# taz.de -- Berichte von syrischen Folteropfern: Gemartert und gedemütigt
       
       > In Deutschland haben Syrer Anzeige gegen Geheimdienstvertreter in
       > Damaskus erstattet. Die Opfer werden dieser Tage vernommen.
       
 (IMG) Bild: Abir Farhud und Khaled Rawas leben seit September 2015 in Deutschland – hier zu sehen mit ihrer Tochter in Berlin
       
       Berlin taz | Abir Farhud spricht routiniert. Sie erzählt nicht zum ersten
       Mal, dass der Leiter der Abteilung 215 des Militärgeheimdienstes in
       Damaskus alle Frauen nacheinander in sein Büro bestellt. Wie auch sie sich
       hat ausziehen müssen und er ihre Brüste betatscht hat. Das war im Dezember
       2012. Die 30-jährige Absolventin der Kunsthochschule Damaskus hatte
       friedlich demonstriert, Medikamente durch Checkpoints geschmuggelt und
       Lautsprecher in Mülleimern versteckt, um öffentliche Plätze mit
       Revolutionsliedern zu beschallen. „Eine tolle Zeit“, erinnert sie sich.
       
       Bis zu ihrer Festnahme. Während die anderen Frauen in ihrer Zelle vor allem
       mit Schlägen und Elektroschocks gequält wurden, kämpfte Abir mit
       psychologischer Folter. „Sie haben mich vor den Soldaten nackt in den
       Korridor gestellt und gedroht, sie würden meine Jungfräulichkeit testen,
       weil ich eine Hure der Freien Syrischen Armee sei“, sagt die Aktivistin.
       Die Demütigungen und Beleidigungen seien so verletzend gewesen, dass sie
       sich manchmal Schläge mit dem Stock statt mit Worten gewünscht hätte, fügt
       sie hinzu.
       
       Was Abir während der 33 Tage und 11 Verhöre in Abteilung 215 erlebt hat,
       erzählt sie am heutigen Freitag dem Generalbundesanwalt. Denn sie ist eine
       von neun syrischen Zeugen, die in Deutschland Strafanzeige gegen führende
       Mitglieder des Militärgeheimdienstes erstattet haben. Opfer und mutmaßliche
       Täter sind Syrer, die Verbrechen haben in Syrien stattgefunden – und doch
       könnte der Fall vor einem deutschen Gericht landen.
       
       Denn die Bundesrepublik wendet das sogenannte Weltrechtsprinzip an, wonach
       manche Straftaten so schrecklich sind, dass sie die ganze Welt angehen.
       Dazu zählen Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit. Werden diese weder in dem betroffenen Land noch
       international juristisch verfolgt, können nationale Gerichte einspringen.
       Genau das passiert im Falle Syriens. Weil Russland mit seinem Veto im
       Weltsicherheitsrat den Weg zum Internationalen Strafgerichtshof in Den
       Haag versperrt, klagen erfahrene Juristen jetzt vor Gerichten in Europa.
       
       ## Caesar liefert Beweise
       
       Für den syrischen Anwalt Anwar al-Bunni ist das ein Durchbruch. In Syrien
       gelte seit 50 Jahren eine Politik der Straflosigkeit, sagt er, die
       Strafanzeigen machten damit endlich Schluss. Al-Bunni arbeitet eng mit dem
       Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) zusammen,
       das die Anzeige Anfang März bei der Bundesanwaltschaft eingereicht hat.
       Diese verhört jetzt die ersten Zeugen – ein positives Signal nach nur zwei
       Monaten, meint ECCHR-Anwalt Patrick Kroker. Karlsruhe führt seit 2011 ein
       Strukturermittlungsverfahren zur Lage in Syrien, jetzt müssten gezielte
       Ermittlungen gegen die Beschuldigten und internationale Haftbefehle folgen,
       fordert Kroker.
       
       In Spanien sind bereits neun Vertreter des Militärgeheimdienstes wegen
       Staatsterrorismus angeklagt. Das Verfahren basiert auf den Fotos des
       Militärfotografen „Caesar“, der im Auftrag des syrischen Regimes 6.786
       getötete Gefangene fotografierte und diese Bilder aus dem Land schmuggelte.
       Abgemagerte, geschundene Körper. Nie zuvor habe er etwas so Schreckliches
       gesehen, sagt der britische Anwalt Toby Cadman, der Caesar befragt hat.
       „Industrialisierte Folter an Kindern, Frauen, Alten – das sind keine
       Terroristen, sondern normale Leute.“
       
       Menschen wie der 43-jährige Lieferwagenfahrer Abdul, der 2013 in einem
       Haftzentrum in Damaskus starb. Seine in Spanien lebende Schwester erkannte
       ihn auf den Fotos und tritt als Anklägerin auf. Da sie spanische
       Staatsbürgerin ist und in Spanien die Verwandten von Verschwundenen selbst
       als Opfer gelten, kann ein spanisches Gericht aktiv werden. „Wir
       argumentieren nicht, dass ein Mann willkürlich verhaftet, verschleppt,
       gefoltert und hingerichtet wurde, sondern wir reden von einer staatlichen
       Politik, die von oberster Stelle der syrischen Regierung beschlossen
       wurde“, erklärt Cadman, der den Fall betreut.
       
