# taz.de -- Neues Geldwäschegesetz: Schleierhaftes Transparenzregister
> Verschachtelte Firmenkonstrukte sollen dank eines Registers transparenter
> werden. Einsicht erhält nur, wer ein „berechtigtes Interesse“ hat.
(IMG) Bild: Hatten die denn ein berechtigtes Interesse? Preisverleihung für die Enthüllung der Panama-Papers mit Giovanni di Lorenzo und Redakteuren der „Süddeutschen Zeitung“
Berlin taz | Unternehmen in Deutschland müssen künftig ihre wahren
Eigentümer preisgeben. Das sieht das neue Transparenzregister vor, das der
Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat. Die Bundesregierung setzt
damit einen Teil der vierten EU-Geldwäscherichtlinie um.
Demnach müssen deutsche Unternehmen und Stiftungen offenlegen, welche
natürlichen Personen die wahren Eigentümer sind. Das Register ist nicht
öffentlich zugänglich, sondern steht Behörden nur im Rahmen ihrer Aufgaben
und anderen Personen wie auch Nichtregierungs-Organisationen lediglich bei
„berechtigtem Interesse“ zur Verfügung.
Diese kritisieren das Gesetz aber heftig: „Es ist in mancherlei Hinsicht
ein Rückschritt und öffnet die Tür für Geldwäsche“, sagte Markus Meinzer,
Finanz- und Steueranalyst bei der Nichtregierungsorganisation Tax Justice
Network (TJN). [1][Er kritisierte die Organisation] den beschränkten Zugang
der Öffentlichkeit – vor allem, dass etwa Journalisten „berechtigtes
Interesse“ vorweisen müssen. Dies eröffne die Möglichkeit, sie
auszuspionieren, da Reporter Details ihrer Recherchen bekannt geben
müssten.
Außerdem sei die Transparenzpflicht leicht zu umgehen, sagte Meinzer. Es
greife nur dann, wenn die Firma oder deren Aktionäre direkt von einem
wahren Eigentümer kontrolliert würden. Bei mehreren Rechtsträgern fällt die
Deklarationspflicht auf den wahren Eigentümer selbst. Im übertragenen Sinne
heiße das: „Das Gesetz befreit alle Autos mit verdeckten Nummernschildern
von Tempolimits und verlangt Selbstbeschuldigung von den FahrerInnen“, so
Meinzer.
## Linke fordern frei zugängliches Register
Axel Troost, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag
ist ebenfalls unzufrieden mit dem beschlossenen Gesetz. „Der Entwurf fällt
hinter europäische Standards zurück und untergräbt die Wirksamkeit des
Geldwäschegesetzes als Ganzes“, sagte Troost.
Er verlangt die öffentliche Identifizierung sämtlicher EU Offshore
Unternehmen. Troost forderte ein „öffentliches, frei zugängliches,
kostenfreies Register, in welchem ausnahmslos die tatsächlich
wirtschaftlich Berechtigten identifiziert sein müssen“.
20 May 2017
## LINKS
(DIR) [1] http://www.taxjustice.net/2017/05/18/germany-rejects-beneficial-ownership-transparency/
## AUTOREN
(DIR) Dario Dietsche
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