# taz.de -- Kritik an Kontogebühren: „Ein günstigerer Grundpreis ist nötig“
       
       > Der Verbaucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen drei Banken. Laut
       > vzbv verstoßen sie gegen Regelungen für Basiskonten.
       
 (IMG) Bild: So viel Geld haben die Basiskontobesitzer nicht
       
       WAS? Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Deutsche
       Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein, da die Gebühren für
       Basiskonten zu hoch seien. Diese Konten müssen die Banken laut Gesetz für
       weniger zahlungskräftige Kunden anbieten, etwa Geringverdiener, Flüchtlinge
       und Obdachlose.
       
       taz.am wochenende: Frau Buchmüller, warum klagt der vzbv gegen die Deutsche
       Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein?
       
       Christina Buchmüller: Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Gebühren für
       ein Basiskonto angemessen sein sollen – nicht höher als für vergleichbare
       Konten. Zudem soll das Nutzerverhalten der Kunden berücksichtigt werden.
       Onlineaffine Verbraucher etwa sollten ein Onlinekonto mit entsprechend
       günstigerem Grundpreis führen können.
       
       Die Banken rechtfertigen die hohen Gebühren mit der aufwendigen Eröffnung
       und Führung von Basiskonten. Zu Recht? 
       
       Das stimmt so pauschal nicht. Richtig ist, dass der Personalaufwand bei
       Kunden mit schlechten Deutsch- und Onlinekenntnissen höher ist. Doch es
       gibt auch viele junge Geflüchtete, die onlineaffin sind und nicht für eine
       Überweisung in die Bankfiliale kommen. Nicht zu vergessen die
       Basiskontoinhaber, die wegen ihrer Armut deutlich weniger Überweisungen
       ausführen als der durchschnittliche Verbraucher und damit auch weniger
       Personal binden.
       
       Muss das Gesetz verschärft werden? 
       
       Eine gesetzliche Konkretisierung wäre gut, aber jetzt am Ende der
       Legislaturperiode ist es eher unwahrscheinlich, dass sich in nächster Zeit
       noch etwas tut. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat den
       Hebel in der Hand, das Problem zu lösen. Sie hat die Banken auch in der
       Vergangenheit erfolgreich diszipliniert.
       
       Also war die BaFin bisher zu passiv? 
       
       Die BaFin hat bisher nichts getan, um zu verhindern, dass Verbrauchern
       durch die unangemessenen Entgelte der Zugang zum Basiskonto verwehrt wird.
       Nach unseren Klageeinreichungen warten wir jetzt auf die Rechtsprechung.
       Die Gerichtsverfahren werden sich aber bis zu einem möglichen Urteil des
       Bundesgerichtshofes über mehrere Jahre ziehen. So lange können die
       Basiskontenbesitzer aber nicht warten. Deswegen muss die BaFin jetzt
       Klarheit schaffen.
       
       Ist eine Erhöhung der Gebühren für Bankkunden angesichts des aktuellen
       Niedrigzinses denn nicht unvermeidbar? 
       
       Nicht unbedingt. Es gibt durchaus noch Banken, die die Kontoführung
       kostenlos oder zumindest günstig anbieten. Es lohnt sich hier zu
       vergleichen und gegebenenfalls die Bank zu wechseln. Das ist seit September
       letzten Jahres nun auch online mit einem Musterformular unkompliziert und
       schnell möglich. Mit unseren Klagen zum Basiskonto will der vzbv aber in
       erster Linie feststellen lassen, dass die Entgelte für Basiskonten nicht
       höher als bei vergleichbaren Konten sein dürfen. Wenn die Gebühren für alle
       Kontobesitzer ansteigen, können sie sich aber auch bei Basiskonten erhöhen.
       
       3 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stella Muthorst
       
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