# taz.de -- Urteil im Fall des Motorradrasers: Alpi T. ist kein Mörder
       
       > Wegen fahrlässiger Tötung hat das Landgericht Bremen den Motorradraser
       > Alpi T. zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt
       
 (IMG) Bild: Hier ist Arno S. gestorben: Angehörige und Freunde errichteten eine kleine Gedenkstätte
       
       BREMEN taz | Das Landgericht Bremen hat den Motorradraser Alpi T. wegen
       fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun
       Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte den 24-Jährigen wegen
       Mordes angeklagt und nach einer Wende im Prozess in den Schlussplädoyers
       zumindest sieben Jahre und zwei Monate wegen Totschlags mit bedingten
       Vorsatzes gefordert. Der 24-jährige T. hatte mit deutlich überhöhter
       Geschwindigkeit einen 75-jährigen Fußgänger überfahren. Zuvor hatte er
       seine halsbrecherischen Fahrten gefilmt und im Internet hochgeladen.
       
       Die Richter im Mordprozess am Landgericht Bremen folgten mit ihrem Urteil
       weitgehend der Argumentation der Verteidigung. Nach Ansicht des Gerichts
       „kann in diesem Einzelfall kein bedingter Tötungsvorsatz festgestellt
       werden“, begründete der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert das Urteil.
       
       Die Mordanklage war nicht mehr haltbar, nachdem ein wichtiger Zeuge sich
       als nicht belastbar erwiesen hatte. Der nämlich hatte T. beschuldigt, vor
       dem tödlichen Unfall seinen Wagen gestriffen und beschädigt zu haben und
       anschließend geflohen zu sein. Ein Verkehrsgutachter stellte schließlich
       klar, dass der Unfall so nicht vorgefallen sein kann und der Wagen bereits
       zuvor Altschäden aufgewiesen hatte. Das Gericht schätzte den Zeugen als
       „dubios“ ein. Es gebe „hinreichende Hinweise auf Betrug“. Eine Unfallflucht
       von T. „ist nicht gegeben“.
       
       Sogar die Videos, in denen der Verurteilte andere Verkehrsteilnehmer nach
       Fast-Unfällen teils heftig beschimpfte, bewiesen in der breite der dort
       getätigten Aussagen, dass T. bei seinen Fast-Unfällen geschockt gewesen sei
       und entsprechend auf „einen guten Ausgang vertraut habe“ – ein Indiz für
       fahrlässige Tötung. Bei Totschlag oder Mord mit bedingtem Vorsatz muss der
       Beschuldigte den Tod anderer billigend in Kauf nehmen, gemäß dem Gedanken:
       „Und wenn schon“ und eben nicht „es wird schon gutgehen“.
       
       Kein Tötungsvorsatz, sondern Einsicht und ein Geständnis 
       
       „Schnelles Fahren sei zwar eine gefährliche Handlung, aber keine
       eigentliche direkte Gewalthandlung“, sagte Seifert in seiner mündlichen
       Urteilsbegründung. Hinzu käme die nachweisliche Vollbremsung – derzufolge
       der Verurteilte auf einen guten Ausgang vertraut habe. Strafmildernd habe
       sich ausgewirkt, dass T. tiefe Reue gezeigt habe und „vom Glauben abfiel“
       als er vom Tod von Arno S. erfahren habe.
       
       Zwar belegten die Videos von T. eine Reihe von Regelverstößen. Durch die
       „Summierung von Regelverstößen kommt man jedoch nicht zum Tötungsvorsatz“,
       erläutert Seifert.
       
       Zugute sei T. gekommen, dass er vor Gericht geständig und einsichtig
       gewesen sei. Allerdings seien beim Urteil auch generalpräventive
       Gesichtspunkte zum Tragen gekommen: „Das PS-Protzen muss ein Ende haben“,
       sagte Seifert, der T. auch für vier Jahre den Führerschein entziehen lässt.
       „Die Staatsanwaltschaft hat die Tat mit der Mordanklage zu Recht auf den
       Prüfstand gestellt“, sagte er.
       
       Demnach wäre das Urteil deutlich anders ausgefallen, wenn T. tatsächlich
       Fahrerflucht begangen oder die Fahrt gefilmt hätte. Zum Tatzeitpunkt war
       die sichergestellte Kamera ausgeschaltet. Auch könne man in anderen Fällen
       womöglich einen Vorsatz feststellen, wenn ein Unfall während eines
       illegalen Straßenrennens passiere. „Das war hier aber nicht der Fall“,
       sagte Seifert.
       
       Tatmildernd sei zudem, dass den 75-Jährigen „ein gewisses Mitverschulden“
       trifft, weil er bei rot über die Straße gelaufen ist und aufgrund von einem
       Alkoholgehalt im Blut von 1,1 Promille möglicherweise das hörbare
       Motorengeräusch nicht wahrgenommen habe.
       
       Vor dem Urteil hatte Alpi T. das letzte Wort und sagte: „Herr S. hat eine
       große Bedeutung in meinem Leben eingenommen. Ich habe ihn nur eine Sekunde
       gesehen, aber für mich ist er nicht gesichtslos. Ich werde ihn nie
       vergessen.“
       
       31 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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