# taz.de -- Zuschüsse für die Krankenversicherung: Beamte in die Gesetzlichen locken
       
       > Hamburg will es für Beamte attraktiver machen, sich gesetzlich zu
       > versichern. Auch weitere Bundesländer prüfen, ob sie Ähnliches einführen.
       
 (IMG) Bild: Alleingang in Hamburg: Für gesetzlich versicherte Beamte soll es Zuschüsse geben
       
       Berlin taz | Es ist eine kleine Initiative, die aber große Auswirkungen
       haben könnte. Als erstes Bundesland will das rot-grün regierte Hamburg per
       Gesetz die gesetzliche Krankenversicherung attraktiver für Beamte machen.
       Sie sollen künftig die Hälfte ihres Versicherungsbeitrags vom Stadtstaat
       erhalten können, wenn sie sich gesetzlich versichern anstatt wie üblich
       privat. Befürworter wie Kritiker des Vorstoßes sehen darin einen Einstieg
       in die von SPD, Grünen und Linkspartei propagierte Bürgerversicherung.
       
       Schon bislang ist es Beamten möglich, sich freiwillig gesetzlich zu
       versichern. Doch das ist teuer und daher für die meisten unattraktiv. Denn
       der öffentliche Dienst zahlt für Beamte keinen Arbeitgeberbeitrag, sondern
       nur eine Beihilfe, die zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten
       abdeckt. Die verbleibende finanzielle Lücke kann ein Beamter jedoch derzeit
       nur mit einer Privatversicherung schließen, da es bei den gesetzlichen
       Kassen nicht die Möglichkeit einer Teilversicherung gibt. Die Folge: Ein
       gesetzlich versicherter Beamter muss nicht nur den vollen
       Krankenkassenbeitrag zahlen, sondern bekommt auch keine Beihilfe.
       
       Nach den Plänen von Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks
       (SPD) soll sich das nun ab dem 1. August 2018 in Hamburg ändern. Sie will
       die „Wahlmöglichkeit der Beamten stärken“: Wer sich nicht privat, sondern
       gesetzlich versichern will, dem soll dann statt der individuellen Beihilfe
       auch der hälftige Beitrag zur Krankenversicherung gezahlt werden können.
       „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich der Staat auch an den
       Krankheitskosten von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten
       beteiligt“, begründet Prüfer-Storcks ihre Initiative.
       
       Die Idee ist nicht neu. Bereits 2004 hatte die damalige rot-grüne
       Bundesregierung einen Anlauf unternommen, eine vergleichbare Regelung für
       Bundesbeamte einzuführen. Aber die entsprechende Gesetzespassage wurde im
       parlamentarischen Verfahren wieder gestrichen – der Einfluss der
       Lobbyverbände dürfte zu groß gewesen sein. Erst im Juni 2017 scheiterte ein
       Antrag der Länder Berlin, Thüringen und Bremen, mit dem die schwarz-rote
       Bundesregierung aufgefordert werden sollte, einen Gesetzentwurf vorzulegen,
       mit dem „Beamtinnen und Beamten einen freiwilligen, bezahlbaren Zugang zur
       gesetzlichen Krankenversicherung erhalten“. Jetzt also wagt Hamburg den
       Alleingang.
       
       ## Privatversicherung perspektivisch abschaffen?
       
       Der Zeitpunkt ist nicht ungeschickt gewählt. Denn der Vorstoß passt gut in
       den Wahlkampf: Die SPD wirbt ebenso wie die Grünen und die Linkspartei
       dafür, die Zweiteilung zwischen gesetzlichen und privaten
       Krankenversicherungen perspektivisch abzuschaffen – und dafür sind die
       Beamten ein entscheidender Faktor, weil sie den Großteil der
       Privatversicherten stellen.
       
       Der Verband der Privaten Krankenversicherung empörte sich denn auch, mit
       dem Hamburger Gesetzesvorhaben werde die „Tür zur Bürgerversicherung“
       geöffnet. Auch vom Beamtenbund (dbb) kommt schroffe Ablehnung. Es dränge
       „sich der Verdacht auf, dass hier vom Hamburger Senat Wahlkampfhilfe für
       den Kanzlerkandidaten Martin Schulz geleistet wird und ein erster Schritt
       in Richtung Bürgerversicherung gemacht werden soll“, sagte der Hamburger
       dbb-Landesvorsitzende Rudolf Klüver.
       
