# taz.de -- Hetze in Online-Netzwerken: Facebook muss nicht filtern
       
       > Justizminister Maas hat das geplante Gesetz gegen Hass in
       > Online-Netzwerken an einem zentralen Punkt entschärft. Und er stärkt die
       > Nutzerrechte.
       
 (IMG) Bild: Ist das schon, ähem, ein Hasskommentar?
       
       Berlin taz | Die Bundesregierung hat den Entwurf für das sogenannte
       Facebook-Gesetz zugleich entschärft und verschärft. Upload-Filter sollen
       nicht mehr vorgeschrieben werden, dafür sollen Bürger eigene
       Auskunftsansprüche über Hetzer bekommen.
       
       Vor zwei Wochen hatte Justizminister Heiko Maas (SPD) den Entwurf für ein
       Gesetz zur besseren Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken vorgestellt.
       Er konkretisierte die Pflicht von Portalen wie Facebook, rechtswidrige
       Inhalte zu löschen, sobald sie davon erfahren.
       
       Maas will vorschreiben, dass „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte binnen
       24 Stunden zu löschen sind und andere rechtswidrige Inhalte binnen sieben
       Tagen. Wenn dieses Löschmanagement nicht gut funktioniert (also nicht in
       jedem Einzelfall), kann das Bundesamt für Justiz ein Bußgeld bis zu 50
       Millionen Euro verhängen.
       
       Auf Wunsch anderer Ministerien hat Maas nun mehrere Änderungen vorgenommen.
       Die wichtigste betrifft den Verzicht auf Upload-Filter. Facebook ist also
       nicht mehr verpflichtet, Filter einzurichten, mit denen das erneute
       Hochladen eines beanstandeten rechtswidrigen Inhalts verhindert wird. Es
       bleibt aber dabei, dass Facebook alle bereits verbreiteten Kopien eines
       rechtswidrigen Eintrags löschen oder blockieren muss.
       
       ## Auskunftsanspruch gegenüber Telemediendiensten
       
       Die Anforderungen für das Löschmanagement sollen künftig jedoch mehr
       Delikte betreffen. Ursprünglich ging es nur um Hassdelikte wie Beleidigung
       und Volksverhetzung sowie strafbare Falschinformationen. Nun sollen die
       Netzwerke auch verpflichtet werden, terroristische, kinderpornografische
       und pornografische Inhalte binnen der Fristen zu löschen.
       
       Die dritte Änderung hat mit dem Löschmanagement der Netzwerke nicht direkt
       zu tun. Hier soll betroffenen Bürgern ein Auskunftsanspruch gegenüber
       Telemediendiensten gegeben werden, wenn dort ihre Persönlichkeitsrechte
       verletzt wurden. Das kann neben sozialen Netzwerken zum Beispiel auch
       Ärzte- und Hotelbewertungsportale betreffen. Künftig kann der Betroffene
       gerichtlich vom Mediendienst Auskunft über die Person verlangen, die ihn
       falsch oder beleidigend angeschwärzt hat.
       
       Soweit der Hetzer sich aber nur unter Pseudonym angemeldet hat, muss der
       Mediendienst nur dieses herausgeben. Es gibt keinen Anspruch, die
       IP-Adresse zu erhalten, um damit den Internetanschluss des Hetzers zu
       identifizieren. Deshalb müssen sich wohl auch Antifa-Aktivisten nun keine
       Sorge machen, dass Nazis auf diesem Weg ihr Schutz-Pseudonym
       auskundschaften können.
       
       Das Justizministerium hat den geänderten Gesetzentwurf am Montag der
       EU-Kommission notifiziert. Diese hat drei Monate Zeit zur Stellungnahme.
       Das Gesetz kann also frühestens Ende Juni im Bundestag beschlossen werden.
       Weitere Änderungen am Entwurf sind unwahrscheinlich, weil die
       Verabschiedung vor der Bundestagswahl dann kaum noch möglich wäre.
       
       30 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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