# taz.de -- Kritik am Radgesetz-Prozess: Die Ungeduld fährt mit
       
       > Die Initiative Volksentscheid Fahrrad präsentiert einen Zeitplan, damit
       > das Radgesetz noch dieses Jahr zustande kommt. Aber der Senat sitzt am
       > längeren Hebel.
       
 (IMG) Bild: Bei der alljährlichen ADFC-Sternfahrt dreht sich immer was
       
       2016 war das Jahr, in dem sich was drehte. Die Initiative Volksentscheid
       Fahrrad brachte in Eigenarbeit ein Radgesetz für Berlin zu Papier, ihre
       Mitglieder sammelten, beseelt von der guten Sache, aus dem Stand 100.000
       Unterschriften für ein Volksbegehren. Zu dem es dann nicht kam: Der
       rot-schwarze Senat schlug bei der Prüfung des Gesetzentwurfs Wurzeln und
       wurde von Rot-Rot-Grün abgelöst, das sich auch nicht beeilte, aber einen
       Dialog anschob, um das „Gesetz zur Förderung des Radverkehrs“ neu zu
       erfinden.
       
       Wird 2017 das Jahr des Stillstands? Die Volksentscheidsinitiative
       befürchtet das. Nachdem es beim Start des Rad-Dialogs im Februar so aussah,
       als könne das Berliner Radgesetz noch vor der Sommerpause in Kraft treten,
       warnen die AktivistInnen davor, dass dieses Jahr nichts mehr daraus wird.
       
       Am Montag verkündeten sie nun, in der vorerst letzten Dialogrunde habe man
       gemeinsam mit den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen „einen Zeitplan für
       den Senat erarbeitet“. Der solle „ermöglichen, dass am 14. Dezember als
       letztmöglichem Termin in diesem Jahr das Radgesetz als Teil des
       Mobilitätsgesetzes in Kraft treten“ kann. Dazu müsse der Entwurf bis Anfang
       Juli „juristisch geprüft und gemeinsam endverhandelt“ sein. Am 14. 12.
       findet die letzte Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses statt.
       
       Auf Nachfrage räumt Kerstin Stark vom „Volksentscheid Fahrrad“ ein, dass es
       sich nicht um einen verbindlichen Plan handele, sondern um einen Appell an
       den Senat. „Die Verbindlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit“, so
       Stark – schließlich habe die Koalition zugesichert, dass der massive Ausbau
       der Radverkehrsanlagen noch 2017 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt
       werde.
       
       „Wir haben in der Gruppe alle Fristen zurückgerechnet und einen
       vierwöchigen Puffer dazugegeben – so kommen wir auf Anfang Juli“, sagte die
       Sprecherin der Initiative der taz. „Ich gehe davon aus, dass der Senat die
       Dringlichkeit erkannt hat und jetzt seine Ressourcen bündelt. Jeder Monat,
       der vergeht, ist ein weiterer Monat mit einer völlig veralteten
       Infrastruktur.“
       
       Eine Idee, um schon mal in die Gänge zu kommen, hat die Initiative auch:
       Die erste Hälfte des Radgesetzes, in der es um Zuständigkeiten, Planungs-
       und Kontrollinstanzen geht, sei bereits juristisch geprüft, auch der
       allgemeine und der ÖPNV-Teil des „Mobilitätsgesetzes“, in das sich das
       Radgesetz am Ende einfügen soll. All dies könne schon „verhandelt und
       endabgestimmt“ werden. Andernfalls hätten die Initiativen und Verbände nach
       der Sommerpause nicht mehr genug Zeit.
       
       ## „Nicht verabredet“
       
       Von solchen Vorschlägen hält man in der Senatsverwaltung für Umwelt und
       Verkehr eher wenig. „Der Dialog Radgesetz diskutiert das Radgesetz“, so
       Matthias Tang, Sprecher von Senatorin Regine Günther (parteilos, für die
       Grünen), zur taz. „Es ist nicht verabredet worden, den allgemeinen Teil des
       Mobilitätsgesetzes und das ÖPNV-Gesetz dort zu behandeln.“ Die Verwaltung
       arbeite „intensiv“ am Referentenentwurf und komme „gut voran“. Es gehe
       darum, „den Entwurf für das Radgesetz so schnell wie möglich ins
       Abgeordnetenhaus einzubringen, ohne die nötige Sorgfalt zu
       vernachlässigen“.
       
       Der Grünen-Abgeordnete Stefan Gelbhaar, der mit am Dialogtisch sitzt,
       versteht, dass die AktivistInnen ungeduldig sind. „Das ist völlig
       nachvollziehbar.“ Aber Tempo ist für Gelbhaar auch nicht alles. Schließlich
       sei der neue Gesetzentwurf deutlich besser als der von der Initiative
       vorgelegte. Und: „Das erste Radgesetz ist schon verabschiedet“ – damit
       meint er den Nachtragshaushalt, in den Rot-Rot-Grün 10 Millionen Euro
       zusätzlich für den Radverkehr eingestellt hat.
       
       26 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
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