       Die gesetzlichen Kassen, der DGB und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi
       reagierten hingegen zustimmend. „Wir haben seit Langem gefordert, das zu
       ändern“, sagte Berthold Bose, Leiter des Hamburger Verdi-Bezirks. „Wir
       werden den Gesetzentwurf genau ansehen und den Prozess begleiten.“
       
       Ob die Hamburger Initiative Nachahmer in anderen Bundesländern finden wird,
       ist momentan völlig offen. Selbst das rot-rot regierte Berlin zeigt sich
       zurückhaltend. „Wir wollen nach wie vor den Einstieg in die solidarische
       Bürgerversicherung“, sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) der taz.
       „Das kann sinnvoll aber nur bundesweit geregelt werden, daher auch unser
       Vorstoß im Bundesrat.“ Eine Einzelregelung nach Hamburger Vorbild erwäge
       der Senat daher derzeit nicht. Denn unterschiedliche Regelungen in den
       Ländern erschwerten den Wechsel von Beamten von einem Bundesland ins
       andere.
       
       ## Auch Thüringen prüft die Idee
       
       Ähnlich sieht es im rot-roten Brandenburg aus. Gegen die Einbeziehung der
       Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung sei „aus Sicht des
       politischen Solidargedankens grundsätzlich nichts einzuwenden“, antwortete
       Finanzminister Christian Görke (Linkspartei) der taz. Daher stehe er auch
       „diesem Gedanken weiter offen gegenüber“. Mehr jedoch auch nicht:
       „Gegenwärtig ist allerdings eine vergleichbare Regelung über die
       Zuschussgewährung zu den Krankenversicherungsbeiträgen für die Beamtinnen
       und Beamten des Landes noch nicht geplant.“
       
       Das gilt auch für das rot-grüne Bremen. „Diese politische Initiative ist
       inhaltlich aber richtig“, sagte Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt
       (SPD) der taz. „In Bremen können wir uns das gut vorstellen, deshalb werden
       wir nun den Hamburger Vorstoß aufmerksam verfolgen.“
       
       Ausdrückliche Zustimmung kommt aus dem rot-rot-grünen Thüringen. Der
       Hamburger Vorstoß sei „ein wichtiger Schritt in Richtung einer
       solidarischen Bürgerversicherung“, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner
       (Linkspartei). „Wir werden auch in Thüringen über mögliche Wege
       diskutieren, ein echtes Wahlrecht für Beamtinnen und Beamte zu schaffen, ob
       sie Mitglied einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung
       sein wollen.“
       
       Dazu will sie nun das Gespräch mit ihren für das Beamtenrecht zuständigen
       Kabinettskollegen suchen. „Noch besser wäre natürlich eine
       bundeseinheitliche Regelung im Krankenversicherungsrecht“, sagte Werner.
       „Ich halte die Zusammenführung von gesetzlicher und privater Versicherung
       hin zu einer Bürgerversicherung weiterhin für geboten.“
       
       Doch glaubt man den aktuellen Umfragen, wird wohl auch nach der
       Bundestagswahl die Bürgerversicherung noch auf sich warten lassen. Die
       Union und die FDP sind strikte Gegner und eine rot-rot-grüne Mehrheit ist
       nicht in Sicht.
       
       Auch das Hamburger Modell wird erst einmal nur einem kleinen Teil der
       Beamten in der Hansestadt den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung
       ebnen. Für den allergrößten Teil der rund 40.000 Landesbeamten und 30.000
       Pensionäre bleibt der Wechsel weg von der Privatversicherung versperrt,
       weil sie schon etliche Jahre privat krankenversichert sind und so nicht die
       Voraussetzungen für einen Übergang erfüllen. Profitieren würden nur jene
       2.400 Beamte, die schon gesetzlich krankenversichert sind, sowie neu
       eingestellte Beamte.
       
       11 Aug 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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