       ## Wer hat die Finger mit im Spiel? Werner Mauss
       
       Besonders skurril ist, wie M. aufgeflogen ist. Eine zentrale Rolle spielte
       dabei der legendäre deutsche Geheimagent Werner Mauss. Er forderte M. auf,
       Schweizer Bankdaten zu besorgen, angeblich ohne von M.s NDB-Engagement zu
       wissen. M. tat so, als ob er solche Daten bekommen könne. Mauss verpfiff
       ihn daraufhin bei seinem ehemaligen Arbeitgeber UBS. Die Bank zeigte M.
       2014 an. Im Jahr 2015 wurde M. von der Berner Polizei festgenommen. Um die
       Schweizer Polizisten milde zu stimmen, erklärte M. von sich aus, dass er ja
       eigentlich ein Schweizer Spion sei und die deutsche Steuerverwaltung
       ausforsche.
       
       Das entsprechende Protokoll fand dann aber Mauss, der als
       Verfahrensbeteiligter Akteneinsicht nahm. Er informierte die
       Staatsanwaltschaft Bochum über den mutmaßlichen Spion. Zufällig stand Mauss
       nämlich gerade selbst in Bochum wegen Steuerhinterziehung vor Gericht.
       Anfang Oktober wurde Mauss zu einer überraschend milden Bewährungsstrafe
       verurteilt – angeblich aus Respekt vor Mauss’ „Lebensleistung“.
       
       So also kamen in Deutschland Ermittlungen gegen M. wegen Spionage in Gang.
       Im April 2017 wurde M. in einem Hotel in Frankfurt festgenommen. Er war
       gekommen, um sich mit Klaus-Dieter Ma. zu treffen, einem deutschen
       Expolizisten, mit dem er regelmäßig zusammenarbeitete, auch bei der
       Ausspähung der NRW-Steuerfahnder. Ma. ist bisher aber nicht angeklagt.
       Angeblich wusste Ma. nicht, dass sein Schweizer Partner M. im Auftrag des
       Schweizer Geheimdienstes tätig war. M. aber landete in deutscher U-Haft und
       kam bis zum Prozessbeginn an diesem Mittwoch nicht frei – wegen
       Fluchtgefahr in die Schweiz.
       
       Gleich zu Beginn der Verhandlung am Oberlandesgericht Frankfurt regte M.s
       Anwalt Robert Kain einen Deal zur Verfahrensbeendigung an. Gericht und
       Bundesanwaltschaft zeigten sich interessiert. Nach einem rund einstündigen
       nichtöffentlichen Rechtsgespräch stellten Ankläger und Richter eine
       Bewährungsstrafe in Höhe von eineinhalb bis zwei Jahren in Aussicht, wenn
       M. ein glaubwürdiges und belastbares Geständnis liefert. Als
       Bewährungsauflage waren 50.000 Euro im Gespräch.
       
       Anwalt Kain reagierte zurückhaltend: „Mein Mandant kann über die Identität
       der angeblichen Quelle in der NRW-Finanzverwaltung nichts sagen, weil es
       diese Quelle nicht gab.“ Es könne vom Angeklagten nicht erwartet werden,
       dass er ein falsches Geständnis ablege. Das will natürlich auch das Gericht
       nicht, versicherte der Vorsitzende Richter Josef Bill. Aber M. müsse
       zumindest nachvollziehbar erklären, wofür er vom NDB Geld erhalten hat und
       wohin das Geld geflossen ist. Laut Anklage wurden zumindest 60.000 der
       versprochenen 90.000 Euro ausgezahlt. Je 10.000 Euro sollen M. und sein
       Partner Ma. für sich behalten haben. 40.000 gingen an bisher nicht bekannte
       Personen, angeblich als „Motivationszahlungen“.
       
       ## Verfahrensabschluss schon im Oktober oder November
       
       Beim nächsten Verhandlungstermin, Donnerstag in einer Woche, soll die
       Absprache zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft geschlossen
       werden. Anschließend werde M. seine Aussage machen und sich befragen
       lassen, kündigte Anwalt Kain an. Ursprünglich waren 20 Verhandlungstage für
       den Prozess angesetzt. Nun dürfte er wohl schon im Oktober oder November zu
       Ende gehen.
       
       Inzwischen ist die Stimmung zwischen Deutschland und der Schweiz wieder
       ziemlich entspannt. Anfang des Jahres unterzeichneten die beiden Nachbarn
       sogar ein No-Spy-Abkommen und versprachen, sich nicht mehr gegenseitig
       auszuspähen. Die Schweiz hat auch den Schutz von Steuerhinterziehern
       gelockert und wird ab 2018 am automatischen Informationsaustausch mit den
       EU-Staaten teilnehmen.
       
       Insofern ist es erstaunlich, dass der Prozess gegen Daniel M. überhaupt
       stattfindet. Die Bundesregierung hätte auch auf eine Einstellung des
       Verfahrens dringen können. Bei Spionageverfahren ist so etwas nicht
       unüblich. Aber so ein kleines Signal wollte man wohl doch setzen. Und
       vermutlich war auch der Bundesregierung klar, dass das Verfahren mit einer
       moderaten Strafe und damit ohne neue diplomatische Verwicklungen enden
       wird.
       
       18 Oct 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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