# taz.de -- Deutscher in Griechenland verurteilt: Das Urteil bleibt ein Skandal
       
       > Ein deutscher Rentner, der syrische Flüchtlinge über die Ägäis
       > transportierte, wurde in der Revision vor einem Gericht schuldig
       > gesprochen.
       
 (IMG) Bild: Rentner Bernd Keller kann sich wenigstens über seine Freilassung freuen
       
       Berlin taz | Die gute Nachricht zuerst: Bernd Keller kommt auf freien Fuß.
       Die schlechte gleich danach. Der Pensionär aus Deutschland ist dennoch
       wegen Einschleusens von 6 Personen ohne Einreiseerlaubnis zu 3,5 Jahren
       Haft verurteilt worden. Das hat ein Gericht auf der griechischen Insel
       Rhodos am Mittwoch im Revisionsverfahren entschieden. Weil Keller schon
       zweieinhalb Jahre in Haft sitzt, wurde er sofort freigelassen.
       
       In der Revision wurde das ursprüngliche Strafmaß von 16,5 Jahren aus dem
       ersten Verfahren erheblich verkürzt. Bernd Keller wird auch kein
       Profitstreben mehr unterstellt. Er habe nicht aus Geldgier gehandelt und
       sei auch kein „Mehrfachtäter“. Seine Frau wurde freigesprochen. Dem Ehepaar
       wird das beschlagnahmte Geld und vor allem das beschlagnahmtes Boot
       zurückgegeben.
       
       Seit September 2014 saß der 69-jährige deutsche Rentner in griechischer
       Haft. Der pensionierte Beamte aus Hessen hatte auf seinem Holzboot eine
       syrische Flüchtlingsfamilie von der Türkischen Riviera auf die griechische
       Insel Symi mitgenommen (die taz berichtete). Nach Meinung der griechischen
       Justiz hatte er damit den Tatbestand des Menschenschmuggels erfüllt.
       
       ## Verhör mit Google Translate übersetzt
       
       Grundlage seiner ersten Verurteilung war ein Verhörprotokoll, dessen
       Richtigkeit Keller stets angefochten hatte. Dies sei nach einer Befragung
       durch einen gebrochen Deutsch sprechenden griechischen Vernehmungsbeamten
       zustande gekommen. Der Polizist habe seine Notizen mit Hilfe von Google
       Translate ins Griechische übersetzt. Keller, mit dem die taz mehrfach im
       Gefängnis telefonieren konnte, meint, dass sich so Fehler und
       Missverständnisse in das Strafverfahren gegen ihn eingeschlichen hätten und
       das erstinstanzliche Urteil somit auf falschen Annahmen beruhe.
       
       Anders als im Urteil ausgeführt, habe er von den syrischen Flüchtlingen
       kein Geld bekommen. Außerdem habe er nicht „wiederholt“, wie im Urteilstext
       steht, Flüchtlinge auf die griechische Insel Symi gebracht. Richtig sei
       lediglich, dass er mit seiner Frau die Insel, die wenige Kilometer vor der
       türkischen Küste liegt, mehrfach besucht habe.
       
       Unstrittig ist, dass Keller und seine Gattin am späten Vormittag des 14.
       September 2014 sechs Syrer im Alter von 2 bis 36 Jahren von Bozburun nach
       Symi mitnahmen. Keller betont, dies aus „humanitären Gründen“ getan zu
       haben. Nach der Überfahrt ließ sich das Ehepaar in einem Hafenrestaurant
       nieder und bestellte Mittagessen. Dort wurden der Deutsche und seine
       57-jährige, von den Philippinen stammende Frau von der griechischen Polizei
       festgenommen.
       
       Der Fall wirft schwerwiegende menschenrechtliche Fragen auf. Wie weit
       möchte die Europäische Union in der Strafverfolgung von „Schleppern“, die
       Kriegsflüchtlinge über die EU-Außengrenze transportieren, gehen? Darf ein
       deutscher Urlauber, der einmal eine syrische Familie sicher von der Türkei
       nach Griechenland geschippert hat, in einem EU-Mitgliedstaat zu mehr als 16
       Jahren Gefängnis verurteilt werden? Außerdem weckt der Ablauf des
       Gerichtsverfahrens Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit. Der wichtigste
       Belastungszeuge, der Polizist, der das Verhörprotokoll aufgenommen hatte,
       erschien erst gar nicht vor Gericht.
       
       16 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Buchen
       
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