# taz.de -- Kommentar Investorenschutzgerichte: Paralleljustiz durch Freihandel
       
       > Ein luxemburgischer Investmentfonds verklagt Spanien wegen gestrichener
       > Zulagen. So könnte die Paralleljustiz der Freihandelsabkommen aussehen.
       
 (IMG) Bild: Solarpark in Sevilla
       
       Eine stolze Summe: 128 Millionen Euro muss die [1][spanische Regierung an
       den Investmentfonds Eiser Infrastructure] zahlen, der in Luxemburg sitzt.
       So hat es ein Schiedsgericht in Washington entschieden.
       
       Zunächst mag das Urteil fair erscheinen. Eiser hat in spanische Solarparks
       investiert, weil man von staatlichen Zulagen profitieren wollte. Doch als
       die Eurokrise ausbrach, musste die spanische Regierung sparen und hat diese
       Solarzulagen gekürzt. Eiser fühlte sich geprellt. Trotzdem ist der Fall
       seltsam. Denn der Investmentfonds war keineswegs die einzige Firma, die in
       spanische Solarparks investiert hat. Auch spanische Unternehmen waren
       beteiligt. Doch die Spanier erhielten keinen Schadenersatz – weil spanische
       Gerichte entschieden haben, dass es rechtens war, dass der Staat die
       Zulagen streicht.
       
       Dieser Fall aus Spanien zeigt erneut, wie gefährlich die sogenannten
       Investitionsschutzklauseln sind, die sich in der internationalen
       Energiecharta finden und die auch in fast jedem anderen Freihandelsabkommen
       verankert sind. Denn es wird eine Paralleljustiz für ausländische Konzerne
       etabliert. Sie können ein Schiedsgericht in Washington anrufen, wann immer
       sie ihre „legitimen Gewinnerwartungen“ geschmälert sehen. Bizarre
       Konsequenz: Die Gerichte in demokratischen Ländern wie Spanien werden
       ausgehebelt.
       
       Deutschland macht ähnliche Erfahrungen. Alle großen Energiekonzerne klagen
       gegen den Atomausstieg. Aber nur Vattenfall ist im Ausland angesiedelt und
       kann daher vor ein Schiedsgericht in Washington ziehen. Dort verlangen die
       Schweden fast 5 Milliarden Euro von der Bundesregierung, was sie bei einem
       deutschen Gericht niemals durchsetzen könnten.
       
       Ein bekanntes Sprichwort lautet: „Aus Schaden wird man klug.“ Doch bei den
       Europäern ist dies leider noch nicht zu erkennen. Im geplanten
       Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) ist „Investorenschutz“ noch immer
       vorgesehen.
       
       8 May 2017
       
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