# taz.de -- Debatte EU-Flüchtlingspolitik: Von Solidarität keine Spur
       
       > Ehrenamtliche beklagen, dass die Asylverfahren in Griechenland
       > intransparent und diskriminierend sind. Die EU weiß das – und tut nichts.
       
 (IMG) Bild: Dort zeigt sich die EU von ihrer schönsten Seite: das Flüchtlingslager Moria auf Lesbos
       
       Genau ein Jahr ist es her, dass der Europäische Rat seinen berüchtigten
       Flüchtlings-Deal mit der Türkei geschlossen hat. Die darin angekündigte
       Unterstützung Griechenlands durch die europäischen Staaten lässt allerdings
       weiter auf sich warten.
       
       Von Solidarität keine Spur: Demnächst sollen Asylsuchende aus anderen
       EU-Ländern wieder im Wege des Dublin-Verfahrens nach Griechenland
       zurückgeschickt werden. Die EU-Kommission hält die Zustände in griechischen
       Flüchtlingslagern für ausreichend.
       
       Die katastrophale humanitäre Situation auf den Inseln ist medial beleuchtet
       worden, nachdem Anfang des Jahres Campingzelte unter der Schneelast
       zusammenbrachen. Daraufhin haben Umquartierungen begonnen. Wie aber steht
       es um die Rechtsstaatlichkeit der Asylverfahren?
       
       Die [1][Initiative „Respekt für Griechenland“] hat selbst keinen Zutritt
       zum Flüchtlingslager in Moria auf Lesbos. Sie erhielt jedoch Berichte von
       zwei Juristen, die dort für mehrere Wochen ehrenamtlich tätig waren. Weil
       diese durch eine kritische Stellungnahme den Zugang für weitere Freiwillige
       zum Lager nicht erschweren wollen, werden sie hier namentlich nicht
       genannt. Ihre Innensicht des Lagers legt jedenfalls die Einschätzung nahe,
       dass sich die Geflüchteten dort einem Asylverfahren gegenübersehen, das aus
       juristischer Sicht gravierende Mängel aufweist und auf Abschreckung zielt.
       Flankiert wird es durch ein System der Intransparenz nach innen und nach
       außen.
       
       ## Erzwungenes Ausharren
       
       Die griechischen Inseln waren zunächst nur Durchgangsstationen auf dem Weg
       in andere europäische Länder. Seit Inkrafttreten des Türkei-Deals werden
       Asylsuchende gezwungen, untätig auf den Inseln auszuharren. Auf Lesbos
       warten sie nun bis zu einem knappen Jahr allein auf ihre Anhörung. Die
       Reihenfolge der Bearbeitung ihrer Anträge folgt dabei keinem von außen
       erkennbaren, nachvollziehbaren System. Sie werden gesammelt und nach
       Nationalitäten behandelt – unabhängig davon, wie viel Zeit jemand bereits
       im Lager verbracht hat. Eine Praxis, die diskriminiert und damit die
       Flüchtlingskonvention verletzt.
       
       Fast alle Betroffenen sind uninformiert über ihre Rechte im Asylverfahren
       und dessen Ablauf. Sie fühlen sich einem undurchschaubaren System
       ausgeliefert. Dieses Gefühl wird durch den Aufbau und das Erscheinungsbild
       der Lager verstärkt. Eine ungehinderte Kommunikation mit der
       fallbearbeitenden EU-Asylbehörde (EASO) ist für Helfende und Geflüchtete
       schlicht nicht möglich. Es fehlt Personal sowie ein geordneter Zugang zum
       EASO-Büro, um etwa in Fällen der Familienzusammenführung Dokumente
       nachreichen zu können. Öffnungszeiten oder Sprechstunden existieren nicht.
       
