# taz.de -- Thomas Fischer hört als Bundesrichter auf: Recht rücksichtslos
       
       > Thomas Fischer geht in Pension. Als berserkerhafter Kolumnist ist er so
       > bekannt wie als Top-Jurist. Auch die Gerichte waren schon mit ihm
       > befasst.
       
 (IMG) Bild: Umstritten: BGH-Richter Thomas Fischer
       
       KARLSRUHE taz | Manchmal braucht es nicht allzu viel, um im Karlsruher
       Rechtsbiotop unter den Einser-Juristen mit ähnlichen Lebensläufen als
       bunter Vogel zu gelten. Doch Thomas Fischer, der Vorsitzende des 2.
       Strafsenats am Bundesgerichtshof hat sich diesen Ruf redlich verdient. Als
       Schulabbrecher, ehemaliger Kommunenbewohner, gescheiterter Rockmusiker und
       erfolgreicher Kriegsdienstverweigerer hat er für Richter eine wirklich
       ungewöhnliche Biografie vor zu weisen.
       
       Außerdem sorgt Fischer auch noch selbst dafür, dass er aus dem grauen
       Richter-Kollektiv heraussticht. Zuerst – branchenüblich – als Autor und
       Herausgeber des in Deutschland maßgeblichen Strafrechtskommentars. Dann
       seit zwei Jahren – für einen Bundesrichter eher unüblich – als
       Erfolgskolumnist bei Zeit Online. Als Richter tritt Thomas Fischer diese
       Woche seinen letzten Arbeitstag an. Als Kolumnist bleibt er der
       Öffentlichkeit wohl erhalten.
       
       Unter dem Titel „Fischer im Recht“ vertritt er meist liberale Positionen,
       zieht gegen Gesetzesverschärfungen zu Felde und warnt davor, alle
       gesellschaftlichen Probleme mit dem Strafrecht lösen zu wollen. Aber die
       tausende Leser erreicht er wohl vor allem deshalb, weil hier einer der
       höchsten Richter des Landes ganz ohne richterliche Mäßigung mit Begriffen
       wie „Wichsvorlage“, „Pimmel“, und „Nach-vorne-Ficken“ um sich schmeißt und
       sich über das „teigige“ Äußerliche von Beate Zschäpe auslässt.
       
       ## Abwatschen der Welt
       
       Er pflegt eine Art juristischen Gonzo-Journalismus, der auch vor
       irritierend frauenverachtenden Passagen nicht zurück schreckt. Etwa wenn er
       Beteiligten in einem Prozesses vorwirft, dass sie „ihre „Vagina mit dem
       Geldbeutel gleichsetzen“. Dass sich ein Bundesrichter traut, so hemmungslos
       Gott und die Welt abzuwatschen, sichert ihm allein schon die Bewunderung
       seiner Leser. Und den Neid so manches Journalisten. Wer schon
       hauptberuflich die letzte Instanz ist, dem billigen Leser gern auch in
       anderen Fragen Unfehlbarkeit zu.
       
       Juristen raufen sich bei Fischers wöchentlichen Ergüssen oft die Haare. Die
       Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg seufzt tief, wenn man
       sie auf den Publizisten Fischer anspricht. Der segelt hart an der Grenze
       des richterlichen Mäßigungsgebots. Und es ist auch nicht so ganz klar, ob
       es bisher bloß Glück war, dass er mit seinen oft vorschnellen Urteilen über
       laufende Verfahren keinen Anlass für einen Befangenheitsantrag in seinem
       Senat geliefert hat. 
       
       Fischer hält nicht viel von Mäßigung. Dem Spiegel sagt er: Man müsse doch
       über Recht und Gerechtigkeit nur reden, wenn man die Entstehungsbedingungen
       und die Wirklichkeit berücksichtige. „Wenn man an Kant denkt, muss man es
       auch für möglich halten, dass er Schweißfüße hatte“, findet Fischer. 
       
       ## Kaputte Fußbodenheizung
       
       Nimmt man ihn da beim Wort, kann man über den Top-Juristen und
       Alpha-Blogger kaum reden, ohne zwei Geschichten zu erzählen, nach denen man
       es für möglich hält, dass Thomas Fischer in eigener Sache ein ziemlich
       hemmungsloser Streithansel ist.
       
       Die eine ist schon legendär und handelt davon, wie Fischer jahrelang
       klagte, um endlich zum Vorsitzenden Richter ernannt werden. Das Verfahren
       um angeblich unangemessene Beurteilungen durch den Gerichtspräsidenten
       beschäftigte Gerichte und das Bundesjustizministerium über zweieinhalb
       Jahre. Der Streit drohte das höchstes Gericht teilweise lahmzulegen. Am
       Ende bekam Fischer seinen Posten und der Bundesgerichtshof unter seiner
       neuen Präsidentin Bettina Limperg seine Ruhe. 
       
