# taz.de -- Tödliche Polizeischüsse: Der Fall Grigorij S.
       
       > Drei Schüsse feuert ein Zivilpolizist aus nächster Nähe auf Grigorij S.
       > ab. Der stirbt. Der Fall ist typisch für mangelnde Kompetenz der Polizei.
       
 (IMG) Bild: Der Balkon des Ein-Zimmer-Apartments, in dem Grigorij S. wohnte
       
       Memmingen taz | Grigorij S. bereitet seine Brotzeit zu, füllt Kaffee in die
       Thermoskanne. Dann verstaut er seine Sachen in einem Rucksack, als wäre
       dies ein ganz normaler Arbeitstag. Doch in einem Detail weicht die
       Vorbereitung vom alltäglichen Ritual ab: S. versteckt unter seiner Kleidung
       mehrere Messer. Der 48-Jährige rechnet damit, dass die Polizei nach ihm
       sucht. Kurz nachdem er am Mittag des 11. März 2015 das Mehrfamilienhaus am
       Rande der oberschwäbischen Kleinstadt Memmingen verlässt, ist er tot –
       erschossen von einem Beamten.
       
       Ein Mann in einer psychischen Ausnahmesituation, bewaffnet mit einem
       Messer, erschossen in vermeintlicher Notwehr – der Fall Grigorij S. ist in
       vielerlei Hinsicht typisch. Und keine Seltenheit: Seit 1990 sind in
       Deutschland [1][mindestens 269 Menschen von Polizisten erschossen worden].
       Im Jahr 2016 starben 13 Menschen auf diese Weise – so viele wie seit den
       neunziger Jahren nicht mehr. 2015 waren es zehn; einer davon ist Grigorij
       S.. Hinter seinem Tod steckt eine individuelle und tragische Geschichte.
       Nachgegangen wird den Hintergründen in solchen Fällen nur selten; die
       Frage, wie es so weit kommen konnte, bleibt oft unbeantwortet.
       
       Drei Wochen nach dem Tod sitzt Sylvia King auf ihrer Couch und scheint
       durch die Wand in das angrenzende Ein-Zimmer-Apartment zu schauen, in dem
       S. wohnte. „Sie müssen den Falschen erwischt haben“, sagt King. Ihren
       ehemaligen Nachbarn in der ersten Etage des Neungeschossers beschreibt sie
       als „freundlich“ und „ruhig“. Als Dank für entgegengenommene Pakete habe er
       ihr hin und wieder Pralinen oder einen selbst geangelten Fisch gebracht.
       Dass er wie ein Verbrecher ums Leben gekommen ist, macht sie fassungslos.
       
       S. tritt an seinem Todestag kurz vor 13 Uhr vor die Haustür – da warten
       bereits sechs Polizisten in Zivil. Sie wollen einen Haftbefehl
       vollstrecken. Als S. die Beamten bemerkt, lässt er seinen Rucksack mit dem
       Proviant fallen und zückt ein Taschenmesser. Klingenlänge knapp 9
       Zentimeter. Die Polizisten versetzt das in höchste Alarmbereitschaft – so
       haben sie es in ihrer Ausbildung gelernt.
       
       Den Blick auf seine Verfolger gerichtet, versucht sich S. langsam zu
       entfernen. Das Messer in der Hand, läuft er rückwärts den Weg entlang, der
       etwa 60 Meter bis zu einer Straße führt. Drei Polizisten folgen ihm
       unmittelbar, zwei haben ihre Waffe gezogen. „Ich dachte zunächst, das sei
       ein Spiel“, sagt eine Rentnerin, die zufällig alles vom Balkon aus
       beobachtet. Erst als die Polizisten rufen, der Mann solle das Messer fallen
       lassen, wird ihr klar, dass es ernst ist. S. erreicht die Höflerstraße,
       eine kaum befahrene Gasse. Ab hier ist der Zeugin der Blick durch eine
       Tanne versperrt. Die drei Schüsse, die fallen, kann sie nur hören. Zwei
       treffen S. in die Brust, einer davon tödlich.
       
       [2][Wie die Mehrheit aller Erschossenen] war Grigorij S. weder mit einer
       Pistole bewaffnet noch mussten die Polizisten eine akute Straftat
       unterbinden. Typischerweise ereignen sich die meisten Fälle dieser Art im
       privaten Raum – und auch bei S. können keine Augenzeugen oder
       Videoaufnahmen dabei helfen, das Geschehen zu rekonstruieren.
       
