# taz.de -- Verhandlungen EU-Großbritannien: So geht Brexit – oder auch nicht
       
       > Nach zwei Verhandlungsrunden konstatieren die Chefunterhändler
       > „fundamentale Differenzen“. Worum geht es eigentlich?
       
 (IMG) Bild: Optik ist alles
       
       Brüssel/Berlin taz | Sie duzen sich und sie loben sich. „Konstruktiv und
       positiv“ sei die zweite Verhandlungsrunde über den EU-Austritt
       Großbritanniens gewesen, sagten Michel Barnier und David Davis am
       Donnerstag vor ihrem abschließenden gemeinsamen Mittagessen in Brüssel –
       doch in der Sache sind sich die Chefunterhändler aus Brüssel und London
       nicht nähergekommen. In einigen Fragen gebe es noch „fundamentale
       Differenzen“, so Barnier.
       
       Streit gibt es vor allem über die Bleiberechte für die EU-Bürger in
       Großbritannien und über die „Brexit-Rechnung“, also die Kosten der
       Scheidung. Davis habe zwar grundsätzlich anerkannt, dass London vor dem
       Austritt seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber der EU erfüllen muss,
       so Barnier. Doch die rechtlichen Grundlagen für die EU-Forderungen sind
       ebenso umstritten wie die Gesamthöhe. Von 60 bis 100 Milliarden Euro
       spricht man in Brüssel, keinen einzigen Cent hat London bisher angeboten.
       „Wir werden dieses Problem nicht in kleinen Schritten lösen“, räumte
       Barnier ein. Doch ein großer Sprung zeichnet sich auch nicht ab.
       
       Meilenweit auseinander liegen beide Seiten auch bei den Bleiberechten. Die
       Zusagen der britischen Premierministerin Theresa May, dass die EU-Bürger
       auch nach dem Brexit auf der Insel bleiben dürfen, sind aus EU-Sicht zu
       vage. Einen Grundsatzstreit gibt es zudem über die Frage, wessen Gerichte
       nach dem Brexit für sie zuständig sind.
       
       Die Verhandlungen seien „robust“ gewesen, gab Davis nach den viertägigen
       Gesprächen in Brüssel zu Protokoll. Beide Seiten müssten „dynamisch und
       flexibel“ sein, betonte er – was man wohl als indirekten Vorwurf deuten
       darf, dass dies auf die Europäer nicht zutreffe.
       
       Barnier forderte dagegen mehr Anstrengungen von Davis. „Wir machen mehr
       Fortschritte, wenn die Positionen klar sind“, sagte er. Die noch fehlenden
       „Klarstellungen“ sollen nun in der dritten Verhandlungsrunde erfolgen, die
       am 28. August beginnt.
       
       Klar ist im Moment nur, dass beiden Seiten die Zeit davonläuft. Denn
       bereits im Herbst soll eine erste Einigung stehen, damit über die
       Gestaltung der zukünftigen Beziehungen gesprochen werden kann. „Die Uhr
       tickt“, betonten Barnier und Davis. Immerhin in dieser Frage sind sie sich
       völlig einig. In allen anderen nicht.
       
       ## Bleiberecht
       
       Was sagt London? Alle EU-Bürger in Großbritannien, die dort seit fünf
       Jahren leben und gegen die keine Sicherheitsbedenken bestehen, bekommen ein
       unbeschränktes Aufenthaltsrecht („settled status“). Sie genießen dann
       dieselben Rechte wie britische Bürger, außer Staatsbürgerschaft. Das heißt:
       Familiennachzug nur unter Bedingungen wie Einkommensnachweis. Nach sechs
       Jahren Aufenthalt besteht ein Recht auf Einbürgerung.
       
       Was sagt Brüssel? Die EU fordert, dass alle bisherigen Rechte von
       EU-Bürgern in Großbritannien – uneingeschränkter Familiennachzug oder auch
       alle bisher schon gewährten Leistungen aus dem britischen Sozial- und
       Rentensystem – zeitlich unbegrenzt weiterbestehen und der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) darüber wacht.
       
       Wie geht es weiter? Der Streit, welche Gerichte für diese Fragen zuständig
       sind, belastet die Verhandlungen. Dass der Europäische Gerichtshofs über
       die Rechte von EU-Bürgern wacht, sei „eine rechtliche Verpflichtung, das
       kann gar nicht anders sein“, sagte Barnier. Doch es genüge völlig, wenn
       Großbritannien die entsprechenden Vereinbarungen in britisches Recht
       überführe und dieses dann eigenständig anwende, heißt es in den
       Positionspapieren aus London.
       
       ## Austrittsrechnung
       
       Was sagt London? Mit dem britischen EU-Austritt enden die britischen
       EU-Beitragszahlungen. Eine Grundlage für nachträgliche EU-Geldforderungen
       gibt es nicht. Aber an weiteren gemeinsamen Aktivitäten von Großbritannien
       und der EU wird man sich finanziell beteiligen, allerdings sind britische
       Anteile an EU-Einrichtungen gegenzurechnen.
       