       Für alle Anfragen ist man daher auf den guten Willen der Mitarbeiter
       angewiesen – die sich jedoch hinter Stacheldraht verschanzen. Die
       Möglichkeit, sämtliche relevanten Gesichtspunkte vorzutragen, essenziell
       für ein rechtsstaatliches Verwaltungsverfahren, wird so massiv
       eingeschränkt. Dazu kommt: Bevorstehende Anhörungstermine werden über
       Lautsprecher bekannt gegeben. Es besteht so die akute Gefahr, einen Termin
       zu verpassen – was den Prozess weiter in die Länge zieht.
       
       ## De-facto-Inhaftierungen
       
       Eine weitere Neuerung seit Inkrafttreten des Türkei-Deals sind die
       besonderen Verfahrensregeln, denen bestimmte Gruppen von Geflüchteten
       unterworfen werden. Im Rahmen der sogenannten Pilot-Project- oder
       Fast-Track-Procedures werden Menschen aus Algerien, Marokko, Tunesien,
       Ägypten, Bangladesch und Pakistan nach ihrer Ankunft standardmäßig in
       Gewahrsam genommen, was aber aufgrund mangelnder Kapazitäten nur teilweise
       geschieht. Rationale Kriterien dafür, wer in Gewahrsam genommen wird und
       wer nicht, scheinen nicht zu bestehen.
       
       Das Vorgehen wird lediglich in griechischer Sprache erklärt – eine
       De-facto-Inhaftierung, deren Grund die Betroffenen nicht kennen. Die im
       griechischen Recht vorgesehene Maximaldauer von 25 Tagen, in denen das
       individuelle Asylgesuch sodann geprüft werden soll, wird dabei regelmäßig
       überschritten.
       
       Die Praxis knüpft zudem in diskriminierender Weise allein an das Merkmal
       der Staatsangehörigkeit an. Die Bedrohungslage der Geflüchteten in ihrem
       Heimatland ist aber von vielen anderen Kriterien wie Ethnie, soziale,
       wirtschaftliche, politische und religiöse Gruppenzugehörigkeit abhängig.
       
       Eine Zugangsbeschränkung für Moria mag aus Sicherheitsgründen diskutierbar
       sein. In der vorliegenden Form widerspricht sie aber eindeutig dem
       Versprechen der EU, ein System flächendeckender Rechtsberatung
       bereitzustellen, um ein faires Asylverfahren für jede und jeden zu
       gewährleisten.
       
       ## Undurchsichtige Verfahren
       
       Von Ausnahmen abgesehen, sind Nichtregierungsorganisationen, die solche
       Beratung anbieten und auf Anhörungen vorbereiten, gezwungen, dies vor den
       Lagertoren in der Öffentlichkeit ungeschützt vor Zuhörern zu tun – oder den
       Ratsuchenden einen zweistündigen Fußmarsch nach Mytilini zuzumuten.
       Regulären Zugang zum Hotspot erlangt nur, wer ein äußerst kompliziertes und
       undurchsichtiges Registrierungsverfahren beim Migrationsministerium in
       Athen durchläuft. So bleibt der Eindruck, dass von den Zuständen im Lager
       nur gerade so viel nach außen gelangen soll, wie zu Abschreckungszwecken
       nötig ist.
       
       Diese Schilderungen stehen beispielhaft für die Erosion des europäischen
       Asylsystems nach Abschluss des Türkei-Deals. Die beschriebenen Missstände
       wären mit solidarischer Unterstützung Griechenlands durch die EU-Länder
       leicht behebbar. Zur weiteren Entlastung Griechenlands müssen auch die
       zugesagten Flüchtlingskontingente im Rahmen des Relocation-Programms von
       europäischen Ländern ohne weitere Verschleppung aufgenommen werden. Und
       über eine Wiederaufnahme von Dublin-Abschiebungen sollte gar nicht erst
       nachgedacht werden.
       
       Sonst steht Griechenland weiter vor einem Dilemma: Schafft es
       Voraussetzungen in den Flüchtlingslagern, die humanitär und rechtsstaatlich
       zufriedenstellend sind, sieht es sich einer neuerlichen Überlastung durch
       Dublin-Rückschiebungen gegenüber.
       
       23 Mar 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://xn--respekt-fr-griechenland-kpc.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hilde Schramm
       
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