       Bei dem Memminger Staatsanwalt Christoph Ebert laufen die Ergebnisse der
       Ermittlungen, die mit dem Bayerischen Landeskriminalamt eine externe
       Behörde übernimmt, zusammen. Der taz sagt Ebert, laut Tatortbericht und
       Obduktion seien die tödlichen Schüsse aus einer Distanz von nur einem Meter
       gefallen. Ein toxikologisches Gutachten habe bestätigt, dass die Polizisten
       zuerst Pfefferspray eingesetzt haben – doch davon habe sich S. nicht
       stoppen lassen.
       
       Der Staatsanwalt sagt, S. sei „mit kräftigen Schritten“ und nach vorne
       gebeugt auf den Polizisten zugegangen. Die Hand, in der er das Messer
       hielt, sei „wie eine Lanze nach vorn gestreckt“ gewesen, sodass der Abstand
       zwischen Klinge und Brustkorb des Beamten nur noch 60 Zentimeter betragen
       habe. Weil ein Ausweichen nicht mehr möglich gewesen sei, habe der Beamte
       im Zurückweichen den ersten Schuss abgegeben, ohne zu treffen. Dann schoss
       er zwei weitere Male auf den Brustkorb. Das Fazit des Staatsanwalts: „Ein
       Lehrbuchfall für Notwehrsituationen.“
       
       Doch es bleiben Fragen: Wieso gelingt es sechs Polizisten nicht, einen mit
       einem Messer bewaffneten Mann zu überwältigen, ohne ihn zu erschießen?
       Wieso haben die Beamten nicht einen größeren Abstand zu S. gehalten? Und
       wieso feuert ein ausgebildeter Beamter drei Schüsse in Brust- und nicht in
       Beinhöhe ab?
       
       Die Antworten von Polizei und Staatsanwaltschaft bleiben unbefriedigend.
       Ebert spricht vom „letzten Moment“, in dem sich der Polizist vor der
       Entscheidung sah: „Er oder ich.“ Dass sich die Situation so gefährlich
       zuspitzen konnte, liegt für ihn an dem langen Zögern vor der Schussabgabe.
       Die Beamten hätten früher schießen dürfen. S. Gefährlichkeit ist für Ebert
       unzweifelhaft: Vier weitere Messer wurden an seinem Körper und in seinem
       Auto gefunden.
       
       Nahezu immer, wenn Beamte in Deutschland einen Menschen erschießen,
       [3][sprechen die Behörden von Notwehr] – schon bevor die Umstände
       eingehender untersucht werden. Das soll die Polizisten schützen, doch
       Zweifel sind angebracht. „Immer wenn jemand zu Tode kommt, ist ein Fehler
       gemacht worden“, [4][sagt der Polizeiwissenschaftler Thomas Feltes].
       
       Fakt ist, Polizisten sind im Umgang mit der Waffe ungeübt, viele schießen
       in ihrem Dienstleben niemals auf einen Menschen. Fehler können bei der
       Schussabgabe passieren, häufig aber schon in den Augenblicken zuvor. Der
       Drang, Situationen unmittelbar lösen zu wollen, und das Ziehen der Waffe
       können erst die Gefahr erzeugen, in der der Schuss dann als letzte Option
       erscheint. So geschehen 2013, als ein Polizist zu einem verwirrten Nackten
       in den Berliner Neptunbrunnen stieg – und dann im Zurückweichen stolperte
       und schoss.
       
       [5][Der ungeübte Umgang mit psychisch Kranken] ist wohl das größte Problem.
       Mehr als die Hälfte der Opfer zwischen 2009 und 2017 gehört dieser Gruppe
       an. Oft fehlt es Polizisten an Wissen, wie Kranke auf Stressmomente
       reagieren und wie solche Situationen zu entschärfen sind. Bis auf wenige
       Ausnahmen werden Ermittlungsverfahren gegen die Schützen bald eingestellt.
       Gerichtsverfahren gegen Polizisten sind selten, zu Verurteilungen kommt es
       so gut wie nie.
       
       Zu einer der seltenen Verurteilungen kam es infolge eines Polizeieinsatzes
       in der Silvesternacht 2008. Im brandenburgischen Schönfließ will ein
       Verdächtiger mit dem Auto fliehen, als ihn Polizisten festzunehmen
       versuchen. Ein Polizist gibt sechs Schüsse durch die Seitenscheibe ab, um
       den Wagen zu stoppen. Er erhält eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen
       Totschlags in einem minder schweren Fall.
       
       Grigorij S. wird in den Pressemeldungen nach seinem Tod mit nur einem
       Attribut beschrieben: als Person, die „aufgrund diverser Konflikte mit
       Behörden bekannt war“. Doch das Bild ist vielschichtiger und gibt Hinweise
       darauf, wie es zu seinem Tod kommen konnte.
       
