# taz.de -- Keylogger-Affäre: Geldstrafe für früheren taz-Redakteur
       
       > Ein Ex-taz-Redakteur soll wegen des Ausspähens von Computern 6.400 Euro
       > Strafe zahlen. Dem Prozess blieb er fern.
       
 (IMG) Bild: Die Staatsanwaltschaft bezeichnet die Motivation des Angeklagten als unklar, die taz geht von privaten Motiven aus
       
       BERLIN taz | Die juristische Aufarbeitung der Spähaffäre in der taz steht
       möglicherweise vor einem Abschluss. Der frühere taz-Redakteur Sebastian
       Heiser soll wegen des Keylogger-Einsatzes in den Redaktionsräumen 6.400
       Euro Geldstrafe zahlen. Am Montag hat das Amtsgericht Berlin einen
       Strafbefehl über 160 Tagessätze à 40 Euro gegen den 37-Jährigen verhängt.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte Heiser wegen Abfangens und Ausspähens von
       Daten in 14 Fällen angeklagt. Weil Sebastian Heiser zur Verhandlung nicht
       erschienen ist, schwenkte die Staatsanwältin in der Hauptverhandlung auf
       das Strafbefehlsverfahren um. Der Verhandlungstermin am Montagmorgen war
       nach nur vier Minuten wieder beendet.
       
       Sofern Sebastian Heiser nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung
       Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt, kommt dieser einem Urteil gleich.
       Sebastian Heiser würde damit seine Schuld eingestehen und wäre vorbestraft.
       „Ich gehe davon aus, dass Herr H. eine öffentliche Hauptverhandlung
       vermeiden möchte und daher auf den Einspruch verzichten wird“, sagte sein
       Verteidiger Carsten Hoenig am Montag.
       
       Akzeptiert er den Strafbefehl aber nicht, wird erneut ein
       Verhandlungstermin angesetzt. Erscheint der Angeklagte wieder nicht, kann
       das Gericht einen Haftbefehl verhängen. Nach spätestens zehn Jahren wäre
       der Fall dann verjährt.
       
       ## Passwörter und E-Mails abgefangen
       
       Sebastian Heiser hatte sich nach seinem Auffliegen im Februar 2015 in ein
       Land in Südostasien abgesetzt, das mit Deutschland kein
       Auslieferungsabkommen abgeschlossen hat.
       
       Wenn ein Keylogger, der einem USB-Stick ähnelt, zwischen Tastatur und
       Computer angebracht wird, zeichnet er unbemerkt sämtliche Tastaturanschläge
       auf. Laut Anklage soll Sebastian Heiser damit zwischen dem 1. Januar 2014
       und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen Rechnern innerhalb der
       taz-Redaktion Daten abgefangen haben, unter anderem Passwörter und E-Mails.
       
       In diesem Zeitraum soll er sich auch in mehreren Fällen mit ausgespähten
       Zugangsdaten in fremde Redaktionsaccounts eingeloggt und somit Zugang zu
       Daten der Betroffenen gehabt haben. Zudem soll er auch eine vollständige
       Kopie eines fremden Facebookprofils abgespeichert haben.
       
       Während die Staatsanwaltschaft die Motivation des Angeklagten als unklar
       bezeichnet, geht die taz davon aus, dass die Ausspähung privat motiviert
       war.
       
       Im Juni dieses Jahres publizierte die taz [1][die Ergebnisse einer eigenen
       aufwendigen Rekonstruktion] der Ereignisse. Demnach waren mindestens 23
       Personen von der Ausspähung betroffen, darunter 19 Frauen, die meisten von
       ihnen Praktikantinnen. Im Zuge dieser Recherche wurde der frühere Kollege
       an seinem neuen Wohnort in Südostasien aufgespürt, er wollte sich aber
       nicht äußern.
       
       16 Jan 2017
       
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