# taz.de -- Gebühren für Basiskonten zu hoch: Sechs Institute abgemahnt
       
       > Seit Juni müssen Banken ein Girokonto für alle anbieten. Doch die
       > Angebote seien oft teurer als herkömmliche Konten, klagen
       > Verbraucherschützer.
       
 (IMG) Bild: Für alle verfügbar? Auch Mensche ohne festen Wohnsitz sollen ein Konto führen können – oft aber sind die Basiskonten zu teuer
       
       Berlin dpa | Einige Banken und Sparkassen verstoßen nach einer Untersuchung
       der Verbraucherzentrale gegen die seit Juni geltenden Vorgaben für das
       „Konto für Jedermann“. Die sogenannten Basiskonten, die sozial schwächeren
       Menschen wie Obdachlosen und Asylsuchenden sowie Verbrauchern mit wenig
       Geld zugute kommen sollen, seien oftmals teurer als herkömmliche Konten,
       wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am Dienstag in Berlin
       mitteilte.
       
       Die Verbraucherschützer haben deshalb nach Stichproben fünf Banken und eine
       Sparkasse abgemahnt. Nach ihrer Ansicht verstoßen die Deutsche Bank, die
       Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe
       und die BBBank gegen die Richtlinien. Ihre Preisgestaltungspraxis sei mit
       der gesetzlichen Regelung zum Basiskonto nicht vereinbar.
       
       Die Deutsche Kreditwirtschaft – die Dachorganisation der Banken- und
       Sparkassenverbände – verwies darauf, dass die Entgeltgestaltung bei
       Basiskonten innerhalb des gesetzlichen Rahmens die „geschäftspolitische
       Entscheidung eines jeden Instituts“ sei. Das vereinbarte Entgelt müsse
       „angemessen“ sein. Aus Sicht des Gesetzgebers erscheine ein Entgelt als
       angemessen, „das kaufmännisch kalkuliert ist, d. h. im Durchschnitt die
       Kosten der Institute deckt und ihnen einen angemessenen Gewinn ermöglicht“,
       hieß es.
       
       ## Konto auch ohne festen Wohnsitz möglich
       
       Seit dem 19. Juni hat jeder Bürger das Recht auf ein Girokonto. Mit dem
       Zahlungskontengesetz wurde eine Richtlinie der Europäischen Union
       umgesetzt. Es werden alle Geldhäuser verpflichtet, Menschen ohne festen
       Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf „Guthabenbasis“ einzurichten. Solche
       Personen waren bisher nur von einigen Sparkassen und Volksbanken als Kunden
       akzeptiert worden. Einzige Voraussetzung für die Einrichtung des
       Basiskontos ist, dass sich die Bürger legal in der EU aufhalten. Der
       Inhaber erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Er kann aber sein
       Konto nicht überziehen.
       
       Das Gesetz soll nach früheren Angaben etwa einer Million Menschen zugute
       kommen. Über aktuelle Zahlen hüllt sich die Kreditwirtschaft in Schweigen.
       Die für Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken zuständigen Verbände
       wollten oder konnten bisher keine Zahlen über Basiskonten im Zuge der neuen
       gesetzlichen Regelungen nennen.
       
       ## Sozial Schwächere zahlen teilweise mehr
       
       Das sogenannte Basiskonto unterliegt laut dem vzbv speziellen Vorschriften.
       Insbesondere müssten die Entgelte angemessen sein. Für die Beurteilung der
       Angemessenheit seien insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das
       Nutzerverhalten zu berücksichtigen.
       
       Die Kritik beziehe sich auf Fälle, in denen Basiskontoinhaber mehr bezahlen
       müssen als Inhaber vergleichbarer Konten. Für den Vergleich der Konten
       seien neben dem Grundpreis auch Entgelte für einzelne Transaktionen
       berücksichtigt worden. Ein anderer Kritikpunkt betreffe den Fall, dass
       Basiskontoinhaber, die ihr Konto online führen möchten, denselben hohen
       Grundpreis bezahlen müssten wie Basiskontoinhaber, die die Filialberatung
       nutzen wollen. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.
       
       21 Sep 2016
       
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