       1966 in Kasachstan geboren, kommt S. in den neunziger Jahren gemeinsam mit
       seiner Frau als Spätaussiedler nach Deutschland. Auch die meisten seiner
       Nachbarn in dem Memminger Hochhaus stammen aus der ehemaligen Sowjetunion.
       Sie schildern ihn als eher zurückgezogenen Menschen. An Feiern der
       Russlanddeutschen habe er nicht teilgenommen. Der gelernte Pilot arbeitete
       bei Liebherr in der Endmontage von Kühlgeräten. In einem Nachruf wird er
       als „zuverlässiger und fleißiger Mitarbeiter“ beschrieben.
       
       ## Ein Streit ums Sorgerecht
       
       Die Tragik liegt in S.' Kampf um seinen Sohn. Die Ehe zerbricht, nach der
       Scheidung bleiben der Sohn und die ältere Tochter bei der Mutter. Der Junge
       besucht seinen Vater regelmäßig. Auf S. Profil in einem russischen sozialen
       Netzwerk sieht man Bilder des stolzen Vaters mit seinen fröhlichen Kindern.
       Auch Nachbarn beschreiben S. als fürsorglich. Eine Frau im Haus erinnert
       sich, wie er stets nach unten eilte, wenn der Sohn beim Spielen gestürzt
       war oder mit anderen Kindern in Streit geriet.
       
       Als der Junge 14 Jahre alt ist, wird S. das Sorgerecht entzogen; wieso, ist
       nicht mehr herauszufinden, auch weil niemand aus seiner Familie aufzufinden
       ist oder bereit ist, zu reden. Später gibt es Probleme zwischen dem Sohn
       und der Mutter, der Junge soll in eine Pflegefamilie. Als man den Jungen
       bei ihm abholt, rastet S. aus. So erzählen es Menschen, die ihn kennen.
       Wegen Beleidigung und Verleumdung wird er zu einer zwölfmonatigen
       Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe fällt auch deshalb so hoch aus, weil
       S. bereits Vorstrafen hatte; für welche Vergehen, ist nicht bekannt.
       
       Doch ins Gefängnis will S. auf keinen Fall. Auf die Ladung zum Haftantritt
       soll er der Staatsanwaltschaft schriftlich geantwortet haben, eine
       Verhaftung könne zu einem Problem werden. Am Tag des tödlichen Geschehens
       war die Frist zum Haftantritt bereits über einen Monat verstrichen.
       
       ## Ein bekanntes Gesicht
       
       Dass der Versuch, ihn festzunehmen, derart eskalieren konnte, hat womöglich
       noch einen weiteren Grund. Als S. die Beamten vor seiner Haustür bemerkt,
       schaut er in ein ihm bekanntes Gesicht. Dieser Polizist war bereits dabei,
       als sein Sohn bei ihm abgeholt wurde, um ihn in die Pflegefamilie zu
       bringen. S. kennt ihn mit seinem Namen. Ihm wendet er sich schließlich mit
       seinem Messer zu. Und von ihm wird er erschossen. Der Einsatz dieses
       Beamten war vermutlich ein folgenschwerer Fehler. Einer, den weder Polizei
       noch Staatsanwalt kommentieren.
       
       Im Gespräch schildert Staatsanwalt Ebert die Bestürzung eines anderen
       Beamten, der bei der missglückten Verhaftung dabei war. Der Mann, ein
       erfahrener Polizeiausbilder, hatte ebenfalls seine Waffe auf S. gerichtet,
       auch er hätte schießen dürfen. „Wir haben es nicht geschafft, ihn
       festzunehmen“, soll er immer wieder gesagt haben. Noch am Tatort kümmert
       sich der Memminger Polizeihauptkommissar Rainer Fuhrmann um die Polizisten.
       Fuhrmann ist Leiter der sogenannten Verhandlungsgruppe, die in den
       siebziger Jahren für die Verhandlung mit Geiselnehmern oder
       Suizidgefährdeten gegründet wurde, inzwischen bietet sie aber auch bei
       internen Konfliktsituationen ihre Hilfe an.
       
       „Seit einigen Jahren dürfen auch Polizeibeamte Gefühle zeigen“, sagt
       Fuhrmann. Nach einem traumatischen Ereignis wie einer Schussabgabe oder dem
       Einsatz bei einem schweren Verkehrsunfall obliegt es dem
       Dienststellenleiter, seinen Beamten für einige Tage vom normalen Dienst
       abzuziehen. Normal sei, erklärt Fuhrmann, dass ein Polizist noch zwei oder
       drei Wochen unter seinen Eindrücken leide. Dauert es länger, empfiehlt er
       einen Notfallseelsorger oder den psychosozialen Dienst.
       
