# taz.de -- Kommentar zu Freihandelsabkommen: Lobbyismus wird schwerer
       
       > Die geplanten Freihandelsabkommen haben es jetzt schwer. Doch ein
       > Gerichtshof für multinationale Investitionsstreitigkeiten ist bereits
       > geplant.
       
 (IMG) Bild: Auch wenn es für die Freihandelabkommen gerade nicht so gut aussieht, haben die Befürworter schon vorgesorgt
       
       Schlechte Nachrichten für alle Fans des schrankenlosen Freihandels: Der
       Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass auch die einzelnen nationalen
       Parlamente die EU-Freihandelsabkommen absegnen müssen – zumal wenn dort die
       umstrittenen Investorenschutzklauseln verankert sind. Dieses Urteil war
       erwartet worden, dennoch hat es weitreichende Konsequenzen.
       
       Erstens: Die geplanten Freihandelsabkommen verlieren weitgehend ihren Sinn.
       In Wahrheit ging es nie darum, den freien Warenverkehr zu fördern.
       Stattdessen sollte die Lobbymacht der Unternehmen gestärkt werden. Denn die
       Investitionsschutzklauseln hätten es den transnationalen Firmen gestattet,
       gegen Staaten zu klagen, wann immer sie ihre „legitimen Erwartungen“ auf
       einen Gewinn gefährdet sehen. Die Unternehmen hätten also nur damit drohen
       müssen, Milliardenklagen einzureichen – schon hätten sie viele missliebige
       Gesetze im Umwelt- oder Verbraucherschutz verhindern können. Der
       Bürgerprotest ist daher in vielen EU-Ländern erheblich, so dass einige
       Nationalparlamente nicht zustimmen dürften.
       
       Zweitens: Trotzdem sollte sich niemand der Illusion hingeben, dass der
       Kampf gegen den Investorenschutz endgültig entschieden sei. Denn längst hat
       die EU-Kommission einen Umweg ersonnen: Sie will einen multinationalen
       Gerichtshof für Investitionsstreitigkeiten einrichten.
       
       Ein echter Gerichtshof wäre zwar besser als die bilateralen
       Schiedsgerichte, die bisher die Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten
       und Unternehmen entscheiden. Aber der fundamentale Mangel wäre nicht
       beseitigt: Wieder würde eine Sonderjustiz für transnationale Unternehmen
       eingerichtet, die diesen eine besondere Lobbymacht verschafft.
       
       Es ist ganz einfach: Europa ist ein Rechtsstaat, die USA und Kanada sind es
       auch. Sondergerichte für transnationale Unternehmen sind also überflüssig.
       
       16 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrike Herrmann
       
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