# taz.de -- Keylogger-Affäre: Früherer taz-Redakteur verurteilt
       
       > Ein Ex-Redakteur der taz muss wegen des Ausspähens von Computern 6.400
       > Euro Strafe zahlen. Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig.
       
 (IMG) Bild: Der in der taz gefundene Keylogger
       
       BERLIN taz | Die Spähaffäre um einen in der taz-Redaktion eingesetzten
       Keylogger ist juristisch geklärt: Der frühere Redakteur Sebastian Heiser
       ist rechtskräftig verurteilt. Wie die Sprecherin der Berliner Strafgerichte
       am Freitag der taz sagte, hat der 38-Jährige den Strafbefehl von 160
       Tagessätzen à 40 Euro akzeptiert. Er gilt nun als vorbestraft.
       
       Die insgesamt 6.400 Euro Geldstrafe muss er zahlen, weil er im Zeitraum von
       über einem Jahr einen Keylogger einsetzte. Mit diesem fing er Daten an
       Computern von KollegInnen ab und loggte sich mit den dadurch erlangten
       Passwörtern in fremde Accounts ein.
       
       Wenn ein Keylogger, der einem USB-Stick ähnelt, zwischen Tastatur und
       Computer angebracht ist, zeichnet er unbemerkt sämtliche Tastaturanschläge
       auf. Vor genau zwei Jahren wurde Heiser in der taz erwischt, als er den
       Stick von einem Rechner abzog.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte Heiser im Herbst vergangenen Jahres wegen
       Abfangens und Ausspähens von Daten in 14 Fällen angeklagt. Weil er Mitte
       Januar zum Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten nicht
       erschien, verhängte das Gericht den Strafbefehl.
       
       Zur Verlesung der Anklageschrift oder Befragung von Zeugen kam es deshalb
       nicht. Heiser hatte sich nach seinem Auffliegen in ein Land in Südostasien
       abgesetzt, das mit Deutschland kein Auslieferungsabkommen abgeschlossen
       hat. Während die Staatsanwaltschaft die Motivation des Täters als unklar
       bezeichnete, geht die taz davon aus, dass die Ausspähung privat motiviert
       war.
       
       Von Heiser selbst war keine Stellungnahme zu bekommen. „Herr Heiser wird
       sich, nachdem das Verfahren nun rechtskräftig abgeschlossen ist, zumindest
       vorläufig nicht zu den Vorwürfen äußern“, teilte sein Anwalt Carsten Hoenig
       auf Anfrage mit. Er schließe es aber nicht aus, „dass er sich zu einem
       späteren Zeitpunkt noch einmal melden wird“.
       
       Im Juni 2016 publizierte die taz die Ergebnisse einer aufwendigen
       [1][Rekonstruktion der Ereignisse]. Demnach waren mindestens 23 Personen
       von der Ausspähung betroffen, darunter 19 Frauen, die meisten von ihnen
       Praktikantinnen. Im Zuge dieser Recherche wurde der frühere Kollege an
       seinem neuen Wohnort in Südostasien aufgespürt, er wollte sich aber nicht
       äußern.
       
       17 Feb 2017
       
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