       ## Institutionelle Folter
       
       Diese Systematik ist der Hauptunterschied zwischen den Verbrechen des
       Assad-Regimes und den Gräueltaten anderer Kriegsparteien in Syrien. Auch
       Rebellen foltern Gefangene, auch der IS tötet willkürlich und auch bei
       US-Luftangriffen sterben Zivilisten. Aber die Gewalt Assads ist
       institutionalisiert, ein ganzer Staatsapparat ist mit der Vernichtung von
       Zivilbevölkerung beschäftigt. James Rodehaver, Koordinator der
       UN-Untersuchungskommission für Syrien, spricht von einer „institutionellen
       Struktur mit eindeutigen Praktiken von schwerem Missbrauch, Verweigerung
       von humanitärer Hilfe und unmenschlichen Haftbedingungen, die sämtlich den
       Tatbestand der Massenvernichtung erfüllen“. Damit zählten die Verbrechen
       des Regimes zu den schwersten im Recht der Menschheit, so Rodehaver.
       
       Beweise gibt es genug, auch schriftliche. Die Kommission für Internationale
       Gerechtigkeit und Verantwortung (CIJA) hat etwa eine Million syrischer
       Dokumente gesichert, die Befehlsketten und Verantwortlichkeiten beweisen.
       Und auch die Caesar-Fotos führen direkt zu Regime-Vertretern. Denn an den
       Leichen der Gefangenen sind Nummern angebracht. „Unglaublich“ findet das
       der ehemalige Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda
       Stephen Rapp. „Wir hatten keine Beweismittel in Form von Dokumenten wie in
       Syrien“, so Rapp. Selbst in Nürnberg habe es das nicht gegeben. „Die Nazis
       hatten den Leichen keine Nummern aufgemalt, so dass man hätte feststellen
       können, wer sie sind und wo man ihnen das angetan hatte. Um dann
       herauszufinden, wer für diesen Ort zuständig war“, erklärt der
       Staatsanwalt. „Dieses Regime denkt, es kommt damit davon.“
       
       Genau das dürfe nicht passieren, meint Rapp. Denn sonst läge das über
       Jahrzehnte errichtete System internationaler Völkerrechts- und
       Schutzbestimmungen in Trümmern. „Es gibt Regeln, etwa dass man keine
       Krankenhäuser angreift“, sagt der Jurist. „In Syrien zielen sie auf
       medizinische Einrichtungen.“ Wenn solche Verbrechen straflos blieben,
       würden Machthaber anderswo ermutigt, das Gleiche zu tun. „Ungerechtigkeit
       an einem Ort gefährdet die Gerechtigkeit überall“, warnt Rapp.
       
       Und Gerechtigkeit sei ein Ziel der syrischen Revolution, sagt Khaled Rawas,
       ein weiterer Zeuge des ECCHR. Der Student der Ingenieurwissenschaften
       organisierte Proteste und wurde zweimal verhaftet. Auch er landete in
       Abteilung 215, ein Jahr vor Abir – seiner damaligen Mitstreiterin und
       heutigen Frau. Khaled wurde schwer misshandelt, aber schlimmer war für den
       28-Jährigen, als er die Folter zweier Häftlinge einmal mitansehen musste.
       „Sie haben mit einer Eisenkette auf sie eingeschlagen, an der ein Haken
       befestigt war, sodass Fleischfetzen aus ihren Körpern herausgerissen
       wurden“, erinnert er sich. Die Schreie und Bilder werde er nicht mehr los.
       
       Viele ihrer früheren Mitstreiter seien tot, verhaftet oder verschwunden,
       sagt Abir. Wer konnte, habe sich in Sicherheit gebracht und Syrien
       verlassen. Für Abir ist die Strafanzeige in Deutschland die Fortsetzung der
       Revolution mit juristischen Mitteln. „Es gibt uns noch, die friedliche
       Zivilbewegung“, betont sie. Und diese fordere weiterhin Freiheit und einen
       Rechtsstaat für Syrien.
       
       11 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kristin Helberg
       
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