# taz.de -- Urteil am Europäischen Gerichtshof: Kein Asyl für Terror-Helfer
       
       > Terror-Unterstützern kann nach einem EuGH-Urteil Asyl verweigert werden –
       > auch wenn Antragsteller nicht selbst an terroristischen Handlungen
       > beteiligt waren.
       
 (IMG) Bild: Der EuGH in Luxemburg
       
       Luxemburg dpa | Staaten dürfen Terror-Unterstützern nach einem Urteil des
       Europäischen Gerichtshofs Asyl verweigern. Das gilt auch, wenn
       Antragsteller nicht selbst an terroristischen Handlungen beteiligt waren,
       sondern nur anderen geholfen haben. Diese Entscheidung traf der EuGH am
       Dienstag in Luxemburg.
       
       Im konkreten Fall ging es um einen Mann aus Marokko, der in Belgien als
       führendes Mitglied einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden war.
       Er hatte unter anderem durch das betrügerische Überlassen von Pässen dabei
       geholfen, Freiwillige in den Irak auszuschleusen.
       
       Später beantragte er in Belgien Asyl mit der Begründung, er könnte wegen
       seiner Verurteilung bei Rückkehr in sein Heimatland als radikaler Islamist
       eingestuft und verfolgt werden.
       
       Aus Sicht der Luxemburger Richter kann die EU-Richtlinie zur Ablehnung von
       Flüchtlingen auch für jene gelten, die „die Anwerbung, Organisation,
       Beförderung oder Ausrüstung von Personen vornehmen“, die terroristische
       Handlungen begehen, planen oder vorbereiten (Rechtssache C-573/14).
       
       31 Jan 2017
       
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