# taz.de -- Nach Ansprache in Dresden: Ermittlungen gegen Höcke eingestellt
       
       > Die Rede des AfD-Politikers erfülle nicht den Tatbestand der
       > Volksverhetzung, sagt die Staatsanwaltschaft. Die Äußerungen seien von
       > der Meinungsfreiheit gedeckt.
       
 (IMG) Bild: Seine Dresdner Rede war nicht die erste, mit der er für Empörung gesorgt hat
       
       Dresden afp | Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen
       Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen dessen Äußerungen zum Berliner
       Holocaustmahnmal und zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit eingestellt.
       Dessen [1][umstrittene Dresdner Rede] erfülle weder den Tatbestand der
       Volksverhetzung noch handle es sich um eine Verunglimpfung des Andenkens
       Verstorbener, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Insgesamt lagen 91
       Strafanzeigen gegen Höcke vor.
       
       [2][Auf einer Veranstaltung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative in
       Dresden hatte Höcke Mitte Januar offensichtlich unter Anspielung auf das
       Holocaustmahnmal in Berlin von einem „Denkmal der Schande“ gesprochen.]
       Zudem sprach er von einer „dämlichen Bewältigungspolitik“ und forderte eine
       „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. Mit seinen Äußerungen löste er
       bundesweit Empörung aus.
       
       Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sind die Äußerungen vom Grundrecht
       auf Meinungsfreiheit gedeckt. Der „objektive Sinn“ von Höckes Rede sei eine
       radikale Kritik an der Art und Weise der Vergangenheitsbewältigung der
       nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Dabei handle es sich nicht um
       Volksverhetzung.
       
       Weil sich die Rede auch nicht direkt an die NS-Opfer gerichtet habe, sei
       auch keine Strafbarkeit wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
       nachweisbar, erklärte die Staatsanwaltschaft.
       
       [3][Wegen der Rede hatte der AfD-Bundesvorstand mehrheitlich ein
       Parteiausschlussverfahren gegen Höcke beschlossen.] Als treibende Kraft
       hinter dem vom Bundesvorstand beschlossenen Verfahren gilt AfD-Kochefin
       Frauke Petry. In dem anstehenden Verfahren muss nun zunächst das
       Landesschiedsgericht der AfD Thüringen über den beantragten
       Parteiausschluss entscheiden.
       
       1 Mar 2017
       
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