# taz.de -- Urteil im Prozess gegen Schweizer Spion: Bewährungsstrafe nach Geständnis
       
       > Der Agent erhält knapp zwei Jahre auf Bewährung. Er hatte gestanden, dem
       > Schweizer Geheimdienst Daten deutscher Steuerfahnder beschafft zu haben.
       
 (IMG) Bild: Daniel M. mit Anwälten vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main
       
       Frankfurt/Main afp | Auf der Grundlage eines Geständnisses ist der
       Schweizer Spion Daniel M. am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem
       Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am
       Main sah den Vorwurf der geheimdienstlichen [1][Agententätigkeit] als
       erwiesen an und verfügte zudem, von dem 54-Jährigen 25.000 Euro
       einzuziehen. Dem Urteil war eine Absprache zwischen den Prozessbeteiligten
       über eine Bewährungsstrafe im Gegenzug für ein Geständnis vorausgegangen.
       
       M. hatte gestanden, für den Schweizer Geheimdienst die persönlichen Daten
       dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft zu haben, die am
       Ankauf sogenannter Steuer-CDs in der Schweiz beteiligt waren. Den Vorwurf,
       eine Quelle in der deutschen Finanzverwaltung platziert zu haben, konnte
       die Bundesanwaltschaft nicht nachweisen.
       
       M. gab zu, vom Schweizer Nachrichtendienst des Bundes insgesamt 13.000 Euro
       und 15.000 Franken für Spionage erhalten zu haben. Außerdem habe er
       insgesamt rund 70.000 Euro an den Inhaber einer Frankfurter
       Sicherheitsfirma weitergeleitet.
       
       Die Bundesanwaltschaft forderte im Prozess eine Haftstrafe von zwei Jahren
       auf Bewährung und eine Geldauflage von 40.000 Euro. Die Verteidigung
       plädierte auf eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. 40.000 Euro
       wurden laut Verteidigung bei Gericht hinterlegt.
       
       9 Nov 2017
       
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