# taz.de -- Racial Profiling in Deutschland: Auf der Suche nach „Nordafrikanern“
       
       > Kleine Anfrage der Grünen: Gegen wen ist die Polizei an Silvester in Köln
       > tatsächlich vorgegangen? Die Antwort wirft weitere Fragen auf.
       
 (IMG) Bild: Silvester 2016 in Köln: ein Fall von Racial Profiling?
       
       Berlin taz | Laut zahlreichen Augenzeugenberichten soll die Polizei an
       Silvester am Kölner Hauptbahnhof Ankommende nach Hautfarben getrennt und
       „nordafrikanisch“ aussehende junge Männer stundenlang eingekesselt haben.
       Nun begehrten die Grünen Auskunft von der Bundesregierung über den
       aktuellen Ermittlungsstand. Die Antwort des Innenministeriums, die der taz
       vorliegt, wirft weiter Fragen auf.
       
       Noch Mitte Februar hatte die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine
       Anfrage der Linksfraktion mitgeteilt, die Bundespolizei habe am und im
       Kölner Hauptbahnhof „etwa 2.000 an- und abreisende nordafrikanische Männer
       festgestellt“. Diese Behauptung taucht in der Antwort auf die
       Grünen-Anfrage nun nicht mehr auf. Das könnte daran liegen, dass sie nicht
       zu belegen ist.
       
       Dafür sprechen die Angaben, die das Innenministerium auf die Frage macht,
       wie viele Personen von individuellen Maßnahmen der Bundespolizei betroffen
       waren. Demnach ging sie gegen insgesamt 1.288 Menschen präventiv vor.
       Darunter befinden sich 951 Platzverweise, bei denen es allerdings bis auf
       ganz wenige Ausnahmen keine Identitätsfeststellungen gab.
       
       Weiter gab es 311 Identitätsfeststellungen und 21 Durchsuchungen, bei denen
       die Staatsangehörigkeit der Betroffenen nicht dokumentiert worden ist.
       Außerdem gab es noch vier Ingewahrsamnahmen, die jedoch sämtlich
       afghanische Staatsbürger betrafen, sowie eine Aufenthaltsermittlung, bei
       der es um einen Deutschen ging.
       
       Acht Straftaten wurden in der Silvesternacht bei der Bundespolizei
       angezeigt. Darunter findet sich ein Fall von sexueller Belästigung, bei der
       ein Westafrikaner als Tatverdächtiger gilt. Ansonsten reicht die Palette
       der angezeigten Delikte von Beleidigung (Deutscher) über Widerstand gegen
       Vollstreckungsbeamte (Deutscher) bis zum Verstoß gegen das Waffengesetz
       (Deutscher). Unter den insgesamt 24 Tatverdächtigen befinden sich 4
       Nordafrikaner. Bei 13 Personen wird als Staatsangehörigkeit „unbekannt“
       angegeben.
       
       Das Agieren der Polizei war von Menschenrechtsorganisationen scharf
       kritisiert worden. Es habe sich „um einen eindeutigen Fall von Racial
       Profiling“ gehandelt, konstatierte Amnesty International. Die Humanistische
       Union forderte „eine lückenlose Aufklärung des Polizeieinsatzes in der
       Kölner Silvesternacht“. Erstaunlich: Laut Bundesinnenministerium sind
       solche Stellungnahmen „der Bundesregierung nicht bekannt“.
       
       Der grüne Abgeordnete Volker Beck kann das nicht nachvollziehen. „Das zeugt
       nicht davon, dass man sich mit der Problematik ernsthaft auseinandergesetzt
       hat“, sagt Beck der taz. „Dabei ist Fehlerkorrektur essenziell für eine
       demokratische und effiziente Polizeiarbeit.“ Gefahrenabwehr könne „nicht
       bedeuten, dass Hunderte anlasslos polizeilichen Maßnahmen unterworfen
       werden, weil sie anders aussehen als die Mehrheit“.
       
       22 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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