# taz.de -- Neues Geldwäschegesetz: Schleierhaftes Transparenzregister
       
       > Verschachtelte Firmenkonstrukte sollen dank eines Registers transparenter
       > werden. Einsicht erhält nur, wer ein „berechtigtes Interesse“ hat.
       
 (IMG) Bild: Hatten die denn ein berechtigtes Interesse? Preisverleihung für die Enthüllung der Panama-Papers mit Giovanni di Lorenzo und Redakteuren der „Süddeutschen Zeitung“
       
       Berlin taz | Unternehmen in Deutschland müssen künftig ihre wahren
       Eigentümer preisgeben. Das sieht das neue Transparenzregister vor, das der
       Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat. Die Bundesregierung setzt
       damit einen Teil der vierten EU-Geldwäscherichtlinie um.
       
       Demnach müssen deutsche Unternehmen und Stiftungen offenlegen, welche
       natürlichen Personen die wahren Eigentümer sind. Das Register ist nicht
       öffentlich zugänglich, sondern steht Behörden nur im Rahmen ihrer Aufgaben
       und anderen Personen wie auch Nichtregierungs-Organisationen lediglich bei
       „berechtigtem Interesse“ zur Verfügung.
       
       Diese kritisieren das Gesetz aber heftig: „Es ist in mancherlei Hinsicht
       ein Rückschritt und öffnet die Tür für Geldwäsche“, sagte Markus Meinzer,
       Finanz- und Steueranalyst bei der Nichtregierungsorganisation Tax Justice
       Network (TJN). [1][Er kritisierte die Organisation] den beschränkten Zugang
       der Öffentlichkeit – vor allem, dass etwa Journalisten „berechtigtes
       Interesse“ vorweisen müssen. Dies eröffne die Möglichkeit, sie
       auszuspionieren, da Reporter Details ihrer Recherchen bekannt geben
       müssten.
       
       Außerdem sei die Transparenzpflicht leicht zu umgehen, sagte Meinzer. Es
       greife nur dann, wenn die Firma oder deren Aktionäre direkt von einem
       wahren Eigentümer kontrolliert würden. Bei mehreren Rechtsträgern fällt die
       Deklarationspflicht auf den wahren Eigentümer selbst. Im übertragenen Sinne
       heiße das: „Das Gesetz befreit alle Autos mit verdeckten Nummernschildern
       von Tempolimits und verlangt Selbstbeschuldigung von den FahrerInnen“, so
       Meinzer.
       
       ## Linke fordern frei zugängliches Register
       
       Axel Troost, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag
       ist ebenfalls unzufrieden mit dem beschlossenen Gesetz. „Der Entwurf fällt
       hinter europäische Standards zurück und untergräbt die Wirksamkeit des
       Geldwäschegesetzes als Ganzes“, sagte Troost.
       
       Er verlangt die öffentliche Identifizierung sämtlicher EU Offshore
       Unternehmen. Troost forderte ein „öffentliches, frei zugängliches,
       kostenfreies Register, in welchem ausnahmslos die tatsächlich
       wirtschaftlich Berechtigten identifiziert sein müssen“.
       
       20 May 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.taxjustice.net/2017/05/18/germany-rejects-beneficial-ownership-transparency/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dario Dietsche
       
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