# taz.de -- Kritik am Radgesetz-Prozess: Die Ungeduld fährt mit
> Die Initiative Volksentscheid Fahrrad präsentiert einen Zeitplan, damit
> das Radgesetz noch dieses Jahr zustande kommt. Aber der Senat sitzt am
> längeren Hebel.
(IMG) Bild: Bei der alljährlichen ADFC-Sternfahrt dreht sich immer was
2016 war das Jahr, in dem sich was drehte. Die Initiative Volksentscheid
Fahrrad brachte in Eigenarbeit ein Radgesetz für Berlin zu Papier, ihre
Mitglieder sammelten, beseelt von der guten Sache, aus dem Stand 100.000
Unterschriften für ein Volksbegehren. Zu dem es dann nicht kam: Der
rot-schwarze Senat schlug bei der Prüfung des Gesetzentwurfs Wurzeln und
wurde von Rot-Rot-Grün abgelöst, das sich auch nicht beeilte, aber einen
Dialog anschob, um das „Gesetz zur Förderung des Radverkehrs“ neu zu
erfinden.
Wird 2017 das Jahr des Stillstands? Die Volksentscheidsinitiative
befürchtet das. Nachdem es beim Start des Rad-Dialogs im Februar so aussah,
als könne das Berliner Radgesetz noch vor der Sommerpause in Kraft treten,
warnen die AktivistInnen davor, dass dieses Jahr nichts mehr daraus wird.
Am Montag verkündeten sie nun, in der vorerst letzten Dialogrunde habe man
gemeinsam mit den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen „einen Zeitplan für
den Senat erarbeitet“. Der solle „ermöglichen, dass am 14. Dezember als
letztmöglichem Termin in diesem Jahr das Radgesetz als Teil des
Mobilitätsgesetzes in Kraft treten“ kann. Dazu müsse der Entwurf bis Anfang
Juli „juristisch geprüft und gemeinsam endverhandelt“ sein. Am 14. 12.
findet die letzte Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses statt.
Auf Nachfrage räumt Kerstin Stark vom „Volksentscheid Fahrrad“ ein, dass es
sich nicht um einen verbindlichen Plan handele, sondern um einen Appell an
den Senat. „Die Verbindlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit“, so
Stark – schließlich habe die Koalition zugesichert, dass der massive Ausbau
der Radverkehrsanlagen noch 2017 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt
werde.
„Wir haben in der Gruppe alle Fristen zurückgerechnet und einen
vierwöchigen Puffer dazugegeben – so kommen wir auf Anfang Juli“, sagte die
Sprecherin der Initiative der taz. „Ich gehe davon aus, dass der Senat die
Dringlichkeit erkannt hat und jetzt seine Ressourcen bündelt. Jeder Monat,
der vergeht, ist ein weiterer Monat mit einer völlig veralteten
Infrastruktur.“
Eine Idee, um schon mal in die Gänge zu kommen, hat die Initiative auch:
Die erste Hälfte des Radgesetzes, in der es um Zuständigkeiten, Planungs-
und Kontrollinstanzen geht, sei bereits juristisch geprüft, auch der
allgemeine und der ÖPNV-Teil des „Mobilitätsgesetzes“, in das sich das
Radgesetz am Ende einfügen soll. All dies könne schon „verhandelt und
endabgestimmt“ werden. Andernfalls hätten die Initiativen und Verbände nach
der Sommerpause nicht mehr genug Zeit.
## „Nicht verabredet“
Von solchen Vorschlägen hält man in der Senatsverwaltung für Umwelt und
Verkehr eher wenig. „Der Dialog Radgesetz diskutiert das Radgesetz“, so
Matthias Tang, Sprecher von Senatorin Regine Günther (parteilos, für die
Grünen), zur taz. „Es ist nicht verabredet worden, den allgemeinen Teil des
Mobilitätsgesetzes und das ÖPNV-Gesetz dort zu behandeln.“ Die Verwaltung
arbeite „intensiv“ am Referentenentwurf und komme „gut voran“. Es gehe
darum, „den Entwurf für das Radgesetz so schnell wie möglich ins
Abgeordnetenhaus einzubringen, ohne die nötige Sorgfalt zu
vernachlässigen“.
Der Grünen-Abgeordnete Stefan Gelbhaar, der mit am Dialogtisch sitzt,
versteht, dass die AktivistInnen ungeduldig sind. „Das ist völlig
nachvollziehbar.“ Aber Tempo ist für Gelbhaar auch nicht alles. Schließlich
sei der neue Gesetzentwurf deutlich besser als der von der Initiative
vorgelegte. Und: „Das erste Radgesetz ist schon verabschiedet“ – damit
meint er den Nachtragshaushalt, in den Rot-Rot-Grün 10 Millionen Euro
zusätzlich für den Radverkehr eingestellt hat.
26 Jun 2017
## AUTOREN
(DIR) Claudius Prößer
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