       Die zweite Geschichte erzählen sich Karlsruher Juristen hinter
       vorgehaltener Hand, sie ist aber mit Gerichtsakten belegt. Als Thomas
       Fischer im Jahr 2000 an den BGH berufen wurde und sich in Karlsruhe und
       Umgebung nach einer Bleibe für sich und seine Familie umsah, wurde ihm die
       frühere Villa des bedeutenden Architekten Egon Eiermann in Baden-Baden zum
       Preis von damals 2 Millionen D-Mark angeboten. Fischer war nach eingehenden
       Besichtigungen von dem Denkmal moderner Architektur sehr angetan und griff
       zu. Rund eine Million D-Mark bezahlte er sofort, der Rest sollte später
       folgen.
       
       Erst zwei Jahre später will Fischer die Villa dann plötzlich zurück geben.
       Der Grund: die Fußbodenheizung im Nebenhaus, das er als Büro nutzte, sei
       defekt. Schon vor seinem Einzug ersatzweise angebrachte Radiatoren
       vermochten es nicht, die kalte Füße des Bundesrichters zu wärmen. Fischer
       fühlt sich wegen der irreparablen Fußbodenheizung getäuscht, zieht gegen
       den Verkäufer vor Gericht und trifft auf verständnisvolle Richterkollegen.
       „Gerade bei einer sitzenden Tätigkeit geschieht es besonders leicht, dass
       man friert“, schreibt das Landgericht Baden-Baden ungewöhnlich einfühlsam
       im Urteil. Fischer bekommt recht, der unterlegene Verkäufer wird wegen
       arglistiger Täuschung bei der defekten Heizung zur Rückabwicklung des
       gesamten Kaufs und Schadensersatz verurteilt. 
       
       ## Zermürbte Prozessgegner
       
       Das Urteil hält auch in der zweiten Instanz. Beide Parteien einigen sich
       halbwegs einvernehmlich auf eine Abwicklung, so scheint es. Fischer gibt
       dem ursprünglichen Besitzer neun Monate Zeit, einen neuen Käufer zu suchen,
       damit er das Geld hat, Fischer zu entschädigen. Dafür zieht die Gegenseite
       einen Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof, Fischers eigenem Haus,
       zurück.
       
       Doch dann gibt es wieder Schwierigkeiten: Mit Besichtigungsterminen der
       Kaufinteressenten, die Fischer Tage vorher angekündigt haben möchte und
       dann doch kurzfristig verlegt. Zermürbt vom jahrelangen Rechtsstreit und
       Gezergel um die Besichtigung, bietet schließlich der Verkäufer an, dass
       Fischer das Haus für die bereits bezahlte Million behalten kann.
       
       Und so wohnt der Bundesrichter bis heute in der fußkalten Eiermann-Villa,
       die er in einem Brief an den Verkäufer kurz vorher noch als „Beton-Museum“
       und „Fass ohne Boden“ bezeichnet hatte. Angesichts des mehr als halbierten
       Millionen-Kaufpreises offenbar ein erträgliches Schicksal.
       
       Fischer der Bulldozer, so haben ihn auch Richter-Kollegen erlebt. Bei
       kritischen öffentlichen Würdigungen reagiert er allerdings dünnhäutig und
       tritt auch mal nach. So erging es Sandra Maischberger, dem Spiegel wie auch
       der taz. Aber wer sollte auch dazu berufen sein, Thomas Fischer zu
       beurteilen? Außer Thomas Fischer.
       
       28 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Stieber
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Bundesgerichtshof
 (DIR) deutsche Justiz
 (DIR) Thomas Fischer
 (DIR) Gericht
 (DIR) Feminismus
 (DIR) NSA-Untersuchungsausschuss
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Gerichtsprozesse in den Medien: Richter fürchten neuen Pranger
       
       Beim Richtertag wurde diskutiert, ob Urteile im Fernsehen übertragen werden
       sollten. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt vor.
       
 (DIR) Offener Brief an Thomas Fischer: Er packt noch eins drauf
       
       Das Interview mit dem Richter Thomas Fischer über sein Frauenbild läuft
       gut. Danach fangen die Probleme an. Nun also: ein Brief.
       
 (DIR) Urteil zu Snowden-Vernehmung: BGH entmachtet Opposition
       
       Die links-grüne Minderheit im NSA-Ausschuss darf beim Bundesgerichtshof
       nicht klagen. Denn sie vertritt kein Viertel des Bundestags.