# taz.de -- Nach einer Klage aus Schweden: Terror-Listen auf dem Prüfstand
       
       > Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof fordert für die
       > UN-Terrorliste eine gerichtliche Überprüfbarkeit in der EU. Bisher können
       > Verdächtige nichts gegen das Einfrieren ihrer Gelder tun.
       
 (IMG) Bild: Der EuGH in Luxemburg
       
       LEIPZIG taz Die Terrorliste des UN-Sicherheitsrats muss in der EU
       gerichtlich überprüfbar sein. Diese Forderung erhob gestern Miguel Poiares
       Maduro, der unabhängige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in
       einem Schlussantrag. In der Regel folgen die Richter den Empfehlungen des
       Generalanwalts.
       
       Mit mehreren Resolutionen hatte die UNO ab 1999 aufgerufen, Gelder
       einzufrieren, die den afghanischen Taliban oder dem Al-Qaida-Netzwerk
       zugerechnet werden. So sollen dem Terrorismus die Geldquellen abgeschnitten
       werden. Wer auf die Liste kommt, bestimmt der Sanktionsausschuss der UNO,
       der sich oft auf Informationen von US-Regierungsstellen stützt. Die EU
       setzt die Vorgaben der UNO ohne weitere Prüfung um und verpflichtet die
       Banken, entsprechende Konten zu blockieren. Derzeit befinden sich 370
       Personen und 112 Organisationen auf dieser Liste.
       
       Geklagt hatte die in Schweden ansässige Stiftung Al Barakaat, mit deren
       Hilfe Exilsomalier Geld in die Heimat schicken konnten. Seit November 2001
       steht sie auf der Terrorliste, das heißt: ihre gesamten Finanzmittel wurden
       eingefroren, ihre Arbeit musste sie einstellen. Doch sie kann den
       angeblichen Terrorverdacht nicht gerichtlich überprüfen lassen.
       
       Beim Europäischen Gericht Erster Instanz (EuG) hatte die Stiftung 2005
       keinen Erfolg. Vorgaben des UN-Sicherheitsrats hätten Vorrang vor EU-Recht
       und könnten deshalb nicht gerichtlich überprüft werden. Die Betroffenen
       könnten ihre Regierung bitten, sich auf diplomatischem Wege für sie
       einzusetzen. Die Stiftung legte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein.
       
       Tatsächlich deutet sich jetzt eine Wende an. In einem Schlussantrag
       erklärte Generalanwalt Poiares Maduro: "Die Behauptung, dass eine Maßnahme
       zur Wahrung des Weltfriedens erforderlich ist, kann nicht dazu führen, dem
       Einzelnen seine Grundrechte zu entziehen." Und weiter: "Der Kampf gegen den
       Terrorismus ist auch der Kampf des Rechts gegen diejenigen, die sich gegen
       das Recht auflehnen."
       
       Folgt der EuGH seinem Plädoyer, würde die Stiftung nicht sofort von der
       Terrorliste gestrichen, könnte gegen das Einfrieren ihrer Gelder aber
       Gerichte in Europa anrufen. Schon vor einer Woche hatte Poiares Maduro im
       Parallelfall des Saudis Yassin Abdullah Kadi einen ähnlichen Schlussantrag
       gestellt. Der Generalanwalt steht mit seiner Kritik an der unantastbaren
       Terrorliste nicht allein. In einem Spiegel-Gespräch hatte vor zehn Tagen
       auch Hans-Jürgen Papier, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts,
       gedroht: "Wenn so etwas in Deutschland vorkommt, kann es sein, dass das
       Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage befasst wird."
       
       24 Jan 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
 (DIR) Christian Rath
       
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