       ## Stress nach dem Schuss
       
       Eine Studie für die Deutsche Polizeihochschule kommt zu dem Ergebnis: Ein
       Drittel der Beamten zeigt nach einem Schusseinsatz nur geringfügige
       Stressreaktionen. Bei einem weiteren Drittel ist die Belastung größer,
       nimmt jedoch nach einigen Tagen oder einigen Wochen wieder ab. Ein letztes
       Drittel der Polizeibeamten hat dagegen über einen längeren Zeitraum mit den
       psychischen Folgen von Schusseinsätzen zu kämpfen. Einige finden nie mehr
       den Weg zurück in den Streifendienst.
       
       Wie üblich, werden auch gegen den Todesschützen im Fall Grigorij S.
       Ermittlungen aufgenommen. Noch am Tag des Einsatzes wird er vom
       Staatsanwalt befragt. Die Ermittlungen seien ein „rechtsstaatliches
       Grundprinzip und keine Vorverurteilung“, erklärt der Memminger
       Polizeihauptkommissar Fuhrmann. Dies vermittle er auch den Polizisten, denn
       für diese sei es durchaus problematisch, wenn nach so einem Ereignis
       „jemand kommt und es wagt, das Erlebte zu hinterfragen“.
       
       Für den Polizisten, der im März 2015 in Memmingen die tödlichen Schüsse auf
       Grigorij S. abgegeben hat, währt der Status als „Beschuldigter“ nur kurze
       Zeit. Die Gutachten des Landeskriminalamts stützen die Annahme der Notwehr.
       Nach einigen Tagen Auszeit sind der Schütze und seine Kollegen in ihrem
       normalen Dienst zurückgekehrt.
       
       Seit 1990 wurden mindestens 269 Menschen von Polizisten erschossen. Wie
       lässt sich das erklären? Das ganze Dossier von Erik Peter und Svenja
       Bednarczyk finden Sie unter [6][taz.de/polizeitote]
       
       16 May 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://taz.atavist.com/polizeitote#chapter-1957447
 (DIR) [2] https://taz.atavist.com/polizeitote#chapter-2336583
 (DIR) [3] https://taz.atavist.com/polizeitote#chapter-2410990
 (DIR) [4] https://taz.atavist.com/polizeitote#chapter-2274951
 (DIR) [5] https://taz.atavist.com/polizeitote#chapter-2274951
 (DIR) [6] /polizeitote
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Lesestück Recherche und Reportage
 (DIR) Polizei
 (DIR) Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
 (DIR) Tödliche Polizeischüsse
 (DIR) Psychische Erkrankungen
 (DIR) Polizei Berlin
 (DIR) Pfefferspray
 (DIR) Polizei Berlin
 (DIR) Lesestück Interview
 (DIR) Lesestück Meinung und Analyse
 (DIR) Polizeigewalt
 (DIR) Polizei
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Tödlicher Vorfall in Berlin: Polizist erschießt Frau in Wohnung
       
       Die Frau soll die Beamten zuvor mit einem Messer angegriffen haben. Der
       Vorfall zeigt Ähnlichkeiten mit einem tödlichen Polizeieinsatz 2013.
       
 (DIR) Pfefferspray führt zu Herzversagen: Tödlicher Polizeieinsatz
       
       Nach einem Pfefferspray-Einsatz der Polizei bei Hannover stirbt ein Mann.
       Der Fall liegt bei der Staatsanwaltschaft, aber ermitteln will die erst mal
       nicht
       
 (DIR) Polizeischüsse im Berliner Dom: Mit dem Leben davongekommen
       
       Polizisten schießen auf einen mit einem Messer Bewaffneten. Der wird ins
       Bein getroffen. Vergleichbare Fälle gehen zumeist tödlich aus.
       
 (DIR) Psychologe über tödliche Polizeischüsse: „Fast alle Fälle sind vermeidbar“
       
       Seit 1990 starben in Deutschland 269 Menschen durch Polizeischüsse. Viele
       Opfer haben eine psychische Erkrankung. Thomas Feltes über Deeskalation.
       
 (DIR) Kommentar Tödliche Polizeischüsse: Gefährlich überfordert
       
       Seit 1990 wurden mindestens 269 Menschen von Polizisten erschossen. Hinter
       den „Einzelfällen“ stehen strukturelle Probleme.
       
 (DIR) Chronik tödlicher Polizeischüsse: 269 Fälle
       
       Alle fünfeinhalb Wochen wird in Deutschland ein Mensch von Polizisten
       erschossen. Eine taz-Recherche trägt alle 269 Fälle seit 1990 zusammen.
       
 (DIR) Polizeischüsse mit Todesfolge seit 1990: Chronik der vermeidbaren Toten
       
       Todesfälle durch Polizeischüsse werden in Deutschland nicht systematisch
       aufgearbeitet. Eine taz-Recherche trägt alle 269 Fälle seit 1990 zusammen.