# taz.de -- Diskussion um „Hate Speech“: Hass bleibt privat
       
       > Online-Netzwerke müssen endlich gegen Hetze und Hasskriminalität
       > vorgehen. Dazu zwingt sie ein Gesetz. Zufrieden damit ist niemand.
       
 (IMG) Bild: Private Unternehmen entscheiden, was legal und was illegal ist: Heiko Maas am Handy
       
       „Ich bin dafür, dass wir die Gaskammern wieder öffnen und die ganze Brut da
       reinstecken.“ „Geh sterben, du schwule Sau!“ „Merkel muss öffentlich
       gesteinigt werden.“ Hate Speech im Internet findet täglich in vielfältiger
       Form in sozialen Medien statt. Unter dem Begriff werden verleumderische und
       beleidigende Aussagen gegen einzelne Personen sowie gruppenbezogene
       Menschenfeindlichkeit gefasst.
       
       Lange wurde ein härterer Umgang mit Hasskommentaren im Netz gefordert.
       Justizminister Heiko Maas (SPD) sah sich in der Verantwortung: „Für
       strafbare Hetze darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein
       wie auf der Straße. Dies besser durchzusetzen, sind wir den Opfern
       schuldig.“
       
       Am 5. April hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf gebilligt, der
       Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten in sozialen Netzwerken
       bekämpfen soll. Der Entwurf mit dem sperrigen Namen
       „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ zwingt die Plattformen zu verstärktem Einsatz
       gegen Hate Speech, ansonsten drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro.
       
       Ihre Pflicht wird es zukünftig sein, Posts bei „eindeutig illegalen
       Inhalten“ innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Bei schwierigen Inhalten
       wird den Plattformen eine Entscheidungsfrist von sieben Tagen gegeben.
       Zusätzlich müssen sie den Nutzer*innen ein funktionierendes System zum
       Melden zur Verfügung stellen, eine*n Ansprechpartner*in benennen sowie
       einmal im Quartal einen Rechenschaftsbericht auf ihrer Seite
       veröffentlichen. Der Bericht muss transparent machen, was gemeldet und was
       davon gelöscht wurde sowie wie viele Menschen insgesamt für die Aufgabe
       abgestellt sind.
       
       ## „Unpassende Beiträge“
       
       Zufrieden mit dem Gesetzesvorschlag ist außer dem Kabinett keine*r. Klar,
       dass die Plattformen mit dem Gesetz nicht einverstanden sind: Großer
       Arbeitsaufwand und hohe Bußgelder drohen Google, Facebook und Twitter,
       wenn sie nicht schnell genug reagieren. Schon jetzt müssen die sozialen
       Netzwerke strafbare Inhalte löschen, bisher aber ohne strafrechtliche
       Folgen.
       
       Heiko Maas nannte aktuelle Zahlen dazu: Während Twitter nur ein Prozent
       lösche, seien es bei Facebook 50, bei YouTube 90 Prozent. Doch durch das
       Löschen droht ein „Overblocking“ – kürzlich geschehen bei britischen
       Vlogger*innen. Ihre Videos wurden versteckt und konnten nicht mehr
       kommentiert werden.
       
       YouTube beabsichtigte durch das Verstecken, „unpassende Beiträge“ nicht
       mehr so einfach zugänglich zu machen. Doch durch ihren Versuch wurden vor
       allem LGBT*-freundliche Inhalte geblockt. Dazu zählte beispielsweise ein
       Video, in dem ein lesbisches Paar seine Ehegelöbnisse vorlas.
       
       Kritik kommt auch von anderer Seite. Der Deutsche Journalisten-Verband
       sieht in dem Gesetz eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit in
       Deutschland.
       
       Die Amadeu Antonio Stiftung, selbst aktiv gegen Hate Speech, kritisiert,
       dass private Unternehmen entscheiden, was legal und was illegal ist. Auf
       die Vorwürfe der Plattformen reagierte Maas und änderte seinen Vorschlag:
       Bußgelder fallen nun nicht nach einem einzelnen Fehlverhalten der
       Plattformen an.
       
       ## Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
       
       Doch Kritik am Gesetz ist weiterhin angebracht. Der Staat macht aus
       privaten Unternehmen Meinungspolizist*innen, die von nun an entscheiden, ob
       Hetze gegen Geflüchtete oder Morddrohungen gegen Journalist*innen im Netz
       stehen dürfen oder nicht.
       
       Man stelle sich Gleiches außerhalb des Internets vor: Auf der Straße werde
       ich verbal oder tätlich angegriffen. Doch statt die Polizei zu rufen, wende
       ich mich an eine private Sicherheitsfirma. Diese entscheidet, ob der
       Angriff illegal war. Dabei sollten das, auf der Straße wie im Netz,
       Aufgaben der Justiz sein.
       
       Gegen digitale Gewalt im Netz vorzugehen, ist wichtig. Maas' Gesetzentwurf
       hat einige Punkte, die helfen können und die die Plattformen zwingen,
       Verantwortung zu übernehmen. Aber was geschieht mit den Nutzer*innen, die
       hetzen und Cybermobbing betreiben? Bleiben sie unbestraft? Müsste nicht die
       Polizei zuständig für das Löschen illegaler Inhalte sein? Und ist diese
       überhaupt genügend sensibilisiert für das Thema Hate Speech?
       
       Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie Rassismus oder Antisemitismus
       kommt, wie Maas sagt, gleichermaßen auf der Straße wie im Netz vor. Sie zu
       bekämpfen bleibt eine Aufgabe, die über das Löschen einzelner Posts
       hinausgeht: Eine die Politik, Jusitz, Soziale Medien und die Gesellschaft
       gemeinsam in Angriff nehmen müssen.
       
       5 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Carolina Schwarz
       
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