# taz.de -- Urteile zur Mietpreisbremse: Wirrwarr auf dem Markt
       
       > Im einen Stadtteil wirkt sie, im anderen nicht: Nach zwei Hamburger
       > Gerichtsurteilen herrscht Unklarheit über die Mietpreisbremse.
       
 (IMG) Bild: Noch im Rahmen oder schon zu teuer? In Hamburg ist das bei den Wohnungsmieten nicht immer ganz eindeutig
       
       Hamburg taz | Eigentlich sollte die Mietpreisbremse vor überteuerten
       Mietverträgen schützen. In Hamburg sorgt das Gesetz aber hauptsächlich für
       Verwirrung. Die Amtsgerichte scheinen sich nicht einig zu sein, ob sie die
       Bremse für wirksam erachten.
       
       Fall 1, Amtsgericht Altona: Ein Mieter fordert eine Rückerstattung von
       2.100 Euro von seinem Vermieter. Am 23. Mai wird bekannt, dass das Gericht
       die Klage ablehnt. Im Urteil heißt es, dass die Stadt Hamburg den Erlass
       der Mietbegrenzungsverordnung nicht ausreichend begründet habe. „Die
       Begründung war nicht öffentlich zugänglich“, bestätigt auch John Siebke,
       Anwalt des beklagten Vermieters. Die Mietpreisbremse ist demnach unwirksam.
       
       Fall 2, Amtsgerichte St. Georg: Ein Mieter aus Hohenfelde erwirkt eine um
       240 Euro verringerte Netto-Kaltmiete. Das Urteil wird am 22. Juni gefällt.
       Die Richterin begründet das Urteil unter anderem mit der angespannten Lage
       auf dem Hamburger Wohnungsmarkt und bezieht sich auf die Begründung der
       Verordnung. Die Mietpreisbremse ist demnach wirksam.
       
       ## Stadt sieht keinen Handlungsbedarf
       
       Für Siegmund Chychla, Vorsitzender des [1][Mietervereins zu Hamburg], ist
       der Fall klar: „Der Altonaer Richter hatte die Begründung des Senats nicht
       vorliegen“, sagt er. Bei der Richterin in St. Georg war das anders: In
       ihrem Urteil bezieht sie sich ganz klar auf die Begründung der Verordnung.
       Doch obwohl die Urteile gegensätzlicher nicht sein könnten, sieht die Stadt
       keinen Handlungsbedarf: „Die Mietpreisbremse ist in Hamburg rechtssicher
       begründet“, sagt Magnus-Sebastian Kutz, Sprecher der Behörde für
       Stadtentwicklung und Wohnen.
       
       Doch diese Verwirrung ist für den Mieterverein und den Verein [2][Mieter
       helfen Mietern] nicht das Hauptproblem – das bestehe in den vielen
       Ausnahmeregelungen. Beide fordern die Stadt darum auf, diese zu streichen.
       Damit würde die Mietpreisbremse gleich sehr viel transparenter werden. So
       sind zum Beispiel Neubauten von der Mietpreisbremse ausgeschlossen –
       derzeit ist jedoch nicht definiert, was als Neubau gilt. Oft beziehen sich
       Vermieter daher auf umfangreiche Sanierungen und berufen sich auf die
       Neubauregelung.
       
       ## Ausnahmeregelungen ausgenutzt
       
       „Viele schicken nur den Maler durch“, sagt Siegmund Chychla. Das ist ihnen
       Grund genug, die Miete zu erhöhen und die Wohnungen als saniert zu
       bezeichnen. Eve Raatschen vom Verein Mieter helfen Mietern schildert
       Ähnliches: „Viele Vermieter bauen eine Einbauküche ein, schleifen den
       Fußboden ab und sagen, das ist ein Neubau.“ Damit werde die
       Ausnahmeregelung des Neubaus sinnwidrig ausgenutzt.
       
       Laut Mieterverein gibt es in Hamburg etwa 56.000 Neuanmietungen pro Jahr.
       Bei Neuvermietungen sind aber eigentlich nur zehn Prozent Mietsteigerung
       erlaubt. Das Problem: Viele wissen gar nicht, wie viel der Vormieter
       eigentlich gezahlt hat. Das nutzen Vermieter oft aus. Nach einer Auswertung
       der Wohnungsanzeigen kommt der Mieterverein zu dem Ergebnis, dass rund
       35.000 Wohnungen in Hamburg überteuert sind.
       
       Wer nach dem 1. Juni 2015 einen Mietvertrag abgeschlossen hat, kann
       ausrechnen, ob er zu viel zahlt. Dazu reicht der Vergleich der eigenen
       Miete mit dem ortsüblichen Durchschnitt. Alternativ gibt es kostenlose
       Online-Angebote. Zahlt man zu viel, sollte man rechtlichen Beistand suchen.
       Auch das bieten Vereine wie der Mieterverein zu Hamburg oder Mieter helfen
       Mietern. Eine Klage lohne sich in vielen Fällen, sagt Siegmund Chychla.
       
       21 Jul 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.mieterverein-hamburg.de/de/
 (DIR) [2] https://mhmhamburg.de
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Kücke
       
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