       Was sagt Brüssel? Es geht um laufende oder bereits für die Zukunft
       eingegangene Verpflichtungen aus der mittelfristigen Finanzplanung der EU,
       die bis 2020 reicht. Dem kann sich Großbritannien nicht entziehen. Je nach
       Rechnung kann es um 60 bis 100 Milliarden Euro gehen, aber offizielle
       Zahlen gibt es noch nicht. Eine grundsätzliche Einigung gilt als
       Vorbedingung für alles weitere.
       
       Wie geht es weiter? Zunächst soll eine detaillierte juristische Analyse
       klären, welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen. Ohne Einigung wird die
       Geldfrage vor Gericht landen – aber vor welchem?
       
       ## Nordirland
       
       Was sagt London? Die Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland
       muss so offen wie möglich bleiben, eine Rückkehr von Grenzkontrollen ist
       nicht erwünscht. Die Common Travel Area zwischen Großbritannien und Irland
       vor dem EU-Beitritt beider Länder, die offene Grenzen garantierte, wäre ein
       Vorbild für die Zukunft.
       
       Was sagt Brüssel? Die EU sieht das ähnlich. Allerdings fordert sie
       Klarstellungen und Garantien für das Karfreitagsabkommen, das 1998 den
       Nordirlandkonflikt beendete und für das die EU einer der Garanten war.
       
       Wie geht es weiter? Da es hier um Sonderfragen britischer und irischer
       Innenpolitik geht, wurden die Verhandlungen zu dieser Frage ausgegliedert.
       
       ## Finanzplatz London
       
       Was sagt London? Der Austritt aus der EU hat keinen Einfluss auf den
       globalen Finanzplatz London, da dessen Regeln nicht von der
       EU-Mitgliedschaft abhängen. Es gibt auch keinen Zwang, Euro-Geschäfte (zum
       Beispiel Clearing) aus London in die Eurozone zu verlagern. Entsprechende
       Vorstöße der Europäischen Zentralbank hat der Europäische Gerichtshof
       zurückgewiesen.
       
       Was sagt Brüssel? Die EU ist der Ansicht, dass sie bei Euro-Geschäften das
       letzte Wort haben muss. Die Aufsichtsbehörde ESMA in Paris soll zunächst
       das Recht erhalten, die Geschäfte in London näher unter die Lupe zu nehmen.
       Wenn ein Institut außerhalb der EU (also in Großbritannien)
       „systemrelevant“ ist, soll sie gegebenenfalls dessen Abzug aus London
       anordnen können.
       
       Wie geht es weiter? Um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein, werden
       Londoner Finanzhäuser mit erheblichen EU-Geschäften Zweigstellen in der
       Eurozone errichten, sollten sie noch keine haben.
       
       ## Europäischer Gerichtshof
       
       Was sagt London? Mit dem Austritt aus der EU erlischt die Gültigkeit von
       EU-Recht und die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für
       Großbritannien. Damit ist auch ein Verbleib im Binnenmarkt nicht möglich.
       Geltendes EU-Recht wird in britisches Recht überführt und kann danach
       verändert werden.
       
       Was sagt Brüssel? Der EuGH soll auch nach dem Brexit für EU-Bürger
       zuständig bleiben, die in Großbritannien sind. Hier will Brüssel auch keine
       Konzessionen machen.
       
       Wie geht es weiter? Es wird sondiert, ob für einzelne Themen gemeinsame
       britisch-europäische Schiedsgerichte möglich sind. Außerdem könnten
       bisherige EuGH-Entscheidungen vor britischen Gerichten als Case Law
       anerkannt bleiben.
       
       ## Euratom
       
       Was sagt London? Der EU-Austritt beinhaltet zwar den Austritt aus der
       Europäischen Atombehörde, aber da diese eine eigenständige Organisation
       ist, muss separat geklärt werden, wem die Euratom-Bestände radioaktiver
       Abfälle und Produkte wie Plutonium – wovon der größte Teil in
       Großbritannien liegt – gehören.
       
       Was sagt Brüssel? Bisher wenig. Anders als London darlegt, seien aber EU
       und Euratom „vollständig miteinander verbunden“, sagte der Liberale Guy
       Verhofstadt im EU-Parlament.
       
       Wie geht es weiter? Eine assoziierte britische Mitgliedschaft in Euratom,
       wie sie bereits die Schweiz hat, wird erwogen.
       
       ## Zukünftige Beziehungen
       
       Was sagt London? Angestrebt wird eine „tiefe und besondere Partnerschaft“
       mit der EU – unter anderem ein Freihandelsabkommen.
       
       Was sagt Brüssel? Über die künftigen Beziehungen möchte man erst dann
       reden, wenn die großen Knackpunkte geklärt sind. Dies werde frühestens im
       Spätherbst der Fall sein, heißt es in Brüssel. Dahinter steckt auch die
       Hoffnung, dass es sich die Briten noch einmal anders überlegen könnten.
       
       Wie geht es weiter? Es könnte nach dem offiziellen EU-Austritt eine
       Übergangsphase unbestimmter Dauer in Kraft treten. Bei einem solchen
       „weichen Brexit“ könnten Regeln des Binnenmarktes vorerst weitergelten.
       Wenn aber die Knackpunkte offen bleiben, könnte Großbritannien ohne
       Vereinbarung die EU verlassen – und alles bliebe ungeklärt.
       
       21 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eric Bonse
 (DIR) Dominic Johnson
       
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