# taz.de -- Europäischer Menschenrechts-Gerichtshof: Deutsche Medien scheitern
       
       > Der Axel-Springer-Verlag und der Fernsehsender RTL wollen das Foto eines
       > Mannes veröffentlichen, der des Mordes angeklagt war. Sie scheitern nun
       > vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Sollte nicht sein müssen: Ein Angeklagter versteckt sich, um sein Gesicht nicht in der Presse zu finden
       
       Straßburg afp | Der Axel-Springer-Verlag und der Privatsender RTL sind am
       Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer
       Beschwerde gegen Deutschland gescheitert. Bei dem Rechtsstreit ging es um
       das Verbot, Fotos und Aufnahmen eines jungen mutmaßlichen Mörders zu
       veröffentlichen, auf denen dieser identifiziert werden konnte. Die beiden
       Unternehmen hatten dies als Verstoß gegen die Pressefreiheit gewertet.
       
       Der Straßburger Gerichtshof kam hingegen zu dem Schluss, die deutsche
       Justiz habe angemessen zwischen den Rechten des Angeklagten und dem
       Grundrecht auf Pressefreiheit abgewogen. Der damals 20-Jährige war im Juni
       2010 wegen Mordes an seinen Eltern angeklagt worden. Zuvor hatte er die Tat
       gestanden. Am 11. Januar 2011 begann vor dem Landgericht Potsdam der
       Prozess.
       
       Vor Beginn der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Fotografen und
       Kameraleute darüber informiert, dass sie keine Aufnahmen des Angeklagten
       veröffentlichen dürften, auf denen dieser zu erkennen sei. Begründet wurde
       dies unter anderem mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung, das bis zu einem
       rechtskräftigen Urteil gilt. Außerdem hatte der Angeklagte um dieses Verbot
       gebeten.
       
       Einige Tage nach Prozessbeginn forderte der Vorsitzende Richter mehrere
       Fotografen und Kameraleute – darunter die des Axel-Springer-Verlags und des
       Senders RTL – auf, sich gegenüber dem Gericht zu verpflichten, die Auflage
       einzuhalten. Sie sollten zusagen, ihre Aufnahmen von dem Angeklagten
       unkenntlich zu machen, etwa durch Verpixeln. Nur unter dieser Auflage
       durften sie den Prozess weiter verfolgen.
       
       Der Axel-Springer-Verlag und der Privatsender RTL forderten eine Aufhebung
       des Verbots. Sie argumentierten unter anderem, der Angeklagte habe den Mord
       an seinen Eltern gestanden. In Deutschland zogen die beiden Unternehmen
       vergeblich durch die Instanzen. Das Bundesverfassungsgericht nahm ihre
       Beschwerde im Februar 2012 nicht an.
       
       Der Gerichtshof für Menschenrechte schloss sich nun im Wesentlichen den
       Argumenten der deutschen Justiz an. Er verwies darauf, dass die Presse zu
       dem Prozess zugelassen war. Das Verbot der Veröffentlichung von Aufnahmen,
       auf denen der Angeklagte erkannt werden konnte, habe das Recht der
       Öffentlichkeit auf Information nicht unangemessen eingeschränkt. Mit dieser
       Maßnahme habe die deutsche Justiz zudem mögliche negative Folgen für eine
       spätere soziale Wiedereingliederung des jungen Manns verhindern wollen.
       
       Das Urteil wurde von den sieben Richtern einer kleinen Kammer gefällt. Die
       Beschwerdeführer können dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen.
       Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der
       großen Kammer verweisen – er muss dies aber nicht tun.
       
       21 Sep 2017
       
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