# taz.de -- Urteil zu Schauspielern und Arbeitsmarkt: Kein Begabungstest vom Amt
       
       > Absolventen privater Schauspielschulen müssen künftig von
       > Arbeitsagenturen vermittelt werden – ohne Zugangstest.
       
 (IMG) Bild: Erfolgreich: Anwalt Christian Zimmer und Mandantin Rebecca Molinari
       
       Berlin taz | Sieben Jahre dauerte der Kampf der Schauspielerin Rebecca
       Molinari, der am Donnerstag erfolgreich vor dem Bundessozialgericht endete.
       Das Gericht in Kassel urteilte, dass auch AbsolventInnen privater
       Schauspielschulen ein Recht darauf haben, in die Künstlerkartei der
       Arbeitsagenturen aufgenommen zu werden. Und zwar ohne das berüchtigte
       „Vorsprechen“ vor den Vermittlern, die dann über die Eignung der Kandidaten
       entscheiden. Das Urteil sei „wegweisend“, sagte Molinaris Anwalt Christian
       Zimmer der taz.
       
       Der Rechtsstreit wirft ein Licht auf eine umstrittene Praxis, die eine Art
       Zwei-Klassenrecht etabliert hat zwischen den Absolventen staatlicher
       Schauspielschulen und jenen die private Schulen besuchten. Der Andrang an
       den 14 staatlichen Schauspielschulen ist groß und die Auswahl sehr streng.
       
       Wer die mehrjährige Ausbildung an diesen staatlichen Schulen durchläuft,
       muss anschließend in der Regel kein Vorsprechen mehr absolvieren, um als
       Schauspieler in die Kartei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung
       (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit aufgenommen zu werden. Diese Kartei ist
       die wichtigste und umfangreichste Vermittlungskartei für Bühnenkünstler.
       Regisseure und Intendanten verließen sich darauf, dass die Schauspieler auf
       diesen Listen gewissermaßen qualitätsgeprüft seien, heißt es aus der ZAV.
       
       ## Vermittler entscheiden über „Ausstrahlung“
       
       Wer, wie Molinari, aber „nur“ einen Abschluss einer der 30 privaten
       Schauspielschulen mit mehrjähriger Ausbildung in der Tasche hat, muss
       bislang eine Art Vorsprechen bei den ZAV-Stellen durchlaufen. Molinari,
       damals 33, wurde bei ihrem Vorsprechen im Jahr 2010 attestiert, „ältlich“
       zu wirken, „wenig Ausstrahlung zu haben“. Die Aufnahme in die entscheidende
       Kartei wurde ihr verweigert.
       
       Laut ihrer Homepage arbeitet die Schauspielerin jedoch in ihrem Beruf, etwa
       in regionalen Theaterprojekten und als Synchronsprecherin. Im selben Jahr
       wurden nur 93 von 154 privaten Absolventen in die Kartei aufgenommen.
       
       In der ZAV wird darauf verwiesen, dass die Qualität der privaten
       Schauspielschulen sehr unterschiedlich sei und man sich daher nicht darauf
       verlassen könne, dass die Absolventen geeignet seien für den Arbeitsmarkt
       der Schauspieler. Die GutachterInnen beim Vorsprechen entstammten alle
       künstlerischen Berufen, so die ZAV.
       
       ## Bewertungen bleiben erlaubt
       
       Das Bundessozialgericht urteilte jedoch, dass die ZAV den Arbeitssuchenden
       mit einem entsprechenden Berufsabschluss die Aufnahme in die Vermittlung
       nicht „verwehren“ könne. Dies gelte jedenfalls, wenn, wie im Falle von
       Molinar, die Ausbildung an der privaten Filmschauspielschule Berlin (FSS)
       der Schauspielerausbildung an einer staatlichen Schule „inhaltlich
       gleichwertig“ sei.
       
       Allerdings sei es der ZAV unbenommen, weiterhin auf Grundlage einer
       „Potentialanalyse“ eine individuelle Bewertung der BewerberInnen
       vorzunehmen, so das Gericht. Inwieweit die ZAV durch die Hintertür dann
       doch wieder Bewertungen einführt, die Vermittlungen beeinflussen, ist
       unklar. Eine Sprecherin der ZAV erklärte, man warte auf die
       Urteilsbegründung, um die Folgen des Gerichtsurteils einschätzen zu können.
       (Akz. B 11 AL 24/16 R)
       
       12